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Vorsteuerabzug bei vorweggenommenen Werbungskosten aus steuerpflichtiger Vermietung

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    Vorsteuerabzug bei vorweggenommenen Werbungskosten aus steuerpflichtiger Vermietung

    Ich habe mal eine Frage:

    Wie ist das eigentlich bei steuerpflichtigen V+V Einkünften. Kann ich aus vorweggenommenen Aufwendungen aus 2016 noch Vorsteuern geltend machen, obwohl ich eine stpfl. Vermietung ab 05/2017 erst angemeldet habe? Das Finanzamt hatte monatliche Schätzungen mit Verpätungszuschlägen geschickt, die ich nicht entrichten will, drum habe ich auf die Schnelle die monatlichen VA rückwirkend ab 05-12/2017 ans FA geschickt. In die Dezember 2017 Meldung habe ich die Vorsteuern aus 01-04/2017 auch mit reingepackt, um an die Vorsteuern schneller ran zu kommen. Aber ob das richtig ist sei dahin gestelln. Vielleicht kann mir hier jemand einen Tipp geben ob das so passt und ob ich noch einen Anspruch auf die Vorsteuern aus 2016 noch habe, die ich im Rahmen der USt-Erklärung 2016 abgeben könnte?!

    Vielen lieben Dank schon mal für eure Hilfe!!!

    Liebe Grüße

    #2
    AW: Vorsteuerabzug bei vorweggenommenen Werbungskosten aus steuerpflichtiger Vermietu

    Alles Fragen, die nichts mit der elektronischen Steuererklärung - ELSTER - zu tun haben, sondern das Umsatzsteuerrecht betreffen!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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