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Mehraufwendungen für Verpflegung bei einer Auswärtstätigkeit im Ausland

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    Mehraufwendungen für Verpflegung bei einer Auswärtstätigkeit im Ausland

    Hallo zusammen,

    leider verzweifelt ich seit 3 Stunden bei ElsterOnline.
    Ich erhalte ständig folgende Fehlermeldung:
    "Bei Auswärtstätigkeit im Ausland wurden Einzelangaben zum Abzug von Mehraufwendungen für Verpflegung getätigt. Bitte geben Sie auch die Summe der Aufwendungen für Verpflegungsmehraufwendungen bei Auswärtstätigkeit im Ausland an."

    Ich habe im Jahr 2017 zwei Auslandsreisen gehabt, 1x USA/Austin und 1x London. Ich habe die abwesenden Tage sowie die Pauschalen bei 8- bzw. 24-Std-Abwesenheit eingetragen.
    Ich habe auch die Summe für Zeile 56 mit Hilfe einer Reisekostenapp nach den jeweiligen Länderpauschalen ausgerechnet.
    In den USA haben wir täglich 1 Frühstück gestellt bekommen - auch diese habe ich bei "Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitengestellung" angegeben.
    Das Programm meckert aber immer noch, dass meine dort eingetragene Summe in Zeile 56 nicht mit den berechneten Beträgen übereinstimmt.

    Was mache ich falsch??? Könnte mir jemand weiterhelfen oder mich zu einem entsprechenden Artikel verweisen, der hier Hilfestellung gibt.

    Viele Grüße
    Eve

    #2
    AW: Mehraufwendungen für Verpflegung bei einer Auswärtstätigkeit im Ausland

    Die Zeile 56 wird aus irgendwelchen Gründen bisher nicht automatisch berechnet. Du musst die extern selbst berechnete Summe dort von Hand eintragen.

    Mein ELSTER kann einen schon zur Verzweiflung bringen! Deshalb benutze ich auch immer noch ElsterFormular.

    Dort sind außerdem die Verpflegungspauschalen für alle Länder hinterlegt, da wählt man das Land aus und trägt die Tage ein, das war es dann.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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