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Abweichung zwischen Onlineberechnung und Bescheid

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    Abweichung zwischen Onlineberechnung und Bescheid

    Hallo,

    in den letzten Jahren habe ich immer etwas über 200 € durch die Steuererklärung erstattet bekommen. In 2016 gab es nun die Besonderheit, dass ich Handwerkerrechnungen mit mehr als 6000 € eingetragen habe und somit die maximal möglichen 1200€ Erstattung anerkannt wurden. In der Summe gab es mit dem 2016er Bescheid jedoch nur eine Erstattung von 1090 €, obwohl sich ansonsten nichts signifikant gegenüber den Vorjahren geändert hatte und auch die vorherige Simulation über ElsterOnline errechnete eine Erstattung von mehr als 1400 €. Was mich wundert ist auch, dass die errechnete Steuer mit 11.837,00 € höher ist als die Steuer in der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers mit 11.603,00 €. Hat jemand einen Hinweis für mich, wie es dazu kommt?

    Vielen Dank!

    Code:
    Bescheiddaten
     für 2016 über
     Einkommensteuer
     +---------------------------------+--------------------+-----------------+-----------------------+
     | | | | |
     | | Einkommensteuer | Solidaritäts- | Insgesamt |
     | | | zuschlag | |
     | | € | € | € |
     +---------------------------------+--------------------+-----------------+-----------------------+
     | Festgesetzt werden | 10.573,00 | 581,51 | |
     | Abzug vom Lohn | -11.603,00 | -638,12 | |
     | Kapitalertragsteuer | -4,00 | -0,16 | |
     | verbleibende Beträge | -1.034,00 | -56,77 | -1.090,77 |
     +---------------------------------+--------------------+-----------------+-----------------------+
    
    Summe der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . 55.471 . . . . . . . . . . . . . . 55.471
     Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55.471
     Sonderausgaben
     ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
     Summe der Altersvorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . . . . . 10.772
     davon 82 % . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8.834
     abzüglich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung . . . . . -5.386
     verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.448 . 3.448
     Beiträge zur Krankenversicherung
     inklusive etwaiger Zusatzbeiträge . . . . . . . . . . . . . . 7.226
     ab Kürzungsbetrag nach
     § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. 4 EStG . . . . . . . . . . . . . -140
     verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.086
     Beiträge zur Pflegeversicherung . . . . . . . . . . . . . . . 1.212
     Summe der Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG. . . . . . . . 8.298
     ab steuerfreie Arbeitgebererstattung. . . . . . . . . . . . . -4.309
     verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.989 . 3.989
     Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . . . . . . . 7.437. . . . -7.437
     ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben
     Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben . . . . . . . . . . . . 0
     mindestens jedoch Sonderausgaben-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -36
     Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47.998
    
    Berechnung der Einkommensteuer
     zu versteuern nach dem Grundtarif. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11.837
     tarifliche Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11.837
     Ermäßigung für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen
     im Privathaushalt und haushaltsnahe Dienstleistungen . . . . . . . . . . . . 64
    Ermäßigung für Handwerkerleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.200
     Summe und davon abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.264 . . -1.264
     zu versteuern nach § 32 d Abs. 1 EStG. . . . . . . . . . . 0 . . . . . . . . . . . . . . . . 0
     festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10.573

    #2
    AW: Abweichung zwischen Onlineberechnung und Bescheid

    Die Bescheiddaten fangen ja, wie auch der Bescheid, mit der Abrechnung an. Danach kommt die Berechnung der Einkünfte. Wenn Du jetzt die Bescheiddaten ab der Berechnung der Einkünfte mit der Elster-Berechnung vergleichst, ab wo weichen die beiden Berechnungen voneinander ab?

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      #3
      AW: Abweichung zwischen Onlineberechnung und Bescheid

      und auch die vorherige Simulation über ElsterOnline errechnete eine Erstattung von mehr als 1400 €.
      evtl. war bei der Simulation-Berechnung die Markierung(en) in Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand falsch gesetzt
      und das FA hat das korrigiert.
      Gruß, Basteltyp

      ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
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      Kommentar


        #4
        AW: Abweichung zwischen Onlineberechnung und Bescheid

        evtl. war bei der Simulation-Berechnung die Markierung(en) in Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand falsch gesetzt.
        Daran hatte ich anfänglich auch gedacht, aber bei eigenen Beiträgen von 3.989 € zur Basiskrankenversicherung sowie zur gesetzlichen Pflegeversicherung dürfte ein Fehler in Zeile 11 bei Anwendung des Grundtarifs
        keine Auswirkungen gehabt haben, da ja bereits zur KV / PV deutlich mehr als 2.800 € erklärt wurden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Abweichung zwischen Onlineberechnung und Bescheid

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Daran hatte ich anfänglich auch gedacht, aber bei eigenen Beiträgen von 3.989 € zur Basiskrankenversicherung sowie zur gesetzlichen Pflegeversicherung dürfte ein Fehler in Zeile 11 bei Anwendung des Grundtarifs
          keine Auswirkungen gehabt haben, da ja bereits zur KV / PV deutlich mehr als 2.800 € erklärt wurden.
          Hallo

          Die AG-Anteile zur KV+PV sind deutlich höher als die AN-Anteile

          Wie kann das sein?

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Abweichung zwischen Onlineberechnung und Bescheid

            Die AG-Anteile zur KV+PV sind deutlich höher als die AN-Anteile
            Die hohen Arbeitgeberzuschüsse sind mir auch schon aufgefallen. Aber die kann @Sportex ja anhand des Ausdrucks seiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung leicht selbst auf ihre Richtigkeit nachprüfen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Abweichung zwischen Onlineberechnung und Bescheid

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Die hohen Arbeitgeberzuschüsse sind mir auch schon aufgefallen. Aber die kann @Sportex ja anhand des Ausdrucks seiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung leicht selbst auf ihre Richtigkeit nachprüfen.
              Hallo,

              das Naheliegende ist oft so fern

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Abweichung zwischen Onlineberechnung und Bescheid

                Hallo,

                >>>Daran hatte ich anfänglich auch gedacht, aber bei eigenen Beiträgen von 3.989 € zur Basiskrankenversicherung sowie zur gesetzlichen Pflegeversicherung dürfte ein Fehler in Zeile 11 bei Anwendung des Grundtarifs keine Auswirkungen gehabt haben, da ja bereits zur KV / PV deutlich mehr als 2.800 € erklärt wurden.

                Und gerade deshalb würde sich ein höherer anrechenbarer Betrag auswirken.
                Unbedeutend ist das Kreuz in Zeile 11 doch erst, wenn die SV-Beiträge unter 1900 Euro liegen.

                Da der Fragesteller aber direkt mit den Vorjahren vergleicht ist ein Fehler in Zeile 11 wirklich unwahrscheinlich, das sollte er ja eigentlich selbst bemerkt haben (der Fehler ist zwar der mit Abstand häufigste, aber doch eher bei Anfängern die noch nie eine Erklärung gemacht haben).

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Abweichung zwischen Onlineberechnung und Bescheid

                  Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                  Unbedeutend ist das Kreuz in Zeile 11 doch erst, wenn die SV-Beiträge unter 1900 Euro liegen.
                  Oder wenn der, um den Krankengeldanspruch gekürzte, Beitrag zur (Basis-)KV und PV bereits über 2800€ liegt. Die werden voll anerkannt, der Rest fällt raus, egal ob die Grenze der übrigen Vorsoreaufwendungen nun bei 1900 oder 2800 lag.

                  Aus dem Beitrag zur RV ergibt sich bei einem Beitragssatz von 18,7% im Jahr 2016 ein Bruttoentgelt von 57604€. Damit lassen sich die angegebenen Werte für KV und PV mit einer gesetzlichen Versicherung mE nicht in Einklang bringen, so dass es sich um eine PKV handeln müsste. Wieso der Lohnsteuerabzug da deutlich niedriger als die ESt (ohne Handwerkerrabatt), kann man ohne Kenntnis der genauen Daten nicht sagen.

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                    #10
                    AW: Abweichung zwischen Onlineberechnung und Bescheid

                    Wenn man von einer PKV ausgeht, wäre auch denkbar, dass 2016 eine Beitragserstattung für 2015 geflossen ist, die @Sportex in seiner Erklärung nicht angegeben hat.

                    Wirklich aufklären kann uns nur der TE selbst!
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Abweichung zwischen Onlineberechnung und Bescheid

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Wenn man von einer PKV ausgeht, wäre auch denkbar, dass 2016 eine Beitragserstattung für 2015 geflossen ist, die @Sportex in seiner Erklärung nicht angegeben hat.

                      Wirklich aufklären kann uns nur der TE selbst!
                      Hallo,

                      ob er das will?

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        AW: Abweichung zwischen Onlineberechnung und Bescheid

                        Zitat von multi Beitrag anzeigen
                        Damit lassen sich die angegebenen Werte für KV und PV mit einer gesetzlichen Versicherung mE nicht in Einklang bringen, so dass es sich um eine PKV handeln müsste.
                        Mir ist gerade eingefallen, dass ich natürlich die BBG der GKV/PV vergessen habe. So würde der AG-Zuschuss passen, die Beitrag zur Pflegeversicherung leidlich, aber die KV nur, wenn es eine deutliche Beitragsrückerstattung gegeben hätte. Was einiges erklären würde.

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