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gesonderte und einheitlich Feststellung 2017

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    gesonderte und einheitlich Feststellung 2017

    Hallo,
    ich hoffe es kann mir jemand helfen. Ich wollte gerade die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung ausfüllen.
    Aber wenn ich mich bei Elster anmelde, werden mir nur die Jahre bis 2016 angezeigt. Finde ich das Formular nur nicht, oder ist es noch gar nicht eingestell?
    Vielen Dank für ein Antwort

    #2
    AW: gesonderte und einheitlich Feststellung 2017

    Das Jahr 2017 wird erst am 27.03.2018 freigeschaltet.

    https://www.elster.de/elsterweb/info...ellungstermine
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: gesonderte und einheitlich Feststellung 2017

      Hallo Charlie24,
      danke für die schnelle Antwort
      VG

      Kommentar


        #4
        Hallo an ALLE.

        Jedes Jahr haben wir folgendes Problem: Formular gesondert u. einheitlich Feststellung!
        Das Formular für das vergene Jahr ist erst ab Mitte März des neuen Jahres zugänglich.
        Wir übernehmen meist die Daten aus dem Vorjahr.
        Folgendes Problem:
        - Es geht um die Einnahmen unserer Ferienwohnung
        - diese Einnahmen werden auf meine Ehefrau und ihre zwei Kinder aufgeteilt (hälftig und jeweils zu ein Viertel- weil Erbengemeinschaft).
        - von dem Gesamteinnahmen wir ein Werbekostenbetrag abgezogen.
        Dann erfolgt eine Prüfung und es erscheint:
        ! Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Der bei der Gesellschaft / Gemeinschaft angegebene
        summenwert für Einnahmen / Überschüsse, die abweichend vom allgemeinen Schlüssel zu
        verteilen sind, stimmt nicht mit der Summe der Werte, die bei den Beteiligten angegeben wurde,
        überein.
        Anlage FE 1 / Feststellungsbeteiligte / 5 - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen / Beteiligte (Ehefrau / 5 -
        Einkunftsart: Vermietung und Verpachtung
        » abweichend vom allgemeinen Schlüssel zu verteilen - nur, wenn abweichend vom vertraglichen
        Gewinnverteilungsschlüssel verteilt —


        Gehen wir auf den Einnahmenbetrag und ändern diesen - egal wie - so erscheint immer wieder oben gezeigte Meldung!
        Wir sind mittlerweile verzweifelt weil wir keine Antwort wissen.
        Vielleicht ist hier im Forum jemand, der weiter helfen kann?

        Kommentar


          #5
          Du postest in einem Thread über eine gesonderte und einheitlich Feststellung 2017, inhaltlich tippe ich aber eher auf 2024. Was stimmt denn nun ? Warum machst Du denn keinen eigenen Thread auf, mit dem Ursprungsthema hast du doch gar nichts zu schaffen, abgesehen vom "Einstieg".
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            Wird alles nach dem Allgemeinen Schlüssel verteilt ? Also 1/2 die Ehefrau und jeweils 1/4 jedes Kind
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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