Hallo,
in der Steuererklärung Anlage V Zeile 13 steht: "Hier sind die vereinnahmten Umlagen (einschließlich Nachzahlungen) stets in voller Höhe einzutragen. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter die von Ihnen als Vermieter geschuldete Zahlung bestimmter Nebenkosten übernimmt. Soweit die Umlagen 2017 an die Mieter zurückgezahlt worden sind, ist der einzutragende Betrag zu vermindern."
Beispiel:
Mieter zahlt 2017 1500 € Nebenkosten (für Heizung, Wasser, Müll usw.). Müssen in Zeile 13 da diese 1500 € rein?
Danke.
in der Steuererklärung Anlage V Zeile 13 steht: "Hier sind die vereinnahmten Umlagen (einschließlich Nachzahlungen) stets in voller Höhe einzutragen. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter die von Ihnen als Vermieter geschuldete Zahlung bestimmter Nebenkosten übernimmt. Soweit die Umlagen 2017 an die Mieter zurückgezahlt worden sind, ist der einzutragende Betrag zu vermindern."
Beispiel:
Mieter zahlt 2017 1500 € Nebenkosten (für Heizung, Wasser, Müll usw.). Müssen in Zeile 13 da diese 1500 € rein?
Danke.
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