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Freiwillige Krankenversicherung

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    Freiwillige Krankenversicherung

    Hallo zusammen,

    wo muss ich die Kosten eintragen, die ich für eine freiwillige Krankenversicherung gezahlt habe?

    Ich habe hier im Forum schon geschaut und gelesen, die Anlage Versorgeaufwand sei die richtige. Allerdings geht es dort ja um zwei Personen, also Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerschaften. Wenn ich nur selbst freiwillig versichert war, gibt es dafür ein anderes Formular?

    Es handelt sich um eine frewillige Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse, die dadurch zustande kam, dass ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hatte und mich somit selbst versichern musste.

    Es handelt sich um den Beitrag für einen Monat.

    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    AW: Freiwillige Krankenversicherung

    Zitat von Frühlingsfalter Beitrag anzeigen
    Ich habe hier im Forum schon geschaut und gelesen, die Anlage Versorgeaufwand sei die richtige. Allerdings geht es dort ja um zwei Personen, also Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerschaften. Wenn ich nur selbst freiwillig versichert war, gibt es dafür ein anderes Formular?
    Nein, die Anlage gilt auch bei Veranlagung von Einzelpersonen. Nämlich, indem die Daten bei der steuerpflichtigen Person eingetragen und die Felder für eine Ehefrau leer gelassen werden.

    Kommentar


      #3
      AW: Freiwillige Krankenversicherung

      Die Anlage Vorsorgeaufwand ist sowohl für Singles wie für Ehegatten verwendbar, die existiert nur einmal!

      Der Beitrag ist bei Mein ELSTER unter 3. Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in der Zeile 23 (ganz unten) in der linken Spalte einzutragen.

      Es kann sein, dass es keine steuerlichen Auswirkungen gibt!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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