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Spende nicht mitberechnet und Fachbücher nicht komplett?

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    Spende nicht mitberechnet und Fachbücher nicht komplett?

    Ich habe bei 45 in Sonderausgaben/Spende, eine Summe eingetragen und nach dem Punkt 56, wo es um das komplette Gehalt geht. Die Bruttosumme des Jahreslohnes. Die Spende wird nicht mitberechnet bei der zu erstattenden Steuer. Wieso?
    Dann habe ich Fachbücher zum Absetzen eingetragen und es wird nur ein kleiner Teil mitberechnet. Habe nur 133 Euro eingetragen und werden ca. 20 Euro angerechnet, dachte es wäre komplett?
    Gibt es noch Möglichkeiten etwas abzusetzen? Z. B. habe ich 2016, einen Führerschein für meine Arbeit gemacht.
    (Kilometerpauschale ist schon eingetragen).
    Zählen wöchtentliche Heimfahrten auch, bei Auszubildenden, die weiter weg wohnen?
    Zuletzt geändert von Frage93; 02.03.2018, 11:33.

    #2
    AW: Spende nicht mitberechnet und Fachbücher nicht komplett?

    Zitat von Frage93 Beitrag anzeigen
    Ich habe bei 45 in Sonderausgaben/Spende, eine Summe eingetragen und nach dem Punkt 56, wo es um das komplette Gehalt geht. Die Bruttosumme des Jahreslohnes. Die Spende wird nicht mitberechnet bei der zu erstattenden Steuer. Wieso?
    Dann habe ich Fachbücher zum Absetzen eingetragen und es wird nur ein kleiner Teil mitberechnet. Habe nur 133 Euro eingetragen und werden ca. 20 Euro angerechnet, dachte es wäre komplett?
    Gibt es noch Möglichkeiten etwas abzusetzen? Z. B. habe ich 2016, einen Führerschein für meine Arbeit gemacht.
    (Kilometerpauschale ist schon eingetragen).
    Zählen wöchtentliche Heimfahrten auch, bei Auszubildenden, die weiter weg wohnen?

    Hallo,

    kannst du dich etwas klarer ausdrücken?
    Was verstehst du unter Punkt 56 Bruttolohn ? wo? in welchem Formular?
    Wie hoch waren deine gesamten Werbungskosten?
    Werbungskosten und Sonderausgaben mindern das zvE. Werden aber NICHT erstattet

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Spende nicht mitberechnet und Fachbücher nicht komplett?

      Zunächst dürftest Du in MEIN Elster unterwegs sein, nicht in Elsterformular. Richtig ?

      Für Sonderausgaben wie z.B. Spenden gibt es einen Pauschbetrag von 36 €, der angesetzt wird, wenn die tatsächlichen Positionen nicht höher sind.

      Für Werbungskosten wie z.B. Entfernungspauschale und Fachbücher gibt es einen Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 €, der angesetzt wird, wenn die tatsächlichen Positionen nicht höher sind.

      Anderer Gedanke, da das nicht klar hervorgeht aus Deinen Ausführungen: Da wir keinen Steuersatz von 100 % haben, wirken sich höhere Aufwendungen auch nur mit Deinem individuellen Grenzsteuersatz aus, nicht aber in voller Höhe.

      Was für eine Führerscheinklasse ist es denn ? PKW-Führerschein ist privat veranlasst, bei LKW oder Bus wäre das ggf. etwas Anderes.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Spende nicht mitberechnet und Fachbücher nicht komplett?

        Stimmt. Ist Mein Elster.

        Von den 300 Euro Spenden werden 43 Euro berechnet. Bruttolohne ist ca. 15000 Euro.
        Werbungskosten bekomme ich für Fahrtkosten und Fachbücher 270 Euro angerechnet. (Bei den Fachbüchern vielleicht 20%)
        Das war ein LKW-Führerschein für die Arbeit um Rettungswagen zu fahren. 2016 und 2017 würde ich es gerne geltend machen.

        Arbeitsmittel, die nicht mehr als 410 Euro (ohne Umsatzsteuer) kosten, können Sie im Jahr der Bezahlung voll absetzen. (Ist nur leider nicht der Fall.)

        Was mich wundert, bei der Berechnung der Fahrtkosten komme ich über 2600 Euro. Erstattet werden nur ca. 250 Euro davon.

        https://picload.org/view/daapaprr/1234.jpg.html
        Zuletzt geändert von Frage93; 02.03.2018, 12:32.

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          #5
          AW: Spende nicht mitberechnet und Fachbücher nicht komplett?

          Wer wenig verdient, hat nun mal einen niedrigen Steuersatz und kann deshalb auch nicht soviel Steuern erstattet bekommen, wie jemand, der in der Progression bei einem doppelt so hohen Grenzsteuersatz liegt.

          Arbeitsmittel, die nicht mehr als 410 Euro (ohne Umsatzsteuer) kosten, können Sie im Jahr der Bezahlung voll absetzen. (Ist nur leider nicht der Fall.)
          Ich weiß nicht, auf welche Arbeitsmittel du das beziehst. Diese Aussage würde z. B. für einen Computer gelten, wenn du aber damit deinen LKW-Führerschein meinst, der fällt da nicht darunter.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Spende nicht mitberechnet und Fachbücher nicht komplett?

            Zitat von Frage93 Beitrag anzeigen
            Was mich wundert, bei der Berechnung der Fahrtkosten komme ich über 2600 Euro. Erstattet werden nur ca. 250 Euro davon.

            https://picload.org/view/daapaprr/1234.jpg.html
            Dann solltest Du noch einmal INTENSIV die Postings Deiner Vorredner studieren und ggf. den Rechner des Bundesfinanzminsteriums bemühen: https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Spende nicht mitberechnet und Fachbücher nicht komplett?

              Okay, Danke.
              Führerscheinkosten sind noch nicht eingetragen. Wo kann ich das einfügen?

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                #8
                AW: Spende nicht mitberechnet und Fachbücher nicht komplett?

                Führerscheinkosten sind noch nicht eingetragen. Wo kann ich das einfügen?
                Die kannst du bei Fortbildungskosten (Zeile 44 der Anlage N) angeben. Wenn das übers 2 Jahre (2016 und 2017) gegangen ist, darfst du immer nur das angeben, was du in dem jeweiligen Jahr auch bezahlt hast, natürlich
                abzüglich etwaiger steuerfreier Arbeitgebererstattungen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Spende nicht mitberechnet und Fachbücher nicht komplett?

                  Schade, war nur in 2016... Kann ich also nicht in 2017 angeben.

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                    #10
                    AW: Spende nicht mitberechnet und Fachbücher nicht komplett?

                    Zitat von Frage93 Beitrag anzeigen
                    Schade, war nur in 2016... Kann ich also nicht in 2017 angeben.
                    Nein, das kannst du nicht! Es gilt das Abflussprinzip nach § 11 Abs. 2 EStG. Die Steuerersparnis fällt dementsprechend sehr gering aus!

                    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__11.html
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Spende nicht mitberechnet und Fachbücher nicht komplett?

                      Da stand noch etwas von wöchentlichen Heimfahrten. Wenn man Auszubildender ist, zählt das dazu?

                      Dann kann man Zuzahlungen zu ärztlichen Maßnahmen absetzen. Gilt da auch die Zuzahlungsbefreiungskarte, für die man bezahlt hat? Also kann man das absetzen? Wenn ja wo?
                      Zuletzt geändert von Frage93; 03.03.2018, 09:34.

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                        #12
                        AW: Spende nicht mitberechnet und Fachbücher nicht komplett?

                        Zitat von Frage93 Beitrag anzeigen
                        Da stand noch etwas von wöchentlichen Heimfahrten. Wenn man Auszubildender ist, zählt das dazu?

                        Dann kann man Zuzahlungen zu ärztlichen Maßnahmen absetzen. Gilt da auch die Zuzahlungsbefreiungskarte, für die man bezahlt hat? Also kann man das absetzen? Wenn ja wo?
                        Hallo,

                        bevor du noch mehr herauskramst,
                        lass mal die Berechnung laufen.
                        Vielleicht bekommst du deine ganze Steuer schon erstattet und kannst dir den Rest ersparen
                        Zu deiner Frage Zuzahlungen absetzen. Mach die mal sclau im Internet.
                        Außergewöhnliche Belastungen, zumutbare Belastung

                        Gruß FIGUL
                        Gruß FIGUL

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                          #13
                          AW: Spende nicht mitberechnet und Fachbücher nicht komplett?

                          Danke für die Hilfe hier.
                          Wöchentliche Heimfahrten kann ich nicht absetzen, da ich keine Zweitwohnung habe.
                          Zuzahlungsbefreiung kann ich auch nicht absetzen, da ich nur 1 % zahle und ab 6% abgesetzt werden kann.

                          In der gesamten Summe komme ich auf 333€ von 473€. Mehr finde ich leider nicht, um mehr erstattet zu bekommen.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Spende nicht mitberechnet und Fachbücher nicht komplett?

                            In der gesamten Summe komme ich auf 333€ von 473€. Mehr finde ich leider nicht, um mehr erstattet zu bekommen.
                            Wenn ich mir den Upload deiner Steuervorausberechnung auf Seite 1 ansehe, kann dein LKW-Führerschein dann aber nicht wirklich etwas gekostet haben,
                            denn dort ist ja ohne diese Ausgaben schon eine Erstattung von 313 € berechnet.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Spende nicht mitberechnet und Fachbücher nicht komplett?

                              Zitat von Frage93 Beitrag anzeigen
                              Danke für die Hilfe hier.
                              Wöchentliche Heimfahrten kann ich nicht absetzen, da ich keine Zweitwohnung habe.
                              Zuzahlungsbefreiung kann ich auch nicht absetzen, da ich nur 1 % zahle und ab 6% abgesetzt werden kann.

                              In der gesamten Summe komme ich auf 333€ von 473€. Mehr finde ich leider nicht, um mehr erstattet zu bekommen.
                              Hallo,

                              Ich lehne mich mal ein bisschen aus dem Fenster.
                              Guck mal nach Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand Berufsschule.
                              Ich gehe mal davon aus, dass du auch eine Art Berufsschule während der Ausbildung besucht hast

                              Gruß FIGUL
                              Gruß FIGUL

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