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Nachweis der Übertragung und Statusmeldung

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    Nachweis der Übertragung und Statusmeldung

    Hallo Zusammen,

    ich habe Anfang Februar meine Steuererklärung via Elster Formular (mit Zertifikatsdatei) übertragen. Ich habe dann in Elster eine Versendenachweis zum Ausdrucken bekommen. Nun meine Frage: Wird der Eingang der Steuererklärung via Email in den Posteingang von Mein Elster bestätigt und kann man den Status der Bearbeitung abrufen?

    Vielen Dank für die Antworten.

    #2
    AW: Nachweis der Übertragung und Statusmeldung

    Zitat von Terminator Beitrag anzeigen
    ich habe Anfang Februar meine Steuererklärung via Elster Formular (mit Zertifikatsdatei) übertragen. Ich habe dann in Elster eine Versendenachweis zum Ausdrucken bekommen
    Nein, die beiden Anwendungen haben nichts miteinander zu tun. Wenn Du mit ElsterFormular versendest dann bekommst Du das Protokoll auch von ElsterFormular. Beim Versand in Mein Elster wird das Protokoll dort in Deinem Postfach hinterlegt. In beiden Fällen bekommst Du keine Mail über den Eingang.

    Auf dem Protokoll stehen Datum und Uhrzeit der Übermittlung. Diese Daten stammen nicht von Deinem Computer, sondern vom Finanzamtsserver. Das heißt also dass auch die Übermittlung geklappt hat.

    Probleme könnte es noch geben wenn die Steuernummer nicht richtig wäre. Dann wird die Steuererklärung vom Server aus nicht richtig weitergeleitet.

    Der Bearbeitungsstand ist per Elster nicht abrufbar.

    Wenn es sich um 2017 handelt dann konnte die natürlich noch nicht bearbeitet werden.

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      #3
      AW: Nachweis der Übertragung und Statusmeldung

      Hallo L. E. Fant,

      vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich Dachte, dass ElsterFormular und Mein Elster zusammen hängen.
      Ja, es ist die Steuererklärung 2017 in BaWü.

      Wieso kann die nicht bearbeitetet werden?

      Es sind alle notwendigen Belege von AG, Krankenkasse usw. bereits für 2017 hinterlegt.

      Kommentar


        #4
        AW: Nachweis der Übertragung und Statusmeldung

        Wieso kann die nicht bearbeitetet werden?
        Vielleicht kann sie ja zwischenzeitlich bereits bearbeitet werden.

        Der Bearbeitungsbeginn für ein neues Steuerjahr ist in den einzelnen Bundesländern immer noch unterschiedlich, vielfach wird erst Anfang März richtig durchgestartet.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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