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Erstattungen Krankenkasse/Zusatzversicherung

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    Erstattungen Krankenkasse/Zusatzversicherung

    Hallo zusammen :-)

    Ich habe im letzten Jahr sowohl von der gesetzlichen Krankenkasse als auch von einer privaten Zahnzusatzversicherung Leistungen erhalten.

    Die Erstattung der Zusatzversicherung habe ich hier eingetragen:

    23 Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversicherungen (zum Beispiel für Wahlleistungen, Zusatzversicherung) abzüglich erstatteter Beiträge

    Hier habe ich die von mir gezahlten Beiträge summiert und anschließend den erstatteten Betrag abgezogen.

    1.Ist das so korrekt?

    2.Wo muss ich die Erstattung der gesetzlichen Krankenkasse (ist kein Bonus/keine Beitragsrückzahlung o.ä.) eintragen?

    #2
    AW: Erstattungen Krankenkasse/Zusatzversicherung

    Es geht hier immer nur um erstattete Beiträge, nicht um Erstattungen für ärztliche / zahnärztliche Leistungen!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Erstattungen Krankenkasse/Zusatzversicherung

      Danke für die schnelle Antwort. :-)

      Nach nochmaligem Lesen ist mir das Wort Beiträge jetzt auch aufgefallen...
      Heißt das generell, dass ich von der gesetzlichen KK oder einer privaten Zusatzversicherung erstattete Kosten für ärztliche Leistungen nirgendwo angeben muss?

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        #4
        AW: Erstattungen Krankenkasse/Zusatzversicherung

        Zitat von Mario72 Beitrag anzeigen
        Danke für die schnelle Antwort. :-)

        Nach nochmaligem Lesen ist mir das Wort Beiträge jetzt auch aufgefallen...
        Heißt das generell, dass ich von der gesetzlichen KK oder einer privaten Zusatzversicherung erstattete Kosten für ärztliche Leistungen nirgendwo angeben muss?
        Hallo,

        nur bei den außergewöhnlichen Belastungen. Sonst natürlich NICHT

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Erstattungen Krankenkasse/Zusatzversicherung

          Heißt das generell, dass ich von der gesetzlichen KK oder einer privaten Zusatzversicherung erstattete Kosten für ärztliche Leistungen nirgendwo angeben muss?
          Genauso ist das!

          Einzige Ausnahme: Du willst selbst getragene Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen, da müssen dann auch Erstattungen angegeben werden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Erstattungen Krankenkasse/Zusatzversicherung

            Perfekt!

            Vielen Dank für die Hilfe. :-)

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              #7
              Hallo, meine Frage ist ähnlich:

              Muss ich die Erstattung von privaten Zahnzusatzversicherung ( ZV) geltend machen, obwohl ich Kosten für diese ZV nicht in Steuererklärung eintrage ? Gemeint sind außergewöhnliche Belastungen.

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                #8
                Sprichst Du jetzt von Beiträgen zu einer Zahnzusatzversicherung (= Sonderausgaben) und deren Erstattung oder von Krankheitskosten (= außergewöhnliche Belastungen), die Deine ZV (teilweise) erstattet hat ?
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  Es geht nur um die Beiträgen zur ZV und Erstattungen.

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo,

                    das gehört nicht in die Erklärung
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      Entschuldigung, ich war zu schnell und nicht korrekt mit Antwort.
                      Es geht um Außergewöhnliche Bel.-Andere aufwend.-Krankheitskosten - Anspruch auf zu erwartend…
                      Meier meine obige Frage : Muss ich die Erstattung von privaten Zahnzusatzversicherung ( ZV) geltend machen, obwohl ich Kosten für diese ZV nicht in Steuererklärung eintrage ?

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                        #12
                        Bei Krankheitskosten sind außergewöhnliche Belastungen zu erklären. Soweit Erstattungen von einer Krankenkasse kommen, bist Du nicht belast.

                        Wenn Du im Jahr 01 für anfallende Krankheitskosten keine Angaben gemacht hast oder welche gemacht hast, die sich aber wegen der zumutbaren Belastung nicht ausgewirkt haben, kannst Du Dich bei einer späteren (überraschenden ?) Erstattung relaxt zurücklehnen. Hast Du die aber in 01 ohne Kürzung um den Erstattungsanspruch erklärt und sie haben sich ausgewirkt und in 02 oder 03 kommt eine Erstattung, dann musst Du das dem Finanzamt melden, damit die Veranlagung für 01 korrigiert werden kann.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #13
                          Wie (welchen Betrag) soll ich dann für Kosten für diese ZV geltend machen wenn für so große einmalige Erstattung muss man wenigstens „n“ Jahren Versicherungkosten tragen?

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                            #14
                            Die Versicherungsbeiträge zu Zusatzversicherungen fallen steuerlich zumeist den Höchstbeträgen für weitere Vorsorgeaufwendungen zum Opfer,

                            was willst du dagegen machen ? Willst du die Beiträge etwa mit der Versicherungsleistung verrechnen ?
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Vielen Dank an Alle für die Antworten. Momentan es waren nur vorläufige Überlegungen und Prognosen für 2021 Steuererklärung.

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