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ohne mal darauf einzugehen ob man das kann und darf -> sollte beim Großteil der Bevölkerung der abzugsfähige Höchstbetrag von Vorsorgeaufwendungen schon mit den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen erreicht sein.
Wohngebäude geht nur bei vermieteten Objekten, Sterbegeld nur bei Abschluss vor 2005, wirkt sich aber zumeist steuerlich nicht aus.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
ohne mal darauf einzugehen ob man das kann und darf -> sollte beim Großteil der Bevölkerung der abzugsfähige Höchstbetrag von Vorsorgeaufwendungen schon mit den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen erreicht sein.
Tschüß
Danke für die Antwort
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Hatte vergessen zu fragen ob ich die Private Haftpflichtversicherung absetzen kann?Sorry
Hatte vergessen zu fragen ob ich die Private Haftpflichtversicherung absetzen kann?Sorry
Die kannst du problemlos angeben (Zeile 50 der Anlage Vorsorgeaufwand), wirkt sich aber, wie bereits geschrieben, zumeist steuerlich nicht aus.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Naja ich glaube das Super für die Wohngebäudeversicherung oder Sterbegeldversicherung bezieht sich auf die schnelle und wahre Information. Daher sollte man das nicht ganz so ernst nehmen.
Zuletzt geändert von Charlie24; 15.03.2018, 14:42.
Ich habe den Eindruck, das ist der eigentliche Zweck ihrer Beiträge im Forum. Teilweise hinterlegt sie ja sogar in zitiertem Text Begriffe mit Werbelinks.
Man kann solche Links auch einfach entfernen, dann ist der Beitrag völlig harmlos.
Dann lernt @Friederike20 vielleicht die Verhaltensregeln hier im Forum.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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