Liebe Forumsnutzer,
da mir die Anlage KAP große Probleme bereitet, bitte ich um Mithilfe bei der Lösung meines "Problems".
Meine Ehefrau und ich werden im Rahmen der Einkommenssteuererklärung (Zusammenveranlagung) auch die Anlage KAP abgeben müssen, denn:
- Fall A) es wurde bei einer Bank die Religionszugehörigkeit meiner Frau im Jahr 2017 wegen Kontoeröffnung im Laufe des Jahres nicht abgefragt bzw. hinterlegt, es fielen aber Dividendeneinnahme an, von denen keine Kirchensteuer abgezogen wurde
- Fall B) ich habe auf einer P2P-Kreditplattform als Gläubiger Kreditprojekte finanziert und habe Zinsen erhalten, die von der Partnerbank nicht besteuert wurden.
Weitere Hintergrundinformationen: Wir sind beide bei zwei Banken Kunde (jeweils auch mit Wertpapierdepots), haben unseren Freistellungsauftrag sinnvoll verteilt (und größtenteils auch ausgenutzt) und möchten in der Anlage KAP lediglich die beiden o.g. Erträge angeben und die Nachzahlungen leisten. (Es handelt sich jeweils um Beträge im zweistelligen Eurobereich.)
Reicht es aus, wenn wir beide je eine Anlage KAP angeben, und
- im Fall A) meine Frau Zeile 5 (Überprüfung Steuereinbehalt für bestimmte Kapitalerträge) und Zeile 6 (Kirchensteuerpflicht und Erträge ohne Abzug der Kirchensteuer) anhakt, in Zeile 7 (Kapitalerträge) den Betrag einträgt, um den es geht (z.B. 50 €) und in den Zeilen 48-52 dann die laut Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen Beträge angibt, wobei in Zeile 50 (Kirchensteuer) 0,00 € angegeben wird?
- im Fall B) ich Zeile 5 (Überprüfung Steuereinbehalt für bestimmte Kapitalerträge) anhake und in Zeile 14 (inländische Kapitalerträge) den Betrag eintrage, auf den noch keine Steuern erhoben wurden?
Wir möchten ausdrücklich keine Günstigerprüfung beantragen und uns das Ausfüllen der kompletten Anlage KAP sparen (da viel zu berücksichtigen wäre und teilweise auch keine Jahressteuerbescheinigungen bei Kreditinstituten vorliegen, wo bspw. alle Erträge innerhalb des Pauschbetrags liegen).
Vielen Dank im Voraus!
da mir die Anlage KAP große Probleme bereitet, bitte ich um Mithilfe bei der Lösung meines "Problems".
Meine Ehefrau und ich werden im Rahmen der Einkommenssteuererklärung (Zusammenveranlagung) auch die Anlage KAP abgeben müssen, denn:
- Fall A) es wurde bei einer Bank die Religionszugehörigkeit meiner Frau im Jahr 2017 wegen Kontoeröffnung im Laufe des Jahres nicht abgefragt bzw. hinterlegt, es fielen aber Dividendeneinnahme an, von denen keine Kirchensteuer abgezogen wurde
- Fall B) ich habe auf einer P2P-Kreditplattform als Gläubiger Kreditprojekte finanziert und habe Zinsen erhalten, die von der Partnerbank nicht besteuert wurden.
Weitere Hintergrundinformationen: Wir sind beide bei zwei Banken Kunde (jeweils auch mit Wertpapierdepots), haben unseren Freistellungsauftrag sinnvoll verteilt (und größtenteils auch ausgenutzt) und möchten in der Anlage KAP lediglich die beiden o.g. Erträge angeben und die Nachzahlungen leisten. (Es handelt sich jeweils um Beträge im zweistelligen Eurobereich.)
Reicht es aus, wenn wir beide je eine Anlage KAP angeben, und
- im Fall A) meine Frau Zeile 5 (Überprüfung Steuereinbehalt für bestimmte Kapitalerträge) und Zeile 6 (Kirchensteuerpflicht und Erträge ohne Abzug der Kirchensteuer) anhakt, in Zeile 7 (Kapitalerträge) den Betrag einträgt, um den es geht (z.B. 50 €) und in den Zeilen 48-52 dann die laut Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen Beträge angibt, wobei in Zeile 50 (Kirchensteuer) 0,00 € angegeben wird?
- im Fall B) ich Zeile 5 (Überprüfung Steuereinbehalt für bestimmte Kapitalerträge) anhake und in Zeile 14 (inländische Kapitalerträge) den Betrag eintrage, auf den noch keine Steuern erhoben wurden?
Wir möchten ausdrücklich keine Günstigerprüfung beantragen und uns das Ausfüllen der kompletten Anlage KAP sparen (da viel zu berücksichtigen wäre und teilweise auch keine Jahressteuerbescheinigungen bei Kreditinstituten vorliegen, wo bspw. alle Erträge innerhalb des Pauschbetrags liegen).
Vielen Dank im Voraus!
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