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Reisekosten - Anlage N

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    Reisekosten - Anlage N

    Hallo Leute,

    ich möchte meine erste Lohnsteuererklärung für das Jahr 2016 machen. Ich bin damals zur Berufsschule gegangen. Reicht es aus, wenn ich bei "Fahrt- und Übernachtungskosten, Reisenebenkosten" nur den Sitz der Berufsschule eintage und alle Kosten zusammenrechne (über 2.000€)? Oder müsste das genauer aufgeschlüsselt werden, also mit den genauen Zeitangaben?
    Belege hierzu muss ich ohne Nachfrage nicht einreichen, oder?
    Vielen Dank im Voraus!

    #2
    AW: Reisekosten - Anlage N

    Je nach verwendetem Programm macht es bei so hohen Kosten schon Sinn, die Kosten nach Positionen aufzuschlüsseln.

    Bei ElsterFormular kann man diese Zeile ja mehrfach duplizieren und so z. B. nach Fahrtkosten, Unterkunft etc. aufschlüsseln.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Reisekosten - Anlage N

      Danke für die Antwort :-)
      Ich nutze keine extra Software. Es betrifft allein die Fahrtkosten. Ich hatte an diese Schule immer Turnusunterricht, also könnte ich höchstens nach Zeiträume aufschlüsseln.

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        #4
        AW: Reisekosten - Anlage N

        Ja, dann eben nach Zeiträumen, das sollte in Mein ELSTER ja auch möglich sein. Das macht solche Angaben einfach plausibler.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Reisekosten - Anlage N

          Zitat von Profiangler Beitrag anzeigen
          Ich nutze keine extra Software
          Was heißt extra Software? Welche Anwendung verwendest Du?

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            #6
            AW: Reisekosten - Anlage N

            Na nur Mein ELSTER, ohne eine Drittanbietersoftware.

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              #7
              AW: Reisekosten - Anlage N

              Zitat von Profiangler Beitrag anzeigen
              Na nur Mein ELSTER, ohne eine Drittanbietersoftware.
              Warum wählst Du dann Allgemein und Projekt als Unterforum aus? Ich verschiebe Dich mal ins richtige Unterforum!
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                #8
                AW: Reisekosten - Anlage N

                Oh sorry, dankeschön

                - - - Aktualisiert - - -

                Nun habe ich noch eine Frage zum Eintag der ersten Tätigkeitsstätte in der Anlage N. Ich habe nun die Berufsschultage nach Zeiträumen aufgeteilt unter den Reisekosten eingetragen. Die restliche Zeit war ich an der ersten Tätigkeitsstätte beschäftigt. Genügt es nun beim Zeitraum das ganze Jahr anzugeben, meine gesamten Urlaubs- und Krankentage einzugeben und bei aufgesucht an Tagen in meinen Fall die Tage einzugeben, an der ich an der ersten Tätigkeitsstätte war, oder musss das auch genauer aufgeschlüsselt werden?

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                  #9
                  AW: Reisekosten - Anlage N

                  Dort musst du das nicht weiter aufschlüsseln, die Einträge bei der Entfernungspauschale sind ja schon ziemlich detailliert.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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