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Zuschuss der Deutsche Rentenversicherung zur privaten Krankenversicherung

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    Zuschuss der Deutsche Rentenversicherung zur privaten Krankenversicherung

    Ich bin seit 01.07.2017 Rentner und bekomme von der Deutsche Rentenversicherung einen Zuschuss zu meiner privaten Krankenversicherung.
    Dieser sollte laut Benachrichtigung der Rentenversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 27 erfasst werden.
    Leider kann ich im Elster Portal hierfür kein Eingabefeld finden. Im ersten Halbjahr 2017 war ich noch bei meinem Arbeitgeber beschäftigt.
    Die steuerfreien Zuschüsse meines Arbeitgebers konnte ich in der Anlage Vorsorgeaufwand erfassen bzw. dies wurde direkt durch den Belegabruf und die Belegübernahme im Elster Portal sichergestellt.
    Aber was ist jetzt mit den Zuschüssen der Rentenversicherung ?

    #2
    AW: Zuschuss der Deutsche Rentenversicherung zur privaten Krankenversicherung

    Hallo günterobh,

    du wählst in der Anlage Vorsorgeaufwand die Seite 4 Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung und findest dort genau die Zeile 27.

    Deine Beiträge des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis sind ja auf der Seite 3 Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung eingetragen.

    Tschüß

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      #3
      AW: Zuschuss der Deutsche Rentenversicherung zur privaten Krankenversicherung

      ... dies wurde direkt durch den Belegabruf und die Belegübernahme im Elster Portal sichergestellt. Aber was ist jetzt mit den Zuschüssen der Rentenversicherung ?
      Eigentlich müssten auch die Zuschüsse der Rentenversicherung über den Belegabruf und die Belegübernahme in die Zeile 27 einfüllbar sein.

      Bei ElsterFormular funktioniert das tadellos, in Mein ELSTER habe ich es noch nicht ausprobiert.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Zuschuss der Deutsche Rentenversicherung zur privaten Krankenversicherung

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Eigentlich müssten auch die Zuschüsse der Rentenversicherung über den Belegabruf und die Belegübernahme in die Zeile 27 einfüllbar sein.

        Bei ElsterFormular funktioniert das tadellos, in Mein ELSTER habe ich es noch nicht ausprobiert.
        Hallo,

        ich konnte im eigenen Fall Zuschüsse des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung fehlerfrei auch in MeinElster sehr zu meinem Erstaunen einfüllen.

        Tschüß

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          #5
          AW: Zuschuss der Deutsche Rentenversicherung zur privaten Krankenversicherung

          Bei der Rente ist das deshalb etwas diffiziler, weil hier entweder die Zeile 22 oder die Zeile 27 der Anlage Vorsorgeaufwand zutrifft.

          ElsterFormular bietet diese Wahlmöglichkeiten an, die richtige Auswahl muss man natürlich selbst treffen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            AW: Zuschuss der Deutsche Rentenversicherung zur privaten Krankenversicherung

            Auch Mein ELSTER bietet die Auswahlmöglichkeit zwischen den in Betracht kommenden Zeilen an. Jedenfalls dann, wenn man den Beleg vor der Übernahme öffnet. Ich habe es jetzt doch ausprobiert.

            Irritierend ist nur, dass der Strich, der die Abschnitte trennt, m. E. an der falschen Stelle gezogen ist.
            Angehängte Dateien
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Zuschuss der Deutsche Rentenversicherung zur privaten Krankenversicherung

              Vielen Dank für die Antworten.
              Man muss bei der Belegübernahme des Rentenbeleges lediglich die Zeile 27 markieren. Dann wird der Wert richtig zugeordnet.
              Ich hatte leider weder die Zeile 22 noch die Zeile 27 markiert.

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                #8
                AW: Zuschuss der Deutsche Rentenversicherung zur privaten Krankenversicherung

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Irritierend ist nur, dass der Strich, der die Abschnitte trennt, m. E. an der falschen Stelle gezogen ist.
                Sicher ist es der weiße Strich, der die Abschnitte trennt. Aber es stimmt, der schwarze Strich verwirrt!

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                  #9
                  AW: Zuschuss der Deutsche Rentenversicherung zur privaten Krankenversicherung

                  Der Zuschuss der Rentenversicherung für die PKV wird überall als steuerfrei beschrieben, trägt man diesen in die Zeile 27 Vorsorgeaufwendungen ein erhöht sich die Steuer automatisch, wie als hätte man an anderer Stelle mehr Einnahmen reingeschrieben.

                  Hat das so seine Richtigkeit?

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                    #10
                    AW: Zuschuss der Deutsche Rentenversicherung zur privaten Krankenversicherung

                    Zitat von Ozymandias123 Beitrag anzeigen
                    Der Zuschuss der Rentenversicherung für die PKV wird überall als steuerfrei beschrieben, trägt man diesen in die Zeile 27 Vorsorgeaufwendungen ein erhöht sich die Steuer automatisch, wie als hätte man an anderer Stelle mehr Einnahmen reingeschrieben.

                    Hat das so seine Richtigkeit?
                    Hallo,

                    durch den Zuschuss verringert sich doch dein Aufwand
                    du zahlst weniger aus der eigenen Tasche

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      AW: Zuschuss der Deutsche Rentenversicherung zur privaten Krankenversicherung

                      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                      Hallo,

                      durch den Zuschuss verringert sich doch dein Aufwand
                      du zahlst weniger aus der eigenen Tasche
                      Macht aber auch keinen Unterschied ob ich den Zuschuss direkt versteuere oder ob der Betrag meinen Aufwand mindert, er hat die gleiche Wirkung.

                      So lange mein Arbeitgeber Teile der PKV gezahlt hat, war dieser weder steuerpflichtig noch aufwandmindernd.

                      Der "Zuschuss" bei pflichtversicherten GKVlern unterlieg auch nicht dieser Aufwandsminderung.

                      Insofern ist der steuerfreie Zuschuss eine Makulatur.

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                        #12
                        AW: Zuschuss der Deutsche Rentenversicherung zur privaten Krankenversicherung

                        Selbstverständlich mindert auch der Zuschuss des AG zur freiwilligen GKV bzw. PKV des AN dessen Vorsorgeaufwendungen.
                        Lediglich die AG-Beiträge bei einem Pflichtversicherten kommen in der Erklärung nicht vor, aber deswegen trägt der auch nur den AN-Anteil laut LStB ein.

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                          #13
                          AW: Zuschuss der Deutsche Rentenversicherung zur privaten Krankenversicherung

                          Selbstverständlich mindert auch der Zuschuss des AG zur freiwilligen GKV bzw. PKV des AN dessen Vorsorgeaufwendungen.
                          Diese steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse müssen deshalb ja auch in den Zeilen 37 bzw. 38 und 39 der Anlage Vorsorgeaufwand angegeben werden und werden dann von den Gesamtbeiträgen zur KV und PV abgezogen.

                          Das ist schon immer so und man sieht das auch in der Steuerberechnung!
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            AW: Zuschuss der Deutsche Rentenversicherung zur privaten Krankenversicherung

                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Diese steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse müssen deshalb ja auch in den Zeilen 37 bzw. 38 und 39 der Anlage Vorsorgeaufwand angegeben werden und werden dann von den Gesamtbeiträgen zur KV und PV abgezogen.

                            Das ist schon immer so und man sieht das auch in der Steuerberechnung!

                            Ja ok, musst weiter zurückblättern in meinen Steuerunterlagen. Bei meiner Freistellung wurde nichts abgezogen.

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