Hallo,
meine Mutter ist 2016 verstorben.
- Ich war alleiniger Verfügungsberechtigter einer Kapitallebensversicherung mit einem Betrag unter 10.000 €,
diese gehört damit nicht zur Erbmasse
- Es gab - außer dem üblichen Hausrat - keinen (weiteren) Nachlass von nennenswertem Wert
- Die Beerdigungskosten hab ich - obwohl noch ein Bruder existiert, mit dem ich zerstritten bin - alleine bezahlt
(aus der o. g. Versicherung)
- Nach Abzug der Beerdigungskosten verblieb mir ein Betrag von knapp über 1.500 €
Damit liege ich sehr deutlich unter den Freibeträgen für Kinder.
Frage ist nun:
Wo in der Steuererklärung 2016
- trage ich den Betrag den die Lebensversicherung bezahlt hat ein
- hat es bei dieser Konstellation Sinn, die Beerdigungskosten anzusetzen?,
wenn ja wo?
Mein Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit beträgt rund 55.000 € brutto p.A. (Alleinverdiener, Frau Minijob)
meine Mutter ist 2016 verstorben.
- Ich war alleiniger Verfügungsberechtigter einer Kapitallebensversicherung mit einem Betrag unter 10.000 €,
diese gehört damit nicht zur Erbmasse
- Es gab - außer dem üblichen Hausrat - keinen (weiteren) Nachlass von nennenswertem Wert
- Die Beerdigungskosten hab ich - obwohl noch ein Bruder existiert, mit dem ich zerstritten bin - alleine bezahlt
(aus der o. g. Versicherung)
- Nach Abzug der Beerdigungskosten verblieb mir ein Betrag von knapp über 1.500 €
Damit liege ich sehr deutlich unter den Freibeträgen für Kinder.
Frage ist nun:
Wo in der Steuererklärung 2016
- trage ich den Betrag den die Lebensversicherung bezahlt hat ein
- hat es bei dieser Konstellation Sinn, die Beerdigungskosten anzusetzen?,
wenn ja wo?
Mein Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit beträgt rund 55.000 € brutto p.A. (Alleinverdiener, Frau Minijob)
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