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Erläuterungen zu einzelnen Punkten der Steuererklärung

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    Erläuterungen zu einzelnen Punkten der Steuererklärung

    Gibt es die Möglichkeit, zu einzelnen Punkten der Steuererklärung in Elster Erläuterungen anzuhuhängen, oder muss die extern erstellen und dem finanzamt in Papierform übermitteln?
    Bisher habe ich die "Steuersparerklärung" verwendet, bei der man bei Bedarf zu jedem Punkt eine Erläuterung anhängen kann.
    Ich habe jetzt mit Elster experimentiert und keine entsprechende Möglichkeit gefunden.

    #2
    AW: Erläuterungen zu einzelnen Punkten der Steuererklärung

    Hallo CNC,

    also im Hauptvordruck unter Sonstige Angaben und Anträge gibt es den Punkt 21 Ergänzende Angaben zur Steuererklärung und unter Nr.98 hast du 999 Zeichen als Erläuterungsmöglichkeit.


    Ansonsten kannst du deinem Finanzamt das auch per Mail oder Post wie du möchtest zukommen lassen.

    Tschüß

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      #3
      AW: Erläuterungen zu einzelnen Punkten der Steuererklärung

      Zitat von CNC Beitrag anzeigen
      Gibt es die Möglichkeit, zu einzelnen Punkten der Steuererklärung in Elster Erläuterungen anzuhuhängen, oder muss die extern erstellen und dem finanzamt in Papierform übermitteln?
      Bisher habe ich die "Steuersparerklärung" verwendet, bei der man bei Bedarf zu jedem Punkt eine Erläuterung anhängen kann.
      Ich habe jetzt mit Elster experimentiert und keine entsprechende Möglichkeit gefunden.
      Hallo,

      in den Textfeldern kannst du jede Menge Erläuterungen unterbringen.
      Charlie24 hat mal getestet. Ich glaube ca. 999 Zeichen

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Erläuterungen zu einzelnen Punkten der Steuererklärung

        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Hallo,

        in den Textfeldern kannst du jede Menge Erläuterungen unterbringen.
        Charlie24 hat mal getestet. Ich glaube ca. 999 Zeichen

        Gruß FIGUL
        Das habe ich auch bereits festgestellt. Das ist defacto aber keine Option, da quasi unlesbar.
        Konkretes Beispiel:
        Angenommen ich habe einen vor 10 Jahren gekauften ausländischen thesaurierenden Fonds verkauft. In den letzten 10 Jahren habe ich die Erträge, für die die Bank keine Steuer abgeführt hat, immer brav in der Steuererklärung angegeben und sie versteuert.
        Das muss ich ja jetzt in der aktuellen Steuererklärung belegen, damit ich diese Erträge nicht nochmals versteuern muss. Dafür ist ein Texteingabefeld nun denkbar ungeeignet.

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          #5
          AW: Erläuterungen zu einzelnen Punkten der Steuererklärung

          Hallo CNC,

          dann bleibt die Variante Belege extern zusenden oder zurück zu Steuerspar.

          Tschüß

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            #6
            AW: Erläuterungen zu einzelnen Punkten der Steuererklärung

            Danke für die Infos.
            Die Frage war im Moment ohnehin eher hypothetisch, denn die Erklärung für 2017 (mit Steuersparerklärung) ist bereits abgegeben. Ich bin aber derzeit dabei zu überlegen, ob ich ab dem nächsten Jahr umsteige.

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              #7
              AW: Erläuterungen zu einzelnen Punkten der Steuererklärung

              Bist du sicher, dass die Anmerkungen in der SSE überhaupt an das FA übermittelt werden? Tauchen die im Übertragungsprotokoll auf?

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                #8
                AW: Erläuterungen zu einzelnen Punkten der Steuererklärung

                Solche Anmerkungen werden nach meiner Kenntnis ebensowenig übermittelt wie die Kommentierungen, die man bei ElsterFormular unter Lesezeichen eintragen kann.

                Einträge in Zeile 98 des Hauptvordrucks werden bis zu den o. g. maximalen Zeichenzahlen allerdings in jedem Fall übermittelt, das muss auch jede kommerzielle Software können.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Erläuterungen zu einzelnen Punkten der Steuererklärung

                  Zitat von multi Beitrag anzeigen
                  Bist du sicher, dass die Anmerkungen in der SSE überhaupt an das FA übermittelt werden? Tauchen die im Übertragungsprotokoll auf?
                  Über Elster werden die meines Wissens nicht übermittelt. Aber SSE gibt viele Seiten von Anhängen aus, die man ausdrucken und beim Finanzamt einreichen soll / muss. Darin sind dann auch solche Erläuterungen enthalten.

                  Bleiben wir mal beim Kapitel Kapitalerträge, das mich am meisten beschäftigt:
                  Ich habe Steuerbescheinigungen von vier Banken. Wenn ich das richtig sehe, werden mit Elster nur die Summen der Erträge übermittelt, nicht wie die zustande kommen. Das wird zumindest bei der SSE in den Anhängen abgehandelt, die man in Papierform beim Finanzamt einreichen muss (unglücklicherweise für beide Ehepartner getrennt, d.h. die Auflistung ist letzlich einfach doppelt auszudrucken).
                  Der Vorteil der SSE ist dann natürlich, dass man diese Auflistungen im Rahmen dieser Software abturnen kann, und nicht völlig unverbunden damit irgendwelche Word- oder SonstWasDokumente erstellen muss.

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                    #10
                    AW: Erläuterungen zu einzelnen Punkten der Steuererklärung

                    Hallo,

                    abgeben im Voraus musst du ab 2017 erst einmal gar nichts

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Erläuterungen zu einzelnen Punkten der Steuererklärung

                      Aber SSE gibt viele Seiten von Anhängen aus, die man ausdrucken und beim Finanzamt einreichen soll / muss
                      Das ist ja Schnee von gestern oder sogar von vorgestern!

                      In der Vergangenheit mussten Steuerbescheinigungen der Banken im Original eingereicht werden, die kann ja SSE gar nicht erzeugen,

                      der Rest an Papier war in der Regel schon bisher überflüssig. Ab dem Steuerjahr 2017 wartet man ab, welche Belege das Finanzamt haben will.

                      https://www.elster.de/elsterweb/atta...nde_Belege.pdf

                      https://download.elster.de/download/...ember_2017.pdf
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Erläuterungen zu einzelnen Punkten der Steuererklärung

                        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                        Hallo,

                        abgeben im Voraus musst du ab 2017 erst einmal gar nichts

                        Gruß FIGUL
                        Das sehe ich (und SSE) anders: Diese Anhänge sind sozusagen integraler Bestandteil der Steuererklärung, und die sind nicht zu verwechseln mit irgendwelchen Belegen (Handwerkerrechnungen, Spendenbescheinigungen, Haushaltshilfen usw.).
                        Interssanterweise sagt SSE, dass (in meinem Fall) als einzige Belege die Steuerbescheinigungen über Kapitalerträge eingereicht werden müssen.
                        Damit habe ich auch kein Problem. die liegen vor. Also, was solls's.

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                          #13
                          AW: Erläuterungen zu einzelnen Punkten der Steuererklärung

                          Zitat von CNC Beitrag anzeigen
                          .. Aber SSE gibt viele Seiten von Anhängen aus, die man ausdrucken und beim Finanzamt einreichen soll / muss...
                          Hallo CNC,

                          dann ist SSE noch nicht auf dem neuesten Stand ->die müssten schreiben, die man auf Anforderung des Finanzamtes einreichen kann.

                          Tschüß

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                            #14
                            AW: Erläuterungen zu einzelnen Punkten der Steuererklärung

                            Nun ja, die ganzen übrigen Belege, die man in der Vergangenheit einreichen musste, eben Handwerkerrechnungen oder Spendenbescheinigungen usw. müssen laut SSE nicht eingereicht werden.
                            Wie gesagt: SSE verlanngt explizit, dass die Steuerbescheinigungen über Kapitalerträge als einzige (!) beim Finanzamt eingereicht werden müssen.
                            Grund ist wohl, dass ich ganze 157 € bisher nicht versteuerte Erträge aus ausländischen thesaurierenden Fonds habe.

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                              #15
                              AW: Erläuterungen zu einzelnen Punkten der Steuererklärung

                              Auch Handwerkerrechnungen mussten nach 2011 nur noch auf Anforderung eingereicht werden, die SSE-Macher hinken der Entwicklung anscheinend ein paar Jährchen hinterher.

                              Die oben verlinkten Merkblätter der Steuerverwaltung sind doch eindeutig.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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