Hallo,
vergangenes Jahr hatte ich zwei verschiedene Jobs, einen von Januar bis Juni und einen von Juli bis Dezember. Daher bin ich gezwungen meine Einkommenssteuererklärung einzureichen. Da ich im zweiten Job wesentlich weniger verdient habe als im ersten, dachte ich nach einer groben Überschlagsrechnung dass ich einen mittleren vierstelligen Betrag zurück erhalten würde. Die zwei verschiedenen Einkünfte habe ich beide in derselben Anlage N wie folgt eingegeben:
https://files.fm/u/h7s8wz5h#/view/zwei.PNG
Die entsprechende Berechnung ergab folgende Ausgabe:
https://files.fm/u/hae6unqz#/view/b.PNG
Da der Betrag von 1575 € positiv genant wird müsste ich diesen Betrag doch nachzahlen?
Wenn ich jetzt weiterhin noch Kosten über 6000 € für meine Erststudium geltend mache ändert sich die Berechnung folgendermaßen:
https://files.fm/u/vngg546b#/view/a.PNG
Hier würde ich 704 € erstattet bekommen.
Jetzt zu meinen Fragen:
1.) In beiden Fällen muss doch etwas falsch sein. Es kann ja nicht sein dass ich trotz Jobwechsel mit erheblich geringerem Verdienst 1575 € zurückzahlen muss. Weiterhin kann es auch nicht sein dass ich, falls ich zusätzlich zu dem Jobwechsel mit geringem späteren Verdienst noch 6000 € Ausbildungskosten steuerlich geltend mache lediglich 704 € erstattet bekomme?
2.) Bevor ich das Formular ausgefüllt habe wusste ich noch nicht dass ich meine Ausbildungskosten absetzen kann. Ich habe im Jahr 2010 begonnen zu studieren. Kann ich die Kosten, welche mir im Verlaufe des Bachelor als Erststudium entstanden sind, im Hauptvordruck in "Punkt 8 - Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung" einbringen? Dazu zählen dann insbesondere 0.30€ pro km, Semesterbeiträge,...
Viele Grüße,
O.
vergangenes Jahr hatte ich zwei verschiedene Jobs, einen von Januar bis Juni und einen von Juli bis Dezember. Daher bin ich gezwungen meine Einkommenssteuererklärung einzureichen. Da ich im zweiten Job wesentlich weniger verdient habe als im ersten, dachte ich nach einer groben Überschlagsrechnung dass ich einen mittleren vierstelligen Betrag zurück erhalten würde. Die zwei verschiedenen Einkünfte habe ich beide in derselben Anlage N wie folgt eingegeben:
https://files.fm/u/h7s8wz5h#/view/zwei.PNG
Die entsprechende Berechnung ergab folgende Ausgabe:
https://files.fm/u/hae6unqz#/view/b.PNG
Da der Betrag von 1575 € positiv genant wird müsste ich diesen Betrag doch nachzahlen?
Wenn ich jetzt weiterhin noch Kosten über 6000 € für meine Erststudium geltend mache ändert sich die Berechnung folgendermaßen:
https://files.fm/u/vngg546b#/view/a.PNG
Hier würde ich 704 € erstattet bekommen.
Jetzt zu meinen Fragen:
1.) In beiden Fällen muss doch etwas falsch sein. Es kann ja nicht sein dass ich trotz Jobwechsel mit erheblich geringerem Verdienst 1575 € zurückzahlen muss. Weiterhin kann es auch nicht sein dass ich, falls ich zusätzlich zu dem Jobwechsel mit geringem späteren Verdienst noch 6000 € Ausbildungskosten steuerlich geltend mache lediglich 704 € erstattet bekomme?
2.) Bevor ich das Formular ausgefüllt habe wusste ich noch nicht dass ich meine Ausbildungskosten absetzen kann. Ich habe im Jahr 2010 begonnen zu studieren. Kann ich die Kosten, welche mir im Verlaufe des Bachelor als Erststudium entstanden sind, im Hauptvordruck in "Punkt 8 - Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung" einbringen? Dazu zählen dann insbesondere 0.30€ pro km, Semesterbeiträge,...
Viele Grüße,
O.
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