Folgende Situation:
2017 habe ich kurzzeitig Arbeitslosengeld 1 bezogen. Als Apotheker war ich ganzjährig befreit von der Deutschen Rentenversicherungspflicht (zugunsten des berufsständigen Versorgungswerks).
Vor ca. einem Monat, erhielt ich vom Arbeitsamt die Mitteilung, sie hätten ans Finanzamt gemeldet, dass sie für mich eine gewisse Summe als "Zuschuss zu den Altersvorsorgeaufwendungen" entrichtet hätten. Zum Verständnis: Das Geld hab ich bisher nie gesehen, da ich nur kurzzeitig arbeitslos war hab ich mich nie damit auseinandergesetzt, ob das Arbeitsamt auch an das Versorgungswerk etwas zahlt.
Meine Frage wäre nun jedenfalls:
Muss ich den Wert, also das was das Arbeitsamt für mich ans Versorgungswerk gezahlt hat, bei ELSTER irgendwo eintragen werden (wenn ja wo?) bzw. wie wirkt sich das aus auf die Berechnung der Einkommenssteuer?
Ich denke, dass ich das schon irgendwie angeben muss, sonst wäre der Betrag ja nicht ans Finanzamt übermittelt worden...?
2017 habe ich kurzzeitig Arbeitslosengeld 1 bezogen. Als Apotheker war ich ganzjährig befreit von der Deutschen Rentenversicherungspflicht (zugunsten des berufsständigen Versorgungswerks).
Vor ca. einem Monat, erhielt ich vom Arbeitsamt die Mitteilung, sie hätten ans Finanzamt gemeldet, dass sie für mich eine gewisse Summe als "Zuschuss zu den Altersvorsorgeaufwendungen" entrichtet hätten. Zum Verständnis: Das Geld hab ich bisher nie gesehen, da ich nur kurzzeitig arbeitslos war hab ich mich nie damit auseinandergesetzt, ob das Arbeitsamt auch an das Versorgungswerk etwas zahlt.
Meine Frage wäre nun jedenfalls:
Muss ich den Wert, also das was das Arbeitsamt für mich ans Versorgungswerk gezahlt hat, bei ELSTER irgendwo eintragen werden (wenn ja wo?) bzw. wie wirkt sich das aus auf die Berechnung der Einkommenssteuer?
Ich denke, dass ich das schon irgendwie angeben muss, sonst wäre der Betrag ja nicht ans Finanzamt übermittelt worden...?
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