Altersvorsorgezuschuss durch ALG 1 bei Befreiung von der DRV

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  • Wandforb
    antwortet
    Ja, das steht auf beiden Schreiben so. Einen Bescheinigungsabruf habe ich nicht eingerichtet. Habe heute telefonisch mich beim Finanzamt erkundet, diese meinten auch, dass man es in Zeile 7 eintragen soll.

    Habe gerade gesehen, dass exakt diesselbe Problematik im folgendem Thread ebenfalls diskutiert wurde https://forum.elster.de/anwenderforu...%C3%BCr-arbeit

    Hier hat ein User anscheinend erfolgreich Beschwerde eingelegt. So werde ich es jetzt auch machen. Steuerklärung ohne den Eintrag in Zeile 7 abgeben. Wenn trotzdem ein Abzug vom Finanzamt stattfindet werde ich Einspruch erheben. Ich werde dann weiter berichten. Auf Grund der Übersichtlichkeit werde ich den weitern Verlauf im oben genannten Thread posten.

    Danke nochmals.

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  • Charlie24
    antwortet
    Auf beiden Schreiben steht, dass die Daten an das Finanzamt übermittelt worden sind.
    Steht das wirklich auf beiden Schreiben? Oder wird auf einem Schreiben nur darauf hingewiesen, dass du noch ein zweites Schreiben mit den

    dem Finanzamt gemeldeten Daten erhältst? Wenn du den Bescheinigungsabruf eingerichtet hast, könntest du das selbst prüfen.

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  • Wandforb
    antwortet
    Danke für die rasche Antwort Charlie24.

    Jetzt bin ich jedoch noch mehr verwirrt, da du doch als erste Antwort in diesem Thread geraten hast diese Zahlungen in Zeile 7 einzufügen. Oder verwechsel ich da etwas, da ich das Thema wohl noch nicht ganz durchdrungen habe?

    Ich habe zwei Schreiben vom Arbeitsamt bekommen. Im ersten Schreiben wird die Höhe des gezahlten Arbeitslosengeldes genannt. Im zweiten Schreiben wird der Betrag genannt, der an das Versorgungswerk gezahlt wurde ("Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen")


    Auf beiden Schreiben steht, dass die Daten an das Finanzamt übermittelt worden sind.

    Ich werde Morgen mit dem Finanzamt wohl telefonieren müssen um die Frage zu klären.

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  • Charlie24
    antwortet
    Die vom Arbeitsamt an das Versorgungswerk entrichteten Rentenversicherungsbeiträge gehören nicht in die Steuererklärung.

    Du hast doch zwei Bescheinigungen vom Arbeitsamt bekommen, in einer davon sind die an das Finanzamt übermittelten Daten enthalten.

    Nur diese Daten müssen erklärt werden!

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  • Wandforb
    antwortet
    Hallo,

    es geht bei mir um folgenden Sachverhalt. Ich bin von Zahlungen an die Gesetzliche Rentenversicherung befreit und stattdessen Mitglied eines Versorgungswerkes. Letztes Jahr war ich den größten Teil des Jahres angestellt und es wurde von meinem Arbeitgeber an das Versorgunswerk entsprechende Beiträge überwiesen. Meine ausgwiesenen Arbeitnehmerbeiträge habe ich in
    Zeile 4 der Anlage Vorsorgeaufwand eingefügt. Die Arbeitgeberbeiträge ebenfalls in Zeile 9.So habe ich es die Jahre davor auch gemacht und es hat nie ein Problem gegeben.

    Leider war ich nun letztes Jahr 1 Monat Arbeitslos. In dieser Zeit hat das Arbeitsamt meine Beiträge an das Versorgungswerk übernommen. Diese Beiträge sind also quasi steuerfrei.
    Ich soll dies nun anscheinend in Zeile 7 der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen. In dieser Zeile steht "Erstattete Beiträge und / oder steuerfreie Zuschüsse zu den Zeilen 4 bis 6. Doch auf was bezieht sich dieses "zu den Zeilen". Ist hiermit gemeint dass die steuerfreien Zuschüsse in den Zeilen 4 bis 6 enthalten seien müssen oder bezieht sich die Formulierung auf zusätzliche Zahlungen, welche nicht in Zeile 4 bis 6 enthalten sind.


    Wenn ich die Zahlung durch das Arbeitsamt in Zeile 7 eintrage, werden die Zahlungen, die während meiner Angestelltentätigkeit getätigt worden sind, um die entsprechende Zahlung des Arbeitsamt reduziert. Ist das so gewollt und richtig? Irgendwie macht es für mich wenig Sinn z.B 10000 Euro an das Versorgungswerk zu zahlen (5000 Euro AG und 5000 Euro AN Beiträge) und durch das Arbeitsamt während der Arbeitslosigkeit noch zusätzlich 1000 Euro und nachher nur 9000 (10000-1000) Euro geltend machen zu können, obwohl ja 10000 Euro eingezahlt worden sind ( Das ich hiervon nur 88% geltend machen kann und die Arbeitgeberbeiträge noch abzuziehen sind, habe ich jetzt der Übersichtlichkeit geschuldet in der Rechnung weggelasen)


    Habe ich da etwas falsch verstanden? Ich glaube ich stehe da auf dem Schlauch.
    Würdet ihr also auch die Zahlungen vom Arbeitsamt and das Versorgungswerk auch in Zeile 7 eintragen?


    Vielen Dank im Voraus

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Altersvorsorgezuschuss durch ALG 1 bei Befreiung von der DRV

    Ich war 2016 ebenfalls für eine kurze Zeit arbeitslos und die Agentur für Arbeit hat dem Finanzamt gemeldet, dass sie an das Versorgungswerk 1600€ gezahlt hat.
    Wie der Zuschuss einzutragen ist, ist doch in den Beiträgen von @Sabre und von mir weiter oben beschrieben.

    Ob es einen Zusammenhang zwischen dem Zuschuss und der Steuernachzahlung gibt, das lässt sich mit den bisherigen Informationen ohnehin nicht sagen.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Altersvorsorgezuschuss durch ALG 1 bei Befreiung von der DRV

    Zitat von anwender13 Beitrag anzeigen
    Zu diesem Thema hätte ich noch eine Frage:
    Ich war 2016 ebenfalls für eine kurze Zeit arbeitslos und die Agentur für Arbeit hat dem Finanzamt gemeldet, dass sie an das Versorgungswerk 1600€ gezahlt hat. Nun soll ich über 300€ Steuern an das Finanzamt nachzahlen. Ist diese Meldung richtig? 'Ich gebe zu, dass ich keine Ahnung habe, ob der Betrag steuerpflichtig ist oder nicht und von wem die Steuer gezahlt werden muss.
    Ich danke schon einmal für Antworten.
    Hallo,

    Bezug von AlgI verursacht Progressionsvorbehalt

    Gruß FIGUL

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  • anwender13
    antwortet
    AW: Altersvorsorgezuschuss durch ALG 1 bei Befreiung von der DRV

    Zu diesem Thema hätte ich noch eine Frage:
    Ich war 2016 ebenfalls für eine kurze Zeit arbeitslos und die Agentur für Arbeit hat dem Finanzamt gemeldet, dass sie an das Versorgungswerk 1600€ gezahlt hat. Nun soll ich über 300€ Steuern an das Finanzamt nachzahlen. Ist diese Meldung richtig? 'Ich gebe zu, dass ich keine Ahnung habe, ob der Betrag steuerpflichtig ist oder nicht und von wem die Steuer gezahlt werden muss.
    Ich danke schon einmal für Antworten.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Altersvorsorgezuschuss durch ALG 1 bei Befreiung von der DRV

    Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
    Eben darum geht es ja - wenn der Arbeitgeber alles überweist, darf man nicht noch zusätzlich weitere Beiträge in dem Feld für die Berufsständischen Versorgungseinrichtungen eintragen, da es sonst doppelt ist.
    Tatsächlich gibt es aber auch Varianten, in denen der Arbeitgeber über die Lohnabrechnung nur einen Teil der Beiträge einbehält und abführt und der Versicherte zusätzlich noch weitere Beiträge einzahlt, um Zusatzleistungen zu erhalten.

    Die Bescheinigung des Versorgungswerks enthält allerdings immer sämtliche gezahlten Beiträge - egal, wer die überwiesen hat.
    Hallo,

    Na, meine ich doch.
    War offenssichtlich ein Missverständnis von mir

    Gruß FIGUL

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  • Sabre
    antwortet
    AW: Altersvorsorgezuschuss durch ALG 1 bei Befreiung von der DRV

    Eben darum geht es ja - wenn der Arbeitgeber alles überweist, darf man nicht noch zusätzlich weitere Beiträge in dem Feld für die Berufsständischen Versorgungseinrichtungen eintragen, da es sonst doppelt ist.
    Tatsächlich gibt es aber auch Varianten, in denen der Arbeitgeber über die Lohnabrechnung nur einen Teil der Beiträge einbehält und abführt und der Versicherte zusätzlich noch weitere Beiträge einzahlt, um Zusatzleistungen zu erhalten.

    Die Bescheinigung des Versorgungswerks enthält allerdings immer sämtliche gezahlten Beiträge - egal, wer die überwiesen hat.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Altersvorsorgezuschuss durch ALG 1 bei Befreiung von der DRV

    Hallo,

    @Sabre,

    Zitat: Die gesamten Beiträge zum berufsständischen Versorgungswerk lt. Bescheinigung müssen um die Arbeitgeber- *und* Arbeitnehmerbeiträge lt. Lohnsteuerbescheinigung gekürzt werden (soweit beides ausgewiesen ist).

    Da bleibt noch was übrig?
    AG-+ AN-Beitrag - (Ag-+AN-Beitrag) größer 0 ?
    Wer bezahlt den Rest? Das Versorgungswerk?

    Gruß FIGUL

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  • Sabre
    antwortet
    AW: Altersvorsorgezuschuss durch ALG 1 bei Befreiung von der DRV

    Ja, auch die steuerfreien Erstattungen der Agentur für Arbeit müssen angegeben werden (§10 Abs. 4b EStG - jeder steuerfreie Zuschuss ist anzugeben).
    Zudem müssen die auch elektronisch übermittelt werden - also am Besten den Belegabruf einrichten und die Daten automatisch beistellen lassen.

    Nebenbei zum Beitrag von Charlie24:
    Die gesamten Beiträge zum berufsständischen Versorgungswerk lt. Bescheinigung müssen um die Arbeitgeber- *und* Arbeitnehmerbeiträge lt. Lohnsteuerbescheinigung gekürzt werden (soweit beides ausgewiesen ist).

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  • BSG
    antwortet
    AW: Altersvorsorgezuschuss durch ALG 1 bei Befreiung von der DRV

    Hallo charly24,
    die Eingabe würden Sie weiterhin so machen? Leider finde ich gar nichts dazu, selbst das BMF-Schreiben zum Altersvorsorgeaufwand schweigt dazu.
    Danke.
    mit freundlichen Grüssen

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Altersvorsorgezuschuss durch ALG 1 bei Befreiung von der DRV

    Das gehört in die Anlage Vorsorgeaufwand und zwar in die Zeile 7.

    In der Zeile 5 der Anlage Vorsorgeaufwand ist der im Jahr insgesamt gezahlte Beitrag zum Versorgungswerk -ohne den auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesenen Arbeitgeberanteil- einzutragen.

    Ich verstehe das so, dass damit der Jahresbeitrag einschließlich dieses Zuschusses gemeint ist. Aber um zu sehen, wie gerechnet wird, müsste ich den Fall erst nachstellen. Das ist mir heute zu spät.

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  • Altersvorsorgezuschuss durch ALG 1 bei Befreiung von der DRV

    Folgende Situation:
    2017 habe ich kurzzeitig Arbeitslosengeld 1 bezogen. Als Apotheker war ich ganzjährig befreit von der Deutschen Rentenversicherungspflicht (zugunsten des berufsständigen Versorgungswerks).
    Vor ca. einem Monat, erhielt ich vom Arbeitsamt die Mitteilung, sie hätten ans Finanzamt gemeldet, dass sie für mich eine gewisse Summe als "Zuschuss zu den Altersvorsorgeaufwendungen" entrichtet hätten. Zum Verständnis: Das Geld hab ich bisher nie gesehen, da ich nur kurzzeitig arbeitslos war hab ich mich nie damit auseinandergesetzt, ob das Arbeitsamt auch an das Versorgungswerk etwas zahlt.
    Meine Frage wäre nun jedenfalls:
    Muss ich den Wert, also das was das Arbeitsamt für mich ans Versorgungswerk gezahlt hat, bei ELSTER irgendwo eintragen werden (wenn ja wo?) bzw. wie wirkt sich das aus auf die Berechnung der Einkommenssteuer?
    Ich denke, dass ich das schon irgendwie angeben muss, sonst wäre der Betrag ja nicht ans Finanzamt übermittelt worden...?
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