Muss ich nacherfolgreicher Übermittlung der Steuererklärung mit My Elster noch persönlich dort hingehen, wie früher?
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AW: Gang zum Finanzamt
Man musste auch früher nicht persönlich zum Finanzamt gehen, allenfalls zur Post.
Wenn mit My Elster, wovon ich ausgehe, Mein ELSTER gemeint ist, ist nach erfolgreicher Übermittlung vorerst nichts mehr zu tun.
Falls das Finanzamt Belege sehen will, wird es diese anfordern.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: Gang zum Finanzamt
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenMan musste auch früher nicht persönlich zum Finanzamt gehen, allenfalls zur Post.
Wenn mit My Elster, wovon ich ausgehe, Mein ELSTER gemeint ist, ist nach erfolgreicher Übermittlung vorerst nichts mehr zu tun.
Falls das Finanzamt Belege sehen will, wird es diese anfordern.
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AW: Gang zum Finanzamt
Zitat: Falls das Finanzamt Belege sehen will, wird es diese anfordern.
Dies ist bei mir leider nicht so. Trotzdem in allen Anleitungen steht, dass man die Belege nicht einreichen soll, sind bei mir die Daten des Anbieters zu den Altersvorsorgebeiträge nicht vorhanden.
Somit erhielt ich einen Bescheid, ohne Berücksichtigung der seit 10 Jahren jährlich gezahlten Beiträge, was leider zu einer Nachzahlung führte. Belege wurden vom Finanzamt bei mir n i c h t angefordert. Vielmehr heißt es in den Erläuterungen, dass ich diese Aufwenden nicht nachgewiesen hätte.
Wie denn nun??
Werde nunmehr Einspruch einlegen, Belege dennoch zum Finanzamt bringen müssen.
Hoffe, dass die noch unter "Kinderkrankheiten" zu verbuchen ist.
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AW: Gang zum Finanzamt
Ok, danke für den Tipp.
Wo kann ich erkennen, ob ich der Übermittlung zugestimmt habe. Im Datentransferprotokoll stehen alle Daten des Finanzamtes korrekt drin. Da steht ferner, dass die Daten an die zentrale Stelle übermittelt werden, "sobald die hierfür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.".
Kann mein Riester Anbieter mir darüber Auskunft geben, ob die Daten übertragen werden??
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Hallo,
bei Vertragsabschlüssen jedweder Art sollte ein Punkt der Zustimmung oder Ablehnung unterzeichnet worden sein.
Vermutlich Kleingedrucktes.Gruß, Basteltyp
***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***
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AW: Gang zum Finanzamt
Das ist ja das komische.
Belege der Versicherung sind da. Meldung zur Zulagenstelle ist raus (lt. Versicherung). Zulagen sind Vertrag gutgeschrieben (nimmt die Versicherung eher nicht aus der eigenen Tasche, also ist Meldung dort eingegangen). Meldung der Zulagenstelle an Finanzamt ist raus. Finanzamt hat nichts!! ???
Habe ein nettes Telefonat gehabt, Belege selber hingebracht, bekomme einen geänderten Bescheid.
Beginne grade mit Est2017. 1. Meldung, groß, "Bitte keine Belege mehr an das Finanzamt senden, nur aufbewahren!"
Da bin ich ja mal gespannt, wie das dieses Jahr wird .......
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AW: Gang zum Finanzamt
Zitat von PitLange Beitrag anzeigenBeginne grade mit Est2017. 1. Meldung, groß, "Bitte keine Belege mehr an das Finanzamt senden, nur aufbewahren!"
Da bin ich ja mal gespannt, wie das dieses Jahr wird .......
ich dachte du hast schon deinen Bescheid für 2017 lt. deinem ersten Posting, was soll da dieses Jahr noch kommen ?
Tschüß
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