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    Abfindung

    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage zum Thema Abfindung, bzw. wie ich diese in das Onlineformular für 2017 eintrage. Ich nutze das Onlineformular zum ersten Mal und habe folgende Frage:

    Ich habe im Jahr 2017 eine Abfindung erhalten. Diese ist auch auf meiner Lohnsteubescheinigung eingetragen.

    Zeile 3: Bruttoarbeitslohn einschl.Sachbezüge ohne 9. und 10. = Abfindung inkl. Arbeitslohn für 2017.
    Zeile 4: Einbehaltene Lohnsteuer von 3.
    Zeile 5: Einbehaltener Solidaritätszuschlag von 3.
    Zeile 6: Einbehaltene Kirchensteuer des
    Arbeitnehmers von 3.
    Zeile 19: Steuerpflichtige Entschädigungen und Arbeitslohn für
    mehrere Kalenderjahre, die nicht ermäßigt besteuert = Abfindungsbetrag
    wurden - in 3. enthalten
    Zeilen 22, 23, 25, 26, 27 stehen auch jeweils Beträge.
    In den Zeilen 9. und 10. stehen € 0,00

    Ich habe alle Beträge in das Onlineformular eingetragen. Wenn ich jetzt auf Berechnen gehe, wir mir meiner Meinung nach eine zu hohe Rückerstattung ausgewiesen. Muss ich bei den Eintragungen in den Zeilen 3 und 19 noch etwas beachten.

    Danke im Voraus für eure Unterstützung.

    Gruß

    lepitete

    #2
    AW: Abfindung

    Hallo,

    >>>Muss ich bei den Eintragungen in den Zeilen 3 und 19 noch etwas beachten.

    Nein, eigentlich nicht.


    >>>Wenn ich jetzt auf Berechnen gehe, wir mir meiner Meinung nach eine zu hohe Rückerstattung ausgewiesen.

    Wie kommst du denn darauf?
    Weißt du überhaupt was die Fünftelungsregelung ist und wie sie funktioniert?

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Abfindung

      Hallo Stefan,
      erstmal danke für die Antwort. Die Fünftelregelung
      kenne ich schon, aber das es soviel ausmacht hätte ich nicht gedacht. Aber umso besser.
      Gruß
      lepitete

      Kommentar


        #4
        AW: Abfindung

        Hallo,

        muss noch mal nachfragen. Ich freu mich natürlich über jeden Euro den ich zurück bekomme, aber kommt mir doch spanisch vor. Hier mal die Beträge:

        Abfindung € 32000,00 in 2017
        Gehalt € 19000,00 in 2017
        Einbehaltene Lohnsteuer € 11000,00
        Soli und Kirche € 1500,00
        Steuerklasse 4
        Zusammenveranlagung
        Zwei Kinder
        Entfernungspauschale ca.4000,00

        Rückerstattung ca. € 9000,00

        Kann das sein?

        Die Frage ist etwas ungewöhnlich, aber ich bin halt neugierig und hab von Steuern keine Ahnung!

        Danke trotzdem für eure Unterstützung.

        Gruß

        Olli

        Kommentar


          #5
          AW: Abfindung

          Zitat von lepitete Beitrag anzeigen
          Hallo,

          muss noch mal nachfragen. Ich freu mich natürlich über jeden Euro den ich zurück bekomme, aber kommt mir doch spanisch vor. Hier mal die Beträge:

          Abfindung € 32000,00 in 2017
          Gehalt € 19000,00 in 2017
          Einbehaltene Lohnsteuer € 11000,00
          Soli und Kirche € 1500,00
          Steuerklasse 4
          Zusammenveranlagung
          Zwei Kinder
          Entfernungspauschale ca.4000,00

          Rückerstattung ca. € 9000,00

          Kann das sein?

          Die Frage ist etwas ungewöhnlich, aber ich bin halt neugierig und hab von Steuern keine Ahnung!

          Danke trotzdem für eure Unterstützung.

          Gruß

          Olli
          Hallo,

          du schreibst: Zusammenveranlagung. Gab es beim Partner/in keine Einkünfte?

          so lässt sich die Fage nicht beantworten

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

          Kommentar


            #6
            AW: Abfindung

            Hi,

            oh sorry, der Partner hatte auch Einkünfte.

            Gehalt in 2017 ca.€ 10.000,00
            Einbehaltene Lohnsteuer ca. € 1000,00
            Soli und Kirche ca. € 91,00
            keine Entfernungspauschale.

            Gruß

            Olli

            Kommentar


              #7
              AW: Abfindung

              Wenn ich den Fall (in ElsterFormular) nachstelle, kommt es zu einer noch höheren Rückerstattung, wobei ich allerdings gewisse Zweifel habe,

              ob die von ElsterFormular durchgeführte Günstigerprüfung beim Kinderfreibetrag wirklich so stimmt. Das müsste ich aber erst nachprüfen.

              Wurde in Mein ELSTER die Anlage Vorsorgeaufwand ausgefüllt?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                AW: Abfindung

                Hallo Charlie24,

                vielen Dank für die vorab Info. Die Anlage Vorsorgeaufwand wurde ausgefüllt. Es liegt auch ein Gdb von 60% vor mit G im Ausweiß vor. Zwei Kinder - 1. Kind volles Kindergeld 2017, 2. Kind Kindergeld bis 01.07.2017. Wenn wir tatsächlich die Summe erstattet bekommen, dann fahren wir erstmal in den Urlaub ;-) Hätte ich nie mit gerechnet.

                Gruß

                lepitete

                Kommentar

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