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Arbeitnehmer: private Altersvorsorge Zeile 49 und 51

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    Arbeitnehmer: private Altersvorsorge Zeile 49 und 51

    Ich habe vor 2005 zwei private Altersvorsorge-Versicherungen abgeschlossen und kann diese in Zeil 49 bzw. 51 eingetragen, um sie bei der Steuererklärung ansetzen zu können. Leider kann ich in der Web-Maske von ELSTER diese Zeile nicht finden, da sie eine eigene Ordnung hat.

    Kann mir jemand zeigen, wo ich die Beiträge in ELSTER eintragen muss, die in Papierform in "Anlage Vorsorgeaufwand" in der Zeile 49 hätten stehen sollen?


    Danke sehr!

    #2
    AW: Arbeitnehmer: private Altersvorsorge Zeile 49 und 51

    Wenn du die Web-Maske von ELSTER verwendest, also Mein ELSTER, warum schreibst du dann unter ElsterFormular?

    Die passenden Zeilen findest du im Abschnitt 8 der Anlage Vorsorgeaufwand, wobei in die Zeile 49 die Beiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse und erstatteter Beiträge) zu freiwilligen eigenständigen

    Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen gehören und in der Zeile 51 die Beiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse und erstatteter Beiträge) zu Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht und

    Kapitallebensversicherungen mit mindestens 12 Jahren Laufzeit und Laufzeitbeginn sowie erster Beitragszahlung vor dem 1.1.2005 zu erklären sind.

    Steuerlich wirken sich solche Versicherungen zumeist nicht aus, aber das weißt du ja!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich hätte auch noch eine Frage zur Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 51. Dort steht in der linken Spalte "Bezeichnung". Welche Bezeichnung muss dort eingetragen werden? Das System nimmt meine an sich naheliegenden Vorschläge nicht an.

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        #4
        Hallo,

        bei mir steht in Zeile 51:
        Haben Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Krankheitskosten Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse,
        steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse oder steuerfreie Beihilfen.
        Daneben ist ei Kästchen und nur bei -nein- anzukreuzen.
        und nun?

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          Steuererklärung 2018!

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            #6
            Hallo,

            Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht oder Kapitalversicherung...
            schreibst du rein (wenn es auf dich zutrifft)

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              Soweit war ich auch schon. Wenn ich dann unten auf "nächste Seite" klicke, zeigt mir ein Fenster an: "Ein Eintrag auf der Seite muss noch übernommen, bearbeitet oder gegebenenfalls gelöscht werden." Ich komme also nicht auf die nächste Seite.

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                #8
                Hallo,

                bei mir steht da nicht - nächste Seite- bei mir ist rechts in der Mitte ein Pfeil

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  Bei Mein ELSTER müssen Einträge manchmal erst übernommen werden, bevor man auf die nächste Seite gehen kann.

                  Dafür gibt es in der betroffenen Zeile rechts einen Button. Alles ziemlich umständlich!
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Hallo,

                    wieso Mein Elster? Der Thread ist doch in ElsterFormular

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      wieso Mein Elster? Der Thread ist doch in ElsterFormular
                      Was soll die Frage? Das haben wir hier doch ständig. Da wirst du nichts ändern können, es ist ja alles in einen Topf geworfen worden.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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