Anfang des letzten Jahres wurde begonnen, die Berechnungen in den Formularen von Mein ELSTER zu automatisieren, der zusätzlich nervige Klick auf das Taschenrechnersymbol sollte verschwinden.
Bei der Einkommensteuererklärung ist das auch umgesetzt worden. Fügt man dort eine Anlage V bei, erfolgen alle Berechnungen mit Ausnahme der endgültigen Zuordnung vollkommen automatisch.
Nachdem am 27.03.2018 jetzt auch das Formular ESt 1 B (Gesonderte und Einheitliche Feststellung) für 2017 freigeschaltet wurde, habe ich heute die erste Feststellungserklärung für 2017 erstellt,
mit Datenübernahme aus dem Vorjahr und natürlich mit einer Anlage V, was ja solchen Erklärungen durchaus häufig vorkommt.
Mit einem gewissen Erstaunen musste ich feststellen, dass hier immer noch der Taschenrechner für die Berechnungen sorgen muss. Erstaunt deshalb, weil es doch nicht so schwer sein kann, eine bereits im letzten Jahr
für die Einkommensteuererklärung auf automatische Berechnung umgestellte Anlage V auch für die Feststellungserklärung zu verwenden. Da gibt es nur bei der Zuordnung, die ohnehin manuell erfolgt, eine Feldabweichung.
Ärgerlich ist dabei, dass bei einer Datenübernahme aus dem Vorjahr schnell Fehler auftreten können, ohne dass ein Fehler gemeldet wird. Die aus dem Vorjahr übernommenen Summen bleiben nämlich stehen und wenn man
auch nur einmal vergisst, die Summenwerte manuell zu aktualisieren, hat man im Ergebnis einen nicht auf Anhieb erkennbaren Fehler in der Erklärung.
Nun verwende ich für die Eingaben eine Excel-Tabelle, in der auch bereits das Ergebnis gerechnet ist, ich habe also sofort gesehen, dass etwas nicht stimmen kann. Wer das nicht so macht, der ist gut beraten, die Anlage V
genau durchzusehen, und darauf zu achten, dass er nach Aktualisierung aller Berechnungen die Übernahme aus Zeile 50 in die Zeile 22 erneut anklickt und ganz zuletzt die Zeile 23 neu berechnet!
Ich habe für eine eigentlich läppische Anlage V mit allen Kontrollen heute an die 30 Minuten gebraucht, nur weil alle Berechnungen manuell angestoßen werden müssen, das kann es doch nicht sein?
Bei der Einkommensteuererklärung ist das auch umgesetzt worden. Fügt man dort eine Anlage V bei, erfolgen alle Berechnungen mit Ausnahme der endgültigen Zuordnung vollkommen automatisch.
Nachdem am 27.03.2018 jetzt auch das Formular ESt 1 B (Gesonderte und Einheitliche Feststellung) für 2017 freigeschaltet wurde, habe ich heute die erste Feststellungserklärung für 2017 erstellt,
mit Datenübernahme aus dem Vorjahr und natürlich mit einer Anlage V, was ja solchen Erklärungen durchaus häufig vorkommt.
Mit einem gewissen Erstaunen musste ich feststellen, dass hier immer noch der Taschenrechner für die Berechnungen sorgen muss. Erstaunt deshalb, weil es doch nicht so schwer sein kann, eine bereits im letzten Jahr
für die Einkommensteuererklärung auf automatische Berechnung umgestellte Anlage V auch für die Feststellungserklärung zu verwenden. Da gibt es nur bei der Zuordnung, die ohnehin manuell erfolgt, eine Feldabweichung.
Ärgerlich ist dabei, dass bei einer Datenübernahme aus dem Vorjahr schnell Fehler auftreten können, ohne dass ein Fehler gemeldet wird. Die aus dem Vorjahr übernommenen Summen bleiben nämlich stehen und wenn man
auch nur einmal vergisst, die Summenwerte manuell zu aktualisieren, hat man im Ergebnis einen nicht auf Anhieb erkennbaren Fehler in der Erklärung.
Nun verwende ich für die Eingaben eine Excel-Tabelle, in der auch bereits das Ergebnis gerechnet ist, ich habe also sofort gesehen, dass etwas nicht stimmen kann. Wer das nicht so macht, der ist gut beraten, die Anlage V
genau durchzusehen, und darauf zu achten, dass er nach Aktualisierung aller Berechnungen die Übernahme aus Zeile 50 in die Zeile 22 erneut anklickt und ganz zuletzt die Zeile 23 neu berechnet!
Ich habe für eine eigentlich läppische Anlage V mit allen Kontrollen heute an die 30 Minuten gebraucht, nur weil alle Berechnungen manuell angestoßen werden müssen, das kann es doch nicht sein?
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