Belegabruf für andere Person

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  • juerschw
    Benutzer
    • 14.01.2012
    • 55

    #1

    Belegabruf für andere Person

    Moin, moin,
    ich wollte den Belegabruf für eine andere Person beantragen.
    Beim Senden kam der Fehler:
    370005201: Die Bearbeitung ist gescheitert aufgrund der vorliegenden Meldedaten des Dateninhabers. (Transferticket: ep0862yuwr061y5zkbeybe23ia3xcxv8)
    Hat jemand Lösungsmöglichkeiten für dieses Problem?

    Frohe Ostern
    Mit freundlichen Grüßen
    Jürgen
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45932

    #2
    AW: Belegabruf für andere Person

    Hat der Dateninhaber derzeit eine inländische Meldeadresse?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • juerschw
      Benutzer
      • 14.01.2012
      • 55

      #3
      AW: Belegabruf für andere Person

      Hallo,
      der Dateninhaber (Beleginhaber) hat eine inländische Adresse, ist aber verstorben.
      Mit freundlichen Grüßen
      Jürgen

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      • Basteltyp
        Neuer Benutzer
        • 10.01.2012
        • 2275

        #4
        AW: Belegabruf für andere Person

        dann wird die Steuer-ID auch deaktiviert und die andere Person wäre Empfänger des Freischaltcodes,
        der dann weitergereicht würde, aber das alles geht ja wohl nicht mehr.
        Gruß, Basteltyp

        ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
        ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

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        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45932

          #5
          AW: Belegabruf für andere Person

          Für Verstorbene kann nach Stilllegung der ID kein Belegabruf mehr beantragt werden. Wurde der Belegabruf bereits zu Lebzeiten eingerichtet,

          funktioniert der Belegabruf auch nach dem Tod noch problemlos. Das ist zumindest meine Erfahrung.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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