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Belegabruf des Ehepartners bei gemeinsamer Veranlagung - alter Account des Ehepartner

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    Belegabruf des Ehepartners bei gemeinsamer Veranlagung - alter Account des Ehepartner

    Hallo,

    wir veranlagen uns gemeinsam. Das heißt wir haben nun nur noch einen gemeinsamen Account in MeinElster.
    Früher hatten wir getrennte Accounts.
    Der gemeinsame Account ist mein alter Account, in dem ich nun einfach die gemeinsame Veranlagung durchführe.
    Der Alte Account des Ehepartners existiert aber noch und die Zertifikatsdatei ist auch noch gültig.

    Nun habe ich den Belegabruf für meinen Ehepartner beantragt in unserem gemeinsamen Account.
    Laut der Info von MeinElster sollte nun ein Abrufcode per Post an meinen Ehepartner zugesandt werden, der mir diesen nennen kann.
    Es ist aber nun so, dass stattdessen dieser Brief in das elektronische Postfach des alten Acounts meines Ehepartners zugestellt wurde.
    Das ist soweit ok, ich komme da ran und kann fortfahren.

    Besteht nun die Möglichkeit, dass Nachrichten des Ehepartners zukünftig auch in unserem gemeinsamen Account zugestellt werden?
    Sprich ich würde gerne den alten Account des Ehepartners löschen und die SteuerID des Ehepartners in unserem gemeinsamen Account (=mein alter Account mit ursprünglich meiner SteuerID registriert) registieren, sodass ich uns beide dort verwalten kann.
    Dadurch sollen wie gesagt, elektronisch zugestellte Post vom Ehepartner auch dort zugestellt werden oder Berechtigungenv erwaltet werden können.

    Oder muss ich den alten Account des Ehepartners behalten, das Zertifikat brav immer verlängern und diesen alten Account praktisch nur noch als "Mailbox" verwenden?

    Was würde denn passieren, wenn ich den alten Account des Ehepartners löschen würde? Würden diese Briefe dann wieder per Post zugestellt?

    Falls hier jemand definitiv die richtige Antwort kennt, würde ich mich sehr darüber freuen.


    Und noch eine sekundäre Frage: Wenn ich den Belegabruf jetzt erst beantrage, kann ich dann die Belege aus dem letzten Jahr noch abrufen, oder klappt das dann erst wieder im nächsten Jahr?

    Viele Grüße.

    #2
    AW: Belegabruf des Ehepartners bei gemeinsamer Veranlagung - alter Account des Ehepar

    Es ist aber nun so, dass stattdessen dieser Brief in das elektronische Postfach des alten Acounts meines Ehepartners zugestellt wurde.
    Das ist schon immer so, wird aber leider nicht gut kommuniziert.

    Besteht nun die Möglichkeit, dass Nachrichten des Ehepartners zukünftig auch in unserem gemeinsamen Account zugestellt werden?
    Welche Nachrichten meinst du? Da die Zusammenveranlagung über dein Konto erfolgt, kommt im Konto der Ehefrau nichts mehr an. Der Freischaltcode war die letzte Nachricht.

    Sprich ich würde gerne den alten Account des Ehepartners löschen und die SteuerID des Ehepartners in unserem gemeinsamen Account (=mein alter Account mit ursprünglich meiner SteuerID registriert) registieren,
    sodass ich uns beide dort verwalten kann. Dadurch sollen wie gesagt, elektronisch zugestellte Post vom Ehepartner auch dort zugestellt werden oder Berechtigungen verwaltet werden können.
    Das geht nicht und das ist auch nicht notwendig. Du schaltest einmalig den Belegabruf für die Ehefrau in deinem Konto frei und kannst dann dort auch deren Belege abrufen. Ein Konto kann nur unter einer ID laufen!
    Die Erklärung für die Zusammenveranlagung kann bekanntlich auch nur von einem Konto aus erstellt werden.

    Oder muss ich den alten Account des Ehepartners behalten, das Zertifikat brav immer verlängern und diesen alten Account praktisch nur noch als "Mailbox" verwenden?
    Musst du nicht, kannst du aber! Dort kann deine Frau nämlich ihre eigene ELStAM abrufen, das geht von deinem Konto aus nicht.

    Was würde denn passieren, wenn ich den alten Account des Ehepartners löschen würde? Würden diese Briefe dann wieder per Post zugestellt?
    Wenn danach noch ein Brief käme, ja. Es kommt aber keiner mehr.

    Nachtrag: Die Belege kannst du zumindest ab 2014 abrufen!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Belegabruf des Ehepartners bei gemeinsamer Veranlagung - alter Account des Ehepar

      Hallo,

      danke für die Info.
      Du meinst da wird nie wieder ein Brief für meinen Partner kommen?
      Irgendwelche anderen Berechtigungen später im Leben mal oder was weiß ich was es noch so gibt.
      Aber falls ein solcher Brief käme, käme der noch im alten Account an, wenn ich diesen noch nicht lösche?

      Danke.

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        #4
        AW: Belegabruf des Ehepartners bei gemeinsamer Veranlagung - alter Account des Ehepar

        Es kommt nur etwas, wenn Ihr das veranlasst. Natürlich, es könnte jetzt noch ein Steuerberater den Abrufcode für Deinen Partner beantragen.

        Übrigens, Du veranlagst nicht, das macht das Finanzamt.

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          #5
          Hallo,
          in meinem Fall ja ann mein Ehemann nicht mehr sein Elster öffnen (schwer verletzt) und ich kann mich auch nicht für ihn einloggen. Das Finanzamt hat nun gesagt, man könne in der Einkommensteuererklärung darum bitten, dass das Finanzamt die Daten meines Mannes dann später dazu lädt. Leider kann ich diese Stelle nicht finden. Weiß jemand wo das gemacht wird?
          Viele Grüße

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            #6
            Der mE gangbare Weg wäre, das Konto des Mannes zu löschen (Was die kompletten Daten innerhalb des Kontos impliziert, insbesondere also alle früheren Abgaben). Dies würde voraus setzen, dass für den Account des Mannes Username und verwendete E-Mail-Adresse bekannt sind, als auch eine Sicherheitsfrage gewählt wurde, deren Antwort der Frau bekannt ist.

            Ansonsten ist das für mich das Paradebeispiel, warum man sich besser schon zum Abruf freischaltet, solange man handlungsfähig ist.

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              #7
              Grundsätzlich muss die Einkommensteuererklärung die Daten nicht mehr enthalten, die dem Finanzamt sowieso vom Arbeitgeber, Rententräger etc. übermittelt werden. Das ist vor allem dann ein Vorteil, wenn man auf Papier abgibt. Da füllt man die betreffenden Felder gar nicht mehr aus oder lässt sogar die kompletten Anlagen weg.
              Im Prinzip ist das auch bei der elektronischen Übermittlung möglich. Die dort angebotene Steuerberechnung ist dann halt natürlich nicht richtig.

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                #8
                # 5:
                Das Finanzamt hat nun gesagt, man könne in der Einkommensteuererklärung darum bitten, dass das Finanzamt die Daten meines Mannes dann später dazu lädt. Leider kann ich diese Stelle nicht finden. Weiß jemand wo das gemacht wird? Viele Grüße
                Die Stelle, die du suchst, könnte der Punkt "Ergänzende Angaben" im allgemeinen Teil der ESt-Erklärung sein. Hier schilderst du kurz dein Problem s. # 5 und bittest das Finanzamt, die für deinen Mann vorliegenden Bescheinigungen zu ergänzen. S. auch Beitrag # 7.

                Darüber hinaus wünsche ich deinem Mann im Rahmen des Möglichen oder vielleicht auch Unmöglichen gute Genesung.

                SCJ timote
                Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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