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Reisekosten und Verpflegungspauschale bei Auswärtstätigkeiten

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    Reisekosten und Verpflegungspauschale bei Auswärtstätigkeiten

    Hallo liebe Elster User,

    ich bin gerade dabei meine erste Einkommenssteuererklärung zu machen und benötige etwas hilfe bzgl. der Reisekosten.

    Ich weiß, dass das Thema bereits in den Forum behandelt wurde, jedoch wurde ich aus den dort genannten Antworten nicht schlau. Daher versuche ich die Frage nochmal selbst zu formulieren und gebe ein Zahlenbeispiel an.

    1) Resiekosten
    Beruflich bin ich zum Großteil bei Kunden vor Ort. Mein Arbeitgeber zahlt pro gefahrenen KM 50 Cent (30 Cent sind steuerfrei und 20 Cent werden mit der monatlichen Lohnabrechnung versteuert.
    Jedoch wird nur die kürzeste Strecke zwischen Büro -> Zielort oder Wohnort -> Zielort bezahlt.

    Was muss ich eintragen bei den Punkt: "Reisekosten bei berufliche veranlassten Auswärtstätigkeiten" und was bei "vom Arbeitsgeber steuerfrei ersetzt".

    Ich hoffe ihr könnt es mir an den folgenden Zahlenbeispiel verdeutlichen:
    tatsächlich gefahrene Kilometer im Jahr: 10.000
    ausgezahlte Kilometer im Jahr: 6.000 (bei den 6.000 KM gilt pro KM 30 Cent sind steuerfrei und 20 Cent werden mit der monatlichen Lohnabrechnung versteuert)



    2) Verpflegung
    Die Verpflegungspauschale (12€ bzw. 24€) wird ebenfalls vom Arbeitgeber bezahlt. Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung findet sich auch der Punkt 20. Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit. Diese beziehen sich nur auf die Verpflegungspauschale und haben mit den 30 Cent je KM nichts zutun?

    Zahlenbeispiel:
    Angenommen der Steuerfreie Verpfelgungszuschuss beträgt 2.000€. Wo trage ich diese ein und muss ich hier noch etwas anderes angeben außer den Betrag lt. meiner Lohnsteuerbescheinigung.

    Herzlichen Dank im Voraus und ich hoffe konstruktive freundliche Antworten

    #2
    AW: Reisekosten und Verpflegungspauschale bei Auswärtstätigkeiten

    Warum wirst du aus den Antworten nicht schlau:

    https://forum.elster.de/anwenderforu...osten-Anlage-N

    Du gibst den Gesamtbetrag für deine 10.000 km ein, also 3.000 € bei Fahrtkosten an und trägst den steuerfreien AG-Ersatz von 1.800 € dann in die Zeile 51 ein, die Differenz von 1.200 € bleibt dann bei den Werbungskosten übrig.

    Du gibst die Anzahl der Tage mit Auswärtstätigkeit auf Seite 16 in die Zeile 52 oder 53 und 54 ein. Der steuerfreie AG-Ersatz in Höhe von 2.000 € gehört in die Zeile 57! Es sollte auf 0 ausgehen
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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