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Maklercourtage Verkauf Eigentumswohnung

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    Maklercourtage Verkauf Eigentumswohnung

    Kann ich die Maklercourtage für den Verkauf einer Eigentumswohnung mit anderen Mieteinkünften verrechnen?
    Wenn ja, wo trage den Betrag in der Anlage V ein?

    #2
    AW: Maklercourtage Verkauf Eigentumswohnung

    Aufwendungen für den Verkauf eines Mietobjekts gehören nicht zu den Vermietungseinkünften und damit auch nicht auf die Anlage V.

    Wenn die Veräußerung nach § 23 EStG steuerpflichtig ist, können sie ggf. bei der Gewinnberechnung auf der Anlage SO berücksichtigt werden.

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