Nach Belegabruf Daten in ESt übernehmen

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  • herr_k
    Neuer Benutzer
    • 07.04.2018
    • 31

    #1

    Nach Belegabruf Daten in ESt übernehmen

    Moin.

    Ich habe den Belegabruf beantragt. Wenn er bewilligt sein wird, kann ich
    dann in meinen existierenden Entwurf der ESt die entsprechenden Daten
    zum automatischen Ausfüllen importieren/anstoßen?

    Danke für euren Rat.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45930

    #2
    AW: Nach Belegabruf Daten in ESt übernehmen

    Die Daten aus dem Belegabruf können natürlich in einen Entwurf eingefüllt werden, das ist ja der Zweck der VaSt!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • herr_k
      Neuer Benutzer
      • 07.04.2018
      • 31

      #3
      AW: Nach Belegabruf Daten in ESt übernehmen

      Danke

      Auch an alle anderen, die mir hier heute so freundlich geholfen habe Echt nett!

      Kommentar

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