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Grenzgänger Schweiz - Formulare im Elster und Gre3, DBA

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    Grenzgänger Schweiz - Formulare im Elster und Gre3, DBA

    Hallo Elster-User,

    meine Frage bezieht sich auf die Grenzgänger-Situation in die Schweiz:
    ich habe am 01.07.2017 in der Schweiz eine neue Stelle angefangen (und habe meinen Wohnsitz in Deutschland). Ich konnte Anfang diesen Jahres nachweisen, dass ich an 60 Tagen nicht an meinen Wohnort zurückkehren konnte, aufgrund des neuen Jobs (nicht selbstständig). So darf ich also nicht mehr doppelt besteuert werden. Das entsprechende Gre3-Formular (mit Bestätigung meiner Firma und kantonales Finanzamt) habe ich bereits an mein deutsches Finanzamt geschickt. Nun ist meine Frage, welche Formulare ich in Elster für meine Einkommenssteuer noch ausfüllen muss: "Anlage N AUS", "Anlage AUS",..? Und wo ich meinen Lohn (in CHF) eintrage, es gibt nur Felder für €. Hat da jemand Erfahrung?

    Beste Grüsse

    Frank

    #2
    AW: Grenzgänger Schweiz - Formulare im Elster und Gre3, DBA

    Für echte Grenzgänger aus Baden-Württemberg existiert eine spezielle Anlage GRE, für Grenzgänger aus Bayern könnte die Zeile 26 der Anlage N genutzt werden.

    Dort könnte der Arbeitslohn auch in CHF erklärt werden.

    Allerdings habe ich deine Ausführungen so verstanden, dass du gar nicht als Grenzgänger versteuert wirst, sondern der Schweizer Besteuerung unterliegst.

    Dann dürfte die Anlage N-Aus für dich zutreffen. Bei N-Aus muss in Euro umgerechnet werden.

    Doppelt besteuert werden echte Grenzgänger im Übrigen nicht, da die Schweizer Abzugsteuer auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet wird!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Grenzgänger Schweiz - Formulare im Elster und Gre3, DBA

      Das Formular Gre gibt es ja nicht, auch wenn ich zu Beginn ein Finanzamt in BW angebe. Meine "Doppelbesteuerung" wurde seitens des Schweizer Finanzamts ja erst vor einigen Wochen aktualisiert. Für 2017 habe ich ja noch ganz normal Lohnsteuer an das deutsche Finanzamt vorausgezahlt (vierteljährlich).

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        #4
        AW: Grenzgänger Schweiz - Formulare im Elster und Gre3, DBA

        Ab wann die Besteuerung nach dem Recht der Schweiz erfolgt, habe ich jetzt nicht nachgesehen. Deine Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer in Deutschland würdest du doch erstattet bekommen,

        wenn dein Lohn im Jahr 2017 in der Schweiz versteuert werden muss, das ist also sicher nicht relevant.

        Die Anlage N-GRE ist zumindest bei ElsterFormular bereits verfügbar. Die macht aber doch nur Sinn, wenn dein Arbeitslohn 2017 noch als Grenzgänger in Deutschland zu versteuern ist.

        Wenn du nicht als Grenzgänger, sondern als Grenzpendler behandelt wird, ist die Anlage N-AUS schon zutreffend.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: Grenzgänger Schweiz - Formulare im Elster und Gre3, DBA

          Hallo Charlie 24, habe jetzt mit Grenzgänger keine Ahnung. Aber wenn er komplett in der Schweiz versteuert wird, muss er dann nicht eine Schweizer Steuererklärung abgeben ?

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            #6
            AW: Grenzgänger Schweiz - Formulare im Elster und Gre3, DBA

            Aber wenn er komplett in der Schweiz versteuert wird, muss er dann nicht eine Schweizer Steuererklärung abgeben ?
            Das ist nicht das Thema! Er wohnt in Deutschland und ist hier unbeschränkt steuerpflichtig. Der in der Schweiz erzielte Arbeitslohn unterliegt deshalb in Deutschland dem Progressionsvorbehalt, auch wenn er dort versteuert werden muss.

            Als Grenzgänger müsste er grundsätzlich in Deutschland versteuern, wobei die Schweizer Abzugsteuer von 4,5% angerechnet werden würde.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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