Hallo ,
ich bin auch gerade dabei die Steuererklärung zu machen , nun weis ich nicht was richtig ist.
Vielleicht könnt ihr mir helfen.
Mein Mann und ich waren in Monat 12.2017 beim Anwalt und haben das Trennungsjahr ab den 1.01.2017 festsetzen lassen.
Ab dem 1.01.2018 haben wir die Lohnsteuerklasse 1 jeder.
Das Steueramt sagte wir können noch für das Jahr 2017 die gemeinschaftliche Veranlagung machen.
Ich habe zwar schon in Elster so gut wie die Steuererklärung fertig, nun habe ich aber den1.01.2017 als dauernd gertrennt lebend mit an gegeben.
Aber bei der Berechnung kommt ein TEXT, Es wurde die Zusammenveranlagung unterstellt, obwohl sie erklären dauernd getrennt zu sein. Bitte überprüfen, ob die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung vorliegen.
Oder kann ich das Feld dauernd getrennt lebend für 2017 weg lassen ?
Muss ich dann schon in getrennt leben ab dem 1.01.2017 ein tragen, mein mann hat aber bis ende 12.2017 in meiner Wohnung mit gelebt.
Außerdem hat er mir auf mein Konto die Haushaltskosten, wie miete , strom etc überwiesen weil er ja auch in der wohnung noch mit lebte.
Ab Februar 2018 ist er ausgezogen. Muss ich das als Unterhaltskosten angeben oder ist das nicht bedingt weil es ja als Haushaltskosten deklariert ist.
Ich danke für eine Antwort und Hilfe
ich bin auch gerade dabei die Steuererklärung zu machen , nun weis ich nicht was richtig ist.
Vielleicht könnt ihr mir helfen.
Mein Mann und ich waren in Monat 12.2017 beim Anwalt und haben das Trennungsjahr ab den 1.01.2017 festsetzen lassen.
Ab dem 1.01.2018 haben wir die Lohnsteuerklasse 1 jeder.
Das Steueramt sagte wir können noch für das Jahr 2017 die gemeinschaftliche Veranlagung machen.
Ich habe zwar schon in Elster so gut wie die Steuererklärung fertig, nun habe ich aber den1.01.2017 als dauernd gertrennt lebend mit an gegeben.
Aber bei der Berechnung kommt ein TEXT, Es wurde die Zusammenveranlagung unterstellt, obwohl sie erklären dauernd getrennt zu sein. Bitte überprüfen, ob die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung vorliegen.
Oder kann ich das Feld dauernd getrennt lebend für 2017 weg lassen ?
Muss ich dann schon in getrennt leben ab dem 1.01.2017 ein tragen, mein mann hat aber bis ende 12.2017 in meiner Wohnung mit gelebt.
Außerdem hat er mir auf mein Konto die Haushaltskosten, wie miete , strom etc überwiesen weil er ja auch in der wohnung noch mit lebte.
Ab Februar 2018 ist er ausgezogen. Muss ich das als Unterhaltskosten angeben oder ist das nicht bedingt weil es ja als Haushaltskosten deklariert ist.
Ich danke für eine Antwort und Hilfe
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