AW: Trennungsjahr ab dem 1.01.2017 getrennt lebend Gemeinschaftliche Veranlagung für
Es kommt nicht darauf an, worauf ihr Euch verständigt habt, sondern ab welchem Zeitraum Ihr tatsächlich dauernd getrennt leben wart. Was Ihr dem Familienrichter erzählen wollt wegen dem Trennungsjahr, ist doch Jacke wie Hose. Und die Steuererklärung für 2017 bezieht sich -abgesehen von den aktuellen Anschriftendaten- auf das Jahr 2017, d.h. in 2017 wart Ihr noch nicht dauernd getrennt, d.h. eigentlich kommt da auch nicht 02.01.2017, sondern gar nichts rein. Achtet darauf, dass Ihr Eure jetzt unterschiedlichen Anschriften eintragt.
Also heißt das dann ,das wir für das Finanzamt erst im Jahr 2018, wo mein mann ausgezogen ist als dauernd getrennt sind und wir das dann in der Steuererklärung 2019 für 2018 den Januar ein tragen wo er ausgezogen ist?
Noch ein Tip wir haben Ende des Jahres 17 für 2018 die steuerklasse auf 1 gesetzt jeder beim finanzamt
Es kommt nicht darauf an, worauf ihr Euch verständigt habt, sondern ab welchem Zeitraum Ihr tatsächlich dauernd getrennt leben wart. Was Ihr dem Familienrichter erzählen wollt wegen dem Trennungsjahr, ist doch Jacke wie Hose. Und die Steuererklärung für 2017 bezieht sich -abgesehen von den aktuellen Anschriftendaten- auf das Jahr 2017, d.h. in 2017 wart Ihr noch nicht dauernd getrennt, d.h. eigentlich kommt da auch nicht 02.01.2017, sondern gar nichts rein. Achtet darauf, dass Ihr Eure jetzt unterschiedlichen Anschriften eintragt.
Also heißt das dann ,das wir für das Finanzamt erst im Jahr 2018, wo mein mann ausgezogen ist als dauernd getrennt sind und wir das dann in der Steuererklärung 2019 für 2018 den Januar ein tragen wo er ausgezogen ist?
Noch ein Tip wir haben Ende des Jahres 17 für 2018 die steuerklasse auf 1 gesetzt jeder beim finanzamt
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