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Trennungsjahr ab dem 1.01.2017 getrennt lebend Gemeinschaftliche Veranlagung für 2017

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    #16
    AW: Trennungsjahr ab dem 1.01.2017 getrennt lebend Gemeinschaftliche Veranlagung für

    Es kommt nicht darauf an, worauf ihr Euch verständigt habt, sondern ab welchem Zeitraum Ihr tatsächlich dauernd getrennt leben wart. Was Ihr dem Familienrichter erzählen wollt wegen dem Trennungsjahr, ist doch Jacke wie Hose. Und die Steuererklärung für 2017 bezieht sich -abgesehen von den aktuellen Anschriftendaten- auf das Jahr 2017, d.h. in 2017 wart Ihr noch nicht dauernd getrennt, d.h. eigentlich kommt da auch nicht 02.01.2017, sondern gar nichts rein. Achtet darauf, dass Ihr Eure jetzt unterschiedlichen Anschriften eintragt.

    Also heißt das dann ,das wir für das Finanzamt erst im Jahr 2018, wo mein mann ausgezogen ist als dauernd getrennt sind und wir das dann in der Steuererklärung 2019 für 2018 den Januar ein tragen wo er ausgezogen ist?

    Noch ein Tip wir haben Ende des Jahres 17 für 2018 die steuerklasse auf 1 gesetzt jeder beim finanzamt
    Zuletzt geändert von sonnenblumenfee; 09.04.2018, 17:17.

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      #17
      AW: Trennungsjahr ab dem 1.01.2017 getrennt lebend Gemeinschaftliche Veranlagung für

      Zitat von sonnenblumenfee Beitrag anzeigen
      Ist es jetzt besser wirklich einfach das Trennungsdatum bei der Steuererklärung auf den 2.01.2017 zu setzen.
      Also ich würde sagen Du musst einfach wahrheitsgemäße Angaben machen.

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        #18
        AW: Trennungsjahr ab dem 1.01.2017 getrennt lebend Gemeinschaftliche Veranlagung für

        Wie ist es jetzt genau. Wenn man vom 1.1. bis 31.12. dauernd getrennt gelebt hat ist keine Zusammenveranlagung möglich. Aber wie ist es genau: Das heißt, man müsste sich am 31.12. kurz vor Mitternacht trennen. Denn wenn man sich im Neuen Jahr trennt muss man ja wieder ein Jahr abwarten, oder ? Ich verstehe das nicht.

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          #19
          AW: Trennungsjahr ab dem 1.01.2017 getrennt lebend Gemeinschaftliche Veranlagung für

          Also ich würde sagen Du musst einfach wahrheitsgemäße Angaben machen.


          Mir ist nur wichtig das wir für 2017 noch die gemeinsame Veranlagung machen können . Als wir im Dez 2017 beim Finanzamt waren und für 2018 die steuerklasse wechselten sagte die gute Frau zu uns es wäre besser die Lohnsteuererklärung noch zusammen zu machen. Gestern Abend lese ich aber man muss wenigstens 1 Tag in dem Jahr noch nicht getrennt sein. Das heißt der Anwalt hat das trennungsdatum auf den 1.01.2017 gemacht und als ich jetzt bei elster die Angabe machte da kam ich solle überprüfen ob wir wirklich zusammenveranlagt werden können.mein Mann ist aber aus der Wohnung erst im Januar ausgezogen.
          Als ich aber den 2.1 .2017 dauernt getrennt eingab kam der Satz nicht mehr mit der Überprüfung der zusammenveranlagung .
          Nun wird gesagt ich brauche nichts eintragen weil ich noch nicht dauernd getrennt war. Wir hatten ja auch in dem Jahr noch die lohnsteuerklasse 3 und 5

          was ist nun richtig ?

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            #20
            AW: Trennungsjahr ab dem 1.01.2017 getrennt lebend Gemeinschaftliche Veranlagung für

            Zitat von Laie123 Beitrag anzeigen
            Wie ist es jetzt genau. Wenn man vom 1.1. bis 31.12. dauernd getrennt gelebt hat ist keine Zusammenveranlagung möglich. Aber wie ist es genau: Das heißt, man müsste sich am 31.12. kurz vor Mitternacht trennen. Denn wenn man sich im Neuen Jahr trennt muss man ja wieder ein Jahr abwarten, oder ? Ich verstehe das nicht.
            Hallo,

            normalerweise ist die Zusammenveranlagung ein Vorteil


            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #21
              AW: Trennungsjahr ab dem 1.01.2017 getrennt lebend Gemeinschaftliche Veranlagung für

              Klar, es ist die Frage, reichen ein paar Stunden oder muss es ein ganzer Tag sein.

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                #22
                AW: Trennungsjahr ab dem 1.01.2017 getrennt lebend Gemeinschaftliche Veranlagung für

                Zitat von Laie123 Beitrag anzeigen
                Klar, es ist die Frage, reichen ein paar Stunden oder muss es ein ganzer Tag sein.

                Hallo,

                Es reichen ein paar Millisekunden.
                was die Berechnung für Kommentare ausspuckt ist doch vollkommen nebensächlich.
                Es erfolgt auf Seite 1 der Hinweis
                Diese Berechnung ist ein Service der Finanzverwaltung der Länder und hat keine rechtliche
                Bindungswirkung!
                Zusammenveranlagung und fertig

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #23
                  AW: Trennungsjahr ab dem 1.01.2017 getrennt lebend Gemeinschaftliche Veranlagung für

                  Möchte das jetzt abschließen, also ein Tag muss es schon sein.
                  Ich finde folgendes lustig: Entnommen aus Steuertipps:
                  Bei einer Heirat am 30.12. und Trennung am 2.1. haben die Eheleute jeweils einen Tag pro Jahr zusammen gelebt und bekommen für 2 Jahre Splitting. Super.

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                    #24
                    AW: Trennungsjahr ab dem 1.01.2017 getrennt lebend Gemeinschaftliche Veranlagung für

                    ]Möchte das jetzt abschließen, also ein Tag muss es schon sein.
                    Ich finde folgendes lustig: Entnommen aus Steuertipps:
                    Bei einer Heirat am 30.12. und Trennung am 2.1. haben die Eheleute jeweils einen Tag pro Jahr zusammen gelebt und bekommen für 2 Jahre Splitting. Super.

                    Also Heist das jetzt abschließend ich muss den 2.01.2017 angeben als Trennungstag .
                    das hat nichts damit zu tun das der Anwalt den trennungsthermin auf den 1.01.2017 gesetzt hat?
                    denn der Anwalt von meinen Mann hat gesagt heute ,wir können den 2 .01 in die Steuererklärung schreiben, beziehungsweise letztes Jahr als wir auf dem Finanzamt waren und die Steuerklasse für 2018 geändert haben haben sie zu uns gesagt wir können die gemeinsame Veranlagung noch machen wenn wir uns einig sind.

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                      #25
                      AW: Trennungsjahr ab dem 1.01.2017 getrennt lebend Gemeinschaftliche Veranlagung für

                      Wenn Sie in der Steuererklärung 02.01. angeben, begehen Sie eine Steuerhinterziehung. Der Anwalt hat einvernehmlich 01.01. festgelegt und das
                      zählt. Dieses Datum wird auch dem Gericht mitgeteilt.

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                        #26
                        AW: Trennungsjahr ab dem 1.01.2017 getrennt lebend Gemeinschaftliche Veranlagung für

                        Wenn Sie in der Steuererklärung 02.01. angeben, begehen Sie eine Steuerhinterziehung. Der Anwalt hat einvernehmlich 01.01. festgelegt und das
                        zählt. Dieses Datum wird auch dem Gericht mitgeteilt

                        Aber wie ist es dann mit der zusammenveranlagung das Finanzamt sagte uns im letzten Jahr das wir noch die zusammenveranlagung machen können ist das dann trotzdem richtig mit den 1.01 mit zusammenveranlagung

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                          #27
                          AW: Trennungsjahr ab dem 1.01.2017 getrennt lebend Gemeinschaftliche Veranlagung für

                          Ihr müsst doch selbst wissen, wann ihr die Trennung wirklich vollzogen habt! Im Steuerrecht sind die tatsächlichen Verhältnisse maßgeblich und nicht das von einem Anwalt beschriebene Papier.
                          Vor dem Familiengericht darf man solche Angaben machen, das interessiert dort niemand, im Steuerrecht sollte man möglichst wahrheitsgemäße Angaben machen.

                          Was mich eher irritiert, als eure Zusammenveranlagung, ist der Umstand, dass ich bei Eingabe des 01.01.2017 als Trennungstag in Mein ELSTER keinerlei Hinweis in der Steuerberechnung erhalte,
                          bei ElsterFormular im Übrigen ebenfalls nicht.
                          Angehängte Dateien
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #28
                            AW: Trennungsjahr ab dem 1.01.2017 getrennt lebend Gemeinschaftliche Veranlagung für

                            Ihr müsst doch selbst wissen, wann ihr die Trennung wirklich vollzogen habt! Im Steuerrecht sind die tatsächlichen Verhältnisse maßgeblich und nicht das von einem Anwalt beschriebene Papier.
                            Vor dem Familiengericht darf man solche Angaben machen, das interessiert dort niemand, im Steuerrecht sollte man möglichst wahrheitsgemäße Angaben machen.

                            Richtig getrennt von Tisch und Bett haben wir uns eigentlich erst im Sommer 2017 .wir haben das Datum beim Anwalt nur wegen dem sogenannten trennungsjahr festgesetzt ,das die Scheidung schneller geht.


                            Was mich eher irritiert, als eure Zusammenveranlagung, ist der Umstand, dass ich bei Eingabe des 01.01.2017 als Trennungstag in Mein ELSTER keinerlei Hinweis in der Steuerberechnung erhalte,
                            bei ElsterFormular im Übrigen ebenfalls nicht.
                            Ok ich weiß nicht wie man hier die Datei anhängt.
                            Könnte die Datei mit anhängen.
                            Ich habe auch so wie du das trennungsdatum eingesetzt
                            Zuletzt geändert von sonnenblumenfee; 09.04.2018, 22:23.

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                              #29
                              AW: Trennungsjahr ab dem 1.01.2017 getrennt lebend Gemeinschaftliche Veranlagung für

                              Ok ich weiß nicht wie man hier die Datei anhängt.
                              Dafür reichen deine Rechte im Forum nicht. Du könntest nur einen Link zu einem externen Bilderdienst hier posten und das Bild dort veröffentlichen.

                              Mir reicht aber deine Aussage, dass es bei dir so einen Hinweis gibt, auch wenn für mich nicht nachvollziehbar ist, warum es bei der gleichen Webanwendung unterschiedliche Ergebnisse gibt.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                                #30
                                AW: Trennungsjahr ab dem 1.01.2017 getrennt lebend Gemeinschaftliche Veranlagung für

                                ]Dafür reichen deine Rechte im Forum nicht. Du könntest nur einen Link zu einem externen Bilderdienst hier posten und das Bild dort veröffentlichen.

                                Mir reicht aber deine Aussage, dass es bei dir so einen Hinweis gibt, auch wenn für mich nicht nachvollziehbar ist, warum es bei der gleichen Webanwendung unterschiedliche Ergebnisse gibt.

                                Also gebe ich jetzt den tag vom Sommer 2017 an der Trennung in der Steuererklärung an ? Oder den 1.01.2017 was der Anwalt auf dem Formular schreibt ?

                                Ist für mich alles nicht einfach ., mein noch Mann kümmert sich gar nicht darum , er überlässt mir das alles hier allein.

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