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Beim Gewerbeamt angemeldetes Gewerbe beim Finanzamt "anzeigen"

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    Beim Gewerbeamt angemeldetes Gewerbe beim Finanzamt "anzeigen"

    Moin.

    Ich hatte formlos nach der Anmeldung eines Gewerbes im Nov 2017 per Mail dem Finanzamt mitgeteilt, dass ich eine weiteren Tätigkeit nachgehe.

    Dabei ging ich davon aus, dass das Gewerbeamt alle nötigen Informationen automatisch an das Finanzamt weiterleitet.

    In einem anderen Thread erhielt ich jetzt einen Hinweis, dass dies wohl nicht so ist.

    Muss man also ein neues Gewerbe per Formular dem FA melden und wenn ja, kann man dies per ME tun?

    Erhält man dann zwingend eine weitere Steuernummer für dieses Gewerbe?

    Danke für euren Rat.

    #2
    AW: Beim Gewerbeamt angemeldetes Gewerbe beim Finanzamt "anzeigen"

    Da das jetzt mit Elster nicht wirklich etwas zu tun hat, schaue Dir mal § 138 Abs. 1 AO an. In Kurzform: Einen gewerblichen Betrieb oder L+F-Betrieb ist der Gemeinde zu melden, die das dann an das Finanzamt weiterleitet. In Bundesländern, bei denen die Gewerbesteuer durch das Finanzamt verwaltet wird (häufig Stadtstaaten), geht die Meldung an das Finanzamt. Bei freiberuflicher Tätigkeit geht die Meldung immer an das Finanzamt.

    Wenn Du auf einen anderen Thread verweist, wäre es schon hilfreich den auch zu benennen, denn ominöse "gut unterrichtete Kreise" lassen sich so weder dementieren noch bestätigen.

    Wer 514 gewerbliche Tätigkeiten hat, hat mindestens 514 Steuernummern.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Beim Gewerbeamt angemeldetes Gewerbe beim Finanzamt "anzeigen"

      Normalerweise sollte die Weiterleitung der Meldung an das Finanzamt funktionieren.
      Von dort bekommt man/frau den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung geschickt,
      der ausgefüllt und zurückgeschickt werden muss.

      Kommentar


        #4
        AW: Beim Gewerbeamt angemeldetes Gewerbe beim Finanzamt "anzeigen"

        Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist auch bei den Formularen in Mein ELSTER abgelegt. Man kann diesen daher auch bereits an das FA senden bevor dieses anfragt.

        Üblicherweise sendet das Gewerbeamt eine Ausfertigung der Gewerbeanmeldung an das FA zur Kenntnisnahme und weiterer Veranlassung. Manche Gemeinden (zumindest hier in der Gegend) sammeln diese aber zunächst und übersenden nur 1x im Monat an das FA.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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          #5
          AW: Beim Gewerbeamt angemeldetes Gewerbe beim Finanzamt "anzeigen"

          Danke für eure Antworten.

          OK, ich muss also aktiv werden und das Formular "steuerliche Erfassung" in ME ausfüllen.

          Schade, dass das Formular zur Anmeldung des Gewerbes beim Gewerbeamt nicht gleich sämtliche Felder enthält, die für das Finanzamt nötig sind.

          Finde nur ich das schräg oder wundert ihr euch ebenfalls darüber?

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            #6
            AW: Beim Gewerbeamt angemeldetes Gewerbe beim Finanzamt "anzeigen"

            Finde nur ich das schräg oder wundert ihr euch ebenfalls darüber?
            Nun, die Aufgaben von Finanz- und Gewerbeämtern sind nun mal sehr unterschiedlich, deshalb werden auch unterschiedliche Fragen gestellt.

            Angaben zu erwarteten Umsätzen und Gewinnen gehen die Gewerbeämter m. E. auch überhaupt nichts an!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Beim Gewerbeamt angemeldetes Gewerbe beim Finanzamt "anzeigen"

              @Charlie
              Da verstehst Du mich miss.

              Ich erwarte von Behörden, dass Sie den Bürgern Verwaltungsakte so leicht wie irgend möglich machen.

              Beim Online-Formular des Gewerbeamtes erwarte ich also eine Option wie:

              "Möchten Sie, dass alle Daten aus dem Formular, die sie im Formular 'Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen' beim FA in 'Mein Elster' benötigen an das FA übermittelt werden, damit es automatisch in ihr Formular eingetragen wird?"

              Ja, ich will.

              Aber genug davon. Hier ist ja kein Kummerkasten. Ich wollte mich nur erklären.

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