Im Elster-Formular GEM 1 gibt es eine Seite "Gemeinnützige Zwecke" Zeile 10a.
Dort ist eine lange Liste aller möglicher Zwecke aufgeführt. Ganz oben steht "Keine Angabe". Der Punkt ist schwarz aktiviert.
Die Überschrift lautet "Gemeinnützige Zwecke", darunter steht: (1. Eintrag).
Bei der Prüfung kommt die Fehlermeldung: "Eine Eingabe ist nur zulässig, wenn es sich um eine Begründung der für gemeinnützig erklärten Zwecke i.S.d. § 52 Abs. 2 Satz 2 AO handelt." Das soll wohl heißen, dass auch der Punkt "Keine Angabe" ein unzulässiger Eintrag ist.
Den schwarzen Punkt bekomme ich aber nicht mehr weg.
Dort ist eine lange Liste aller möglicher Zwecke aufgeführt. Ganz oben steht "Keine Angabe". Der Punkt ist schwarz aktiviert.
Die Überschrift lautet "Gemeinnützige Zwecke", darunter steht: (1. Eintrag).
Bei der Prüfung kommt die Fehlermeldung: "Eine Eingabe ist nur zulässig, wenn es sich um eine Begründung der für gemeinnützig erklärten Zwecke i.S.d. § 52 Abs. 2 Satz 2 AO handelt." Das soll wohl heißen, dass auch der Punkt "Keine Angabe" ein unzulässiger Eintrag ist.
Den schwarzen Punkt bekomme ich aber nicht mehr weg.
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