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Unbezahlter Urlaub - Wo eintragen?

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    Unbezahlter Urlaub - Wo eintragen?

    Hallo zusammen,

    Auf der Lohnsteuerbescheinigung gibt es unter Punkt 2 die Angabe "Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn".
    Bei mir steht dort "Anzahl U" und der Wert 01, weil ich im letzten Jahr für 2 aufeinanderfolgende Monate unbezahlten Urlaub genommen habe.

    Ich konnte allerdings keine Stelle in den Elster Formularen finden, an denen dies eingetragen werden muss.
    Vielleicht kann mir ja jemand hier diesbezüglich weiterhelfen.

    Die Frage ist also:
    Wo müssen "Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn" bei Elster vermerkt werden?

    Vielen Dank und Grüße
    Ricker

    #2
    AW: Unbezahlter Urlaub - Wo eintragen?

    Anlage N Zeile 29, Seite 1 ganz unten.

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      #3
      AW: Unbezahlter Urlaub - Wo eintragen?

      Hallo rickersheep,

      du postest ja in MeinElster, da findest du die Eintragungsmöglichkeit auf Seite 8 der Anlage N in Zeile 29

      Kloebi hat beschrieben wo es im Elsterformular einzutragen ist.

      Tschüß

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        #4
        Guten Tag,

        ich muss jetzt auch meinen unbezahlten Urlaub in der Lohnsteuererklärung über Elster eintragen.
        Die Information die hier oben steht sieht nicht mehr aktuell aus.
        Könnte mir bitte jemand dabei helfen und sagen wo ich "Anzahl U" eintragen kann?

        Grüße

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          #5
          Könnte mir bitte jemand dabei helfen und sagen wo ich "Anzahl U" eintragen kann?
          Das wird schon seit ein paar Jahren nicht mehr abgefragt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Alles klar. Danke!

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              #7
              Hallo rickersheep und Aboba,

              diese Unterbrechungsmeldungen sind eher für die Rentenversicherung interessant - die Unterbrechungszeiträume gelten dann nicht als Beschäftigungsmonate.

              In der Einkommenssteuer, die ja eine Jahressteuer ist, hat das keinen Einfluß.

              Gruß - Hans

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