Mein alter Arbeitgeber hat mir jährlich eine "elektronische Lohnsteuerkarte" für einen Minijob bereitgestellt.
Ich habe die Daten daraus in die Anlage N eingetragen.
Mein jetziger Arbeitgeber stellt mir keine "elektronische Lohnsteuerkarte" bereit, sondern erklärte auf Anfrage der Minijob werden "pauschal versteuert".
Muss ich dann dennoch die Anlage N ausfüllen und wenn ja, mit welchen Daten?
In "ME > Belegabruf > ..." stehen zu dem Minijob keinerlei Daten, sondern nur 3 Belege: Krankenversicherung, Stammdaten und Religionszugehörigkeit.
Danke für euren Rat.
Ich habe die Daten daraus in die Anlage N eingetragen.
Mein jetziger Arbeitgeber stellt mir keine "elektronische Lohnsteuerkarte" bereit, sondern erklärte auf Anfrage der Minijob werden "pauschal versteuert".
Muss ich dann dennoch die Anlage N ausfüllen und wenn ja, mit welchen Daten?
In "ME > Belegabruf > ..." stehen zu dem Minijob keinerlei Daten, sondern nur 3 Belege: Krankenversicherung, Stammdaten und Religionszugehörigkeit.
Danke für euren Rat.
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