AW: Anlage Kind - Praktikum als Werksstudent
Ganz herzlichen Dank, sowohl für's Rüberschaufeln als auch für die sehr hilfreiche Antwort.
LG MaPU
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AW: Anlage Kind - Praktikum als Werksstudent
Ich habe den Beitrag in das Forum für Mein ELSTER "rübergeschaufelt"
Maßgeblich ist der 30.09.2017, nicht die Zeit danach!
Wenn das Studium ihr Erststudium war und sie davor keine Berufsausbildung abgeschlossen hatte, musst du zur Erwerbstätigkeit keine Angaben machen.
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AW: Anlage Kind - Praktikum als Werksstudent
ohje, das hab ich verpeilt. Verwende die Web-Anwendung. Wer lesen kann, ist im Vorteil. Sorry.
Gibt es dazu ein spezielles Forum? Wenn ja, kann man den Beitrag da "rüberschaufeln"?
LG
MaPu
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AW: Anlage Kind - Praktikum als Werksstudent
Zitat von MaPu Beitrag anzeigenUnd Zeile 16 finde ich erst gar nicht.
EDIT: Ich hab nachgeguckt: in MeinElster befindet sich Zeile 21 auf Seite 4 der Anlage Kind, Zeile 16 auf Seite 3. Alles schön der Reihe nachZuletzt geändert von L. E. Fant; 15.04.2018, 18:34.
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Anlage Kind - Praktikum als Werksstudent
Hallo,
bin etwas überfordert. Folgender Fall:
Meine Tochter (volljährig) hat am 30.09.2017 ihr Studium beendet und danach sofort eine Erwerbstätigkeit aufgenommen. So weit kein Problem. Sie hatte letztes Jahr aber auch während des Studiums als Werksstudentin in diesem Unternehmen gearbeitet, Vollzeit, Dauer: 15.01.-30.04., Verdienst brutto insgesamt etwa 6.000 €.
Wo und wie muss man das alles korrekt eintragen? (Fragen ab Zeile 21).
In Elster steht:
"Angaben zur Erwerbstätigkeit sind nur erforderlich, wenn das Kind bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen hat. (nur bei Eintragungen in Zeile 16)"
Hat sie inzwischen ja, aber zu dem Zeitpunkt dieses Praktikums noch nicht. Ist das relevant? Und Zeile 16 finde ich erst gar nicht.
Für jede Info bin ich äußerst dankbar.
MaPu
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