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Elster Steuererklaerunk: Wenn man nicht ganzes Jahr arbeitet...

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    Elster Steuererklaerunk: Wenn man nicht ganzes Jahr arbeitet...

    Liebe Leute,
    ich mache gerade Formular "Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A)". Ich arbeite nur seit 06.2017 und meine Frau arbeitet seit 07.2017.
    Ich weiss, dass in diesem Fall wir viel mehr Geld zuruek kriegen.
    Die Frage ist:soll ich diese Information in das Formular einschreiben? Wenn ja, dann wohin (ich sehe keine passende Feled)?

    #2
    AW: Elster Steuererklaerunk: Wenn man nicht ganzes Jahr arbeitet...

    Hallo krut,

    fülle alle Anlagen ordentlich aus und schau mal, was die Steuerberechnung dann sagt.
    Dann weißt du, ob überhaupt oder wieviel du zurückbekommst.

    Im Hauptvordruck kannst du doch eintragen, wenn es Lohnersatzleistungen gab wie Arbeitslosigkeit, Krankengeld, Elterngeld usw. auf Seite 18 oder wenn du ALG II bezogen hast auf der Anlage N jeweils Seite 8 die Zeile 29 Zeiten und Gründe der Nichtbeschäftigung.

    Tschüß
    Zuletzt geändert von holzgoe; 19.04.2018, 07:28. Grund: Ergänzung

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      #3
      Elster Steuererklaerunk: Wo soll ich meine Einkommen abgeben?

      Liebe Leute,
      ich fuelle gerade Formular "Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A)" aus. Ich habe alles duerchgelesen, aber keins Felder fuer die Eingabe von meinen Einkommen und den Daten aus Lohnsteuerbescheinigung getroffen. Soll ich diese Information abgeben oder kennt Finanzamt es selbst?

      Danke im Voraus.

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        #4
        AW: Elster Steuererklaerunk: Wenn man nicht ganzes Jahr arbeitet...

        Hallo krut1,

        du musst für dich und deine Frau jeweils die Anlage N hinzufügen und kannst dann alles abtippen.
        Die Beträge für die einzelnen Versicherungen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung kommen in die Anlage Vorsorgeaufwand.

        Tschüß

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          #5
          AW: Elster Steuererklaerunk: Wenn man nicht ganzes Jahr arbeitet...

          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          Hallo krut1,

          du musst für dich und deine Frau jeweils die Anlage N hinzufügen und kannst dann alles abtippen.
          Die Beträge für die einzelnen Versicherungen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung kommen in die Anlage Vorsorgeaufwand.

          Tschüß
          Super. Danke dir!

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