Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Abbruch Steuerberechnung mit Anlage Unterhalt

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Abbruch Steuerberechnung mit Anlage Unterhalt

    Hallo zusammen,
    ich habe folgendes Problem: Elster-/Steubel-Hinweise "Die erklärten Unterhaltsleistungen für bedürftige Personen wurden um die mitgenommenen Beträge bei Heimfahrten gekürzt, weil der Ehegatte des Steuerpflichtigen nicht im unterstützten Haushalt lebt bzw. der Haushalt nicht im Ausland liegt".
    Ich unterstützte meine Mutter, die im Ausland wohnt. Habe überhaupt keine Angaben zur Ehegatte gemacht, die habe ich nämlich gar nicht)))) Woran kann das Problem liegen? Bitte um Hilfe

    #2
    Abbruch Steuerberechnung mit Anlage Unterhalt

    Zitat von Elster-Benutzer Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,
    ich habe folgendes Problem: Elster-/Steubel-Hinweise "Die erklärten Unterhaltsleistungen für bedürftige Personen wurden um die mitgenommenen Beträge bei Heimfahrten gekürzt, weil der Ehegatte des Steuerpflichtigen nicht im unterstützten Haushalt lebt bzw. der Haushalt nicht im Ausland liegt".
    Ich unterstützte meine Mutter, die im Ausland wohnt. Habe überhaupt keine Angaben zur Ehegatte gemacht, die habe ich nämlich gar nicht)))) Woran kann das Problem liegen? Bitte um Hilfe
    Hallo,

    du hast eine alte Version von EF

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: ElsterFormular 19.0.0.3 Rev. 24481: Abbruch Steuerberechnung mit Anlage Unterhalt

      du hast eine alte Version von EF
      Der Thread, an den sich der Fragesteller angehängt hat, wurde am 04.01.2018 unter diesem Titel gestartet. Er kann eine alte Version von EF haben, das muss aber nicht sein!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: ElsterFormular 19.0.0.3 Rev. 24481: Abbruch Steuerberechnung mit Anlage Unterhalt

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Der Thread, an den sich der Fragesteller angehängt hat, wurde am 04.01.2018 unter diesem Titel gestartet. Er kann eine alte Version von EF haben, das muss aber nicht sein!
        Hallo,

        Ich traue dem /der Fragesteller/in schon zu, dass sie/er eine Überschrift lesen kann.
        Du nicht?

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          AW: ElsterFormular 19.0.0.3 Rev. 24481: Abbruch Steuerberechnung mit Anlage Unterhalt

          Nein ich nicht mehr! Seitdem die Fragesteller zunehmend ElsterFormular und Mein ELSTER verwechseln, traue ich den hier gemachten Angaben nur mehr bedingt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: ElsterFormular 19.0.0.3 Rev. 24481: Abbruch Steuerberechnung mit Anlage Unterhalt

            Hallo Elster-Benutzer,

            mit welcher Version arbeitest du denn ?
            Aktuell ist es Elsterformular 19.3.0.0 Rev. 25109.

            Dann schau mal, ob du nach Update erfolgreich bist.

            Tschüß

            Kommentar


              #7
              AW: ElsterFormular 19.0.0.3 Rev. 24481: Abbruch Steuerberechnung mit Anlage Unterhalt

              Danke für die Antworten, dass das Problem an der alten Version liegen kann, habe ich gelesen und verstanden.
              Meine Frage habe ich allerdings im falschen Forum gestellt - ich arbeite mit Elster Online...
              Wenn mir jemand damit helfen kann - wäre ich sehr dankbar.

              Kommentar


                #8
                AW: ElsterFormular 19.0.0.3 Rev. 24481: Abbruch Steuerberechnung mit Anlage Unterhalt

                Meine Frage habe ich allerdings im falschen Forum gestellt - ich arbeite mit Elster Online...
                Dort muss ich das erst nachstellen, das kann ein wenig dauern.

                Hallo FIGUL,

                als ob ich es geahnt hätte:

                Seitdem die Fragesteller zunehmend ElsterFormular und Mein ELSTER verwechseln, traue ich den hier gemachten Angaben nur mehr bedingt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  AW: ElsterFormular 19.0.0.3 Rev. 24481: Abbruch Steuerberechnung mit Anlage Unterhalt

                  Zitat von Elster-Benutzer Beitrag anzeigen
                  Meine Frage habe ich allerdings im falschen Forum gestellt
                  ... und unter der falschen Überschrift! Ich habs ausgelagert.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: ElsterFormular 19.0.0.3 Rev. 24481: Abbruch Steuerberechnung mit Anlage Unterhalt

                    ich habe den Eindruck, dass das mit der Umbenennung von ElsterOnline auf Mein Elster zugenommen hat.
                    ElsterOnline konnte durch die Bezeichnung unmissverständlich die Umgebung darstellen.

                    Mein Elster ist halt alles was nach ELSTER riecht und ich gerade beackere.
                    Gruß, Basteltyp

                    ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
                    ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Abbruch Steuerberechnung mit Anlage Unterhalt

                      Der im Ausland lebenden Mutter kann man bei Besuchen zwar Bargeld mitnehmen, das wird aber meines Wissens nicht als Unterhaltsleistung anerkannt.

                      Dazu heißt es in der Eingabehilfe:

                      Leisten Sie Zahlungen an Unterhaltsempfänger im Ausland, haben Sie eine erhöhte Mitwirkungspflicht.

                      Nachweiserleichterungen bestehen nur bei Familienheimfahrten zum im Ausland lebenden Ehegatten / Lebenspartner.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Abbruch Steuerberechnung mit Anlage Unterhalt

                        Das stimmt, bei Barübergabe für den Nachweis der Unterhaltszahlungen gelten erhöhte Anforderungen.
                        Ich kann allerdings alles nachweisen: die Unterhaltserklärung ausgefüllt und von der Heimatbehörde bestätigt, Bescheinigungen über eigene Einkommen und das Vermögen der Mutter sind beigefügt (die Mutter ist nämlich Rentnerin - älter als 65 Jahre).
                        Mein Problem ist, dass mit meinen Angaben keine Berechnung erfolgt und das Programm einen Fehler zeigt. Aber es muss irgendeinen Weg geben.
                        Ob das danach vom Finanzamt anerkannt wird - lässt sich (hoffentlich) später erkennen)

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X