Hallo,
ich hoffe, Ihr könnt mir vielleicht helfen!
Letztes Jahr habe ich angefangen, selbstständig als Übersetzer zu arbeiten, und somit muss ich jetzt zum ersten Mal eine Steuererklärung abgeben.
Das allermeiste verstehe ich auch, aber bei ein paar Stellen in den Formularen bin ich mir unsicher, ob ich das Richtige angegeben habe.
Ich hoffe, hier kann mir jemand zumindest manche meiner Fragen beantworten
Danke sehr!
ich hoffe, Ihr könnt mir vielleicht helfen!
Letztes Jahr habe ich angefangen, selbstständig als Übersetzer zu arbeiten, und somit muss ich jetzt zum ersten Mal eine Steuererklärung abgeben.
Das allermeiste verstehe ich auch, aber bei ein paar Stellen in den Formularen bin ich mir unsicher, ob ich das Richtige angegeben habe.
- Und zwar bin ich dieses Jahr in ein anderes Bundesland gezogen.
Neuer Erstwohnsitz, und auch das Gewerbe ist inzwischen umgemeldet. Nur eine neue Steuernummer habe ich noch nicht (müsste ich aber bald bekommen).
Muss ich dann meine im letzten Jahr gültige Steuernummer und/oder Adresse angeben, oder meine neue?
In der Einkommenssteuererklärung steht eindeutig, dass es die derzeitige Adresse sein soll und es gibt ein extra Feld für das vorige Finanzamt bei Wohnsitzwechsel. In den anderen Formularen gibt es jedoch keine entsprechenden Hinweise.
- Außerdem, mein bislang einziger Kunde/Auftraggeber (eine Übersetzeragentur) hat Sitz in den USA, weswegen ich keine Umsatzsteuer bezahlen muss. Die Umsatzsteuervoranmeldungen habe ich immer dementsprechend ausgefüllt.
Nur um sicherzugehen: Ich habe deswegen alle Euro-Felder leer gelassen bzw. mit 0.00 gefüllt
- außer in der Steuererklärung, Anlage UR Feld 37 (Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr (§ 4 Nummer 1 Buchstabe a UStG))
- sowie in der Gewerbesteuererklärung Feld 34 (Gewinn aus Gewerbebetrieb (ohne Beträge laut Zeilen 38, 39 und 80; negative Beträge mit Minuszeichen, gegebenenfalls Wert 0) (Euro))
- sowie in der Einnahmenüberschussrechnung in Feld 15 (Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet)
- sowie in der Einkommenssteuererklärung, Anlage G Seite 1 (Gewinn als Einzelunternehmer)
wo ich jeweils die Summe meiner gesamten Einnahmen des vergangenen Jahres eingegeben habe.
Das müsste stimmen, oder?
- außer in der Steuererklärung, Anlage UR Feld 37 (Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr (§ 4 Nummer 1 Buchstabe a UStG))
- In den Umsatzsteuervoranmeldungen musste ich einen abgerundeten Betrag eingeben - sollte die Summe meiner Einnahmen der Summe dieser abgerundeten Beträge entsprechen, oder der Summe der tatsächlichen Beträge?
Ich hatte keinerlei Ausgaben, die als Betriebsausgaben gelten könnten oder sonstwie absetzbar wären, mit Ausnahme vielleicht der Gebühr für die Gewerbeanmeldung, und bei meinen geringen Einnahmen werde ich wahrscheinlich ohnehin keine Steuern bezahlen müssen.
- Gibt es irgendwelche Formulare, die ich vergessen haben könnte?
Eine Übersicht über was ich ausgefüllt habe:- Steuererklärung mit Anlage UR
- Gewerbesteuererklärung
- Einnahmenüberschussrechnung
- Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A) (nur Einkommenssteuererklärung mit Anlage G umfassend)
Oder brauche ich Anlage S statt Anlage G? (G ist für Gewerbebetrieb, S für Selbstständige, aber ich habe ein Gewerbe als selbstständiger Übersetzer, somit weiß ich nicht, was davon zutrifft, zumal ich auf anderen Webseiten gelesen habe, das S nur für Freiberufler sei).
Zudem, ich nehme an ich muss meine Gewinne aus Kapitalvermögen (i.e. Zinsen) nicht angeben, da sie sich bloß auf etwa 20€ pro Jahr belaufen, also keine Kapitalertragsteuer anmelden. Stimmt das?
- In der Gewerbesteuererklärung muss ich den Namen meines Unternehmens angeben (Feld 3). Allerdings hat mein Unternehmen keinen Namen in der Gewerbeanmeldung. Leerlassen oder meinen eigenen Namen hinschreiben?
Ins Feld darunter (4) gehört die "Art des Unternehmens". Das Feld ist aber auf 24 Zeichen begrenzt, und die angemeldete Tätigkeit in der Gewerbeanmeldung ist länger. Vielleicht einfach "Übersetzen" hinschreiben?
- Und eine letzte Frage: Gelte ich als Hausgewerbetreibender?
"Nach dem Sozialgesetzbuch ist ein Hausgewerbetreibender eine selbständig tätige Person, die in eigener Arbeitsstätte im Auftrag und für Rechnung von Auftraggebern (Gewerbetreibende, Körperschaften öffentlichen Rechts, gemeinnützige Unternehmen) gewerblich arbeitet, auch wenn sie ihre Arbeitsmaterialien (Rohstoffe, Hilfsstoffe) selbst beschafft oder vorübergehend für eigene Rechnung arbeitet." (https://de.wikipedia.org/wiki/Hausgewerbetreibender)
Nun, gewissermaßen tue ich das. Ich verarbeite (i.e. übersetze) Texte, die mir von einer Übersetzeragentur gegeben werden, und diese verwertet diese wirtschaftlich durch den Weiterverkauf an die eigentlichen Auftraggeber. Allerdings stelle ich dieser Agentur Rechnungen (bei der ich die pro-Wort- und pro-Stunde-Quoten selbst vorschlagen darf), arbeite in der Hinsicht also auf eigene Rechnung. Somit verstehe ich nicht, was mit "für Rechnung von Auftraggebern arbeiten" bedeutet und ob es auf mich zutrifft.
Zudem wäre ich als Hausgewerbetreibender rentenversicherungspflichtig, und darauf würde ich gerne verzichten, zumal, wie gesagt, da ich ohnehin weit unter der Freibetragsgrenze für die Gewerbesteuer bin, und mir dementsprechend die Steuervorteile für Hausgewerbetreibende überhaupt nichts bringen würden.
Ich hoffe, hier kann mir jemand zumindest manche meiner Fragen beantworten
Danke sehr!
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