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Anlage AUS: dienlich zur Verzeichnung umsatzsteuerfreier Einkünfte?

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    Anlage AUS: dienlich zur Verzeichnung umsatzsteuerfreier Einkünfte?

    Hallo liebes Forum,

    ich bin ein neuer Elster-Nutzer, und diskutiere mit Bekannten (die ähnlich neu sind) wie und wo ich folgendes einzutragen habe.

    Ich habe Einkünfte durch selbstständige Übersetzer-Leistungen an ausländische Unternehmen. Mir ist bekannt, das im speziellen Fall der Übersetzungen diese umsatzsteuerfrei sind.

    Wir diskutieren nun ob die Anlage AUS nun von uns verwendet werden muss, um dies zu verzeichnen, wobei mein Verständnis soweit ist, dass die Anlage AUS nur dazu da ist, ans Ausland geleistete Steuerleistungen vom in Deutschland zu versteuernden Betrag abzuziehen sind. (Kurz an dieser Stelle: ich hoffe meine Formulierungen sind präzise, hier und da bin ich unsicher ob ich mich im Detail korrekt Ausdrücke; bitte hinweisen, falls etwas missverständlich wirkt!)

    Ich bin nun der Meinung, dass die Anlage AUS für mich daher nicht in Frage kommt, weil ich in meinem Fall keine Steuern ans Ausland zahle, und meine Einkünfte normal mit der Anlage S eingebe. Davon ausgehend, dass ich damit richtig liege, wo gebe ich ein, dass diese Einkünfte umsatzsteuerfrei sein sollten? Oder wird dies in der EÜR abgedeckt?


    Danke für jede Antwort!
    -EU

    #2
    AW: Anlage AUS: dienlich zur Verzeichnung umsatzsteuerfreier Einkünfte?

    Ich bin nun der Meinung, dass die Anlage AUS für mich daher nicht in Frage kommt, weil ich in meinem Fall keine Steuern ans Ausland zahle, und meine Einkünfte normal mit der Anlage S eingebe. Davon ausgehend, dass ich damit richtig liege, wo gebe ich ein, dass diese Einkünfte umsatzsteuerfrei sein sollten? Oder wird dies in der EÜR abgedeckt?
    Die Anlage S ist zutreffend und die EÜR enthält eine eigene Zeile für Betriebseinnahmen, bei denen der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage AUS: dienlich zur Verzeichnung umsatzsteuerfreier Einkünfte?

      Zitat von Elster User Beitrag anzeigen
      Mir ist bekannt, das im speziellen Fall der Übersetzungen diese umsatzsteuerfrei sind.
      Die werden sicher nicht steuerfrei sein, allenfalls nicht steuerbar.

      Kommentar

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