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Steuererklärung für Ehemann und Ehefrau

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    Steuererklärung für Ehemann und Ehefrau

    Hallo zusammen,

    habe bislang meine Steuererklärungen eigenständig erstellt. Seit letztes Jahr bin ich verheiratet. Kurz zu den Rahmenbedingungen: Ich bin berufstätig und übersteige mit meinem Einkommen den Steuerfreibetrag. Meine Frau besucht derzeit einen B2-Sprachkurs und übt einen 450€-Minijob aus. Im letzten Jahr hat sie einen Integrationskurs mit Sprachniveau B1 absolviert und ihre 450€-Tätigkeit aufgenommen.

    Ich habe folgende Fragen:
    - Ist die Anlage N für beide auszufüllen? Sie hat letztes Jahr keine Steuern gezahlt. Laut Abrechnung hat der Arbeitgeber Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt.
    - Die Kosten für den Integrationskurs habe ich übernommen. Dies sind in erster Linie Kursgebühren, Kosten für Literatur und Fahrtkosten. Die Fahrtkosten basieren auf ein Ticket (Sechser Abo), dass die Nutzung des öffentlichen Verkehrs gewährt. Habe ich die Möglichkeit diese Kosten als Werbungskosten oder Sonderausgaben zu erklären?


    Vielen Dank für eure Unterstützungen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Igor Bogdanoski

    #2
    AW: Steuererklärung für Ehemann und Ehefrau

    - Ist die Anlage N für beide auszufüllen?
    Die Anlage N für die Ehefrau ist nur auszufüllen, wenn der Minijob auf Steuerklasse abgerechnet wurde. Dann hat sie dafür auch eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten.

    Wenn der Minijob vom Arbeitgeber pauschal versteuert wurde, müssen diese Einkünfte nicht erklärt werden.

    Soweit ich das in Erinnerung habe, gehören die Kosten für Integrationskurse nicht zu den Ausbildungskosten, die als Sonderausgaben geltend gemacht werden können.

    Ich empfehle aber, das selbst zu recherchieren, da kann sich die Auffassung auch geändert haben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Steuererklärung für Ehemann und Ehefrau

      Hallo,

      erst mal vielen Dank für die schnelle Antwort.

      Habe nochmal eine Frage zu den außergewöhnlichen Belastungen. Neu hinzugekommen sind die KFZ-Kosten für die Fahrten von behinderten Personen, die man in Zeile 67 erklären kann. In der Anleitung heißt es: Als angemessen werden im Allgemeinen 900€ anerkannt. Meine Schwester und ich teilen uns die Betreuung und Fahrten unseres Vaters mit Behinderungsgrad / Merkzeichen G.

      Kann jeder für sich die 900€ geltend machen, oder ist der Betrag aufzuteilen?

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        #4
        AW: Steuererklärung für Ehemann und Ehefrau

        Die Eingabehilfe sagt m. E. doch klar aus, dass auf die Person des Behinderten und nicht auf die Anzahl der Fahrer abzustellen ist.

        Kfz-Kosten
        für durch die Behinderung veranlasste unvermeidbare Fahrten von Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 oder von Personen, deren Grad der Behinderung mindestens 70 beträgt und die zugleich
        geh- und stehbehindert sind (Merkzeichen „G” oder orangefarbener Flächenaufdruck im Schwerbehindertenausweis). Als angemessen werden im Allgemeinen 900 Euro (3.000 km zu 30 Cent) anerkannt.

        Bei den meisten Steuerpflichtigen liegt die zumutbare Eigenbelastung oberhalb von 450 €.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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