Ich mache grade die Einnahmeüberschußrechnung 2009. Im letzten Jahr habe ich etwas Acker-Land geschenkt bekommen und dafür erhalte ich Pacht. Wo trägt man sowas als Selbständiger (von USt-Befreiter) ein? Muß man das überhaupt angeben? Dieses Land gehört nicht zu meinem Unternehmen, aber es sind Einnahmen, die ich jährlich durch die Pacht erziele.
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AW: pacht einnahmen
Anlage V zur Einkommensteuererklärung, Zeile 32 sollte in Frage kommen. Angeben müssen Sie die Einkünfte auf jeden Fall.
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AW: pacht einnahmen
... äh.. Anlage V? Ich mache doch eine Einahmeüberschußrechnung, da ich von der Umsatzsteuer als Kleinunternehmer befreit und freischaffend bin, keine Einkommensteuererklärung.... Ich habe da keine Anlagen bei Elster gefunden, außer "nicht abziehbare Schuldzinsen", "Anlageverzeichnis Teil 1", "Anlageverzeichnis Teil 2" und "Umlaufvermögen"...
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AW: pacht einnahmen
Gut, habe alles gefunden... Zeile 32 und so... dankeschön. Aaaaber, muß ich das irgendwo eintragen, wann und wie und warum und wieviel Land ich geschenkt bekam... oder sind nur die Einnahmen wichtig? Weil, das Land gehört ja nicht zum Inventar oder sonstwas.
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AW: pacht einnahmen
Ist die Schenkung schon notariell beurkundet worden? Dann meldet sich das zuständige Finanzamt ggf. auch noch wegen der Grunderwerb- und Grundsteuermeßbetragsveranlagung sowie die Gemeinde zur Grundsteuer. Die Eigentumsübergänge werden vom Notar mit entsprechenden Formularen an die zuständigen Behörden weitergemeldet. Ggf. kommt auch noch eine Schenkungssteuer nach dem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz in Frage...
Einkommensteuerlich sind nur die Pacht und ggf. damit in Zusammenhang stehende Ausgaben wie die Grundsteuer u.ä. relevant.
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