Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Feststellungserklärung Hilfe

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Feststellungserklärung Hilfe

    Wir sind ein Ehepaar, vermieten unsere Wohnung und sind somit eine Grundstücksgemeinschaft - mehr nicht. Diese gehört uns 50/50.
    Schon die erste Seite der Feststellungserklärung bringt mich zum Scheitern:
    1. Bei Gesellschaft oder Gemeinschaft/ Unternehmen handelt es sich um
    Zeile 13
    Zeile 14
    Zeile 15
    Da passt nichts?
    Art des Beteiligten
    Passt nichts, oder ist es:
    Gesellschafter/Gemeinschafter, der nicht Mitunternehmer ist, ohne Haftungsbeschränkung?
    Infos im Netz sind dürftig und im Forum habe ich auch nichts für unseren Fall gefunden.
    Danke







    #2
    Warum wollt ihr als Ehepaar eine Feststellungserklärung für eine vermietete Wohnung abgeben, die nur euch beiden gehört?

    Was spricht dagegen, die Anlage V der Einkommensteuererklärung beizufügen und die Wohnung dort zu erklären? Bei Ehegatten funktioniert das.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Uns wurde eine gemeinsame Steuernummer zugeordnet und eine Sachbearbeiterin meinte - wir müssen die Feststellungserklärung ausfüllen.
      Wir sind ansonsten beschränkt steuerpflichtig.
      Sie meinte wir müssen die Feststellungserklärung 1x ausfüllen - das wäre ja dann Hauptvordruck, Anlage FB und Anlage FE1
      und 2 x Anlage V und 2x das für beschränkte steuerpflichtige.

      Kommentar


        #4
        Sie meinte wir müssen die Feststellungserklärung 1x ausfüllen - das wäre ja dann Hauptvordruck, Anlage FB und Anlage FE1
        und 2 x Anlage V und 2x das für beschränkte steuerpflichtige.
        Zur Feststellungserklärung ist nur 1 Anlage V beizufügen. Dort ist die vermietete Wohnung zu erklären. Das Ergebnis muss in der Anlage FE 1 nach Schlüssel verteilt werden.

        Wenn ihr als beschränkt Steuerpflichtige die Bedingungen für die Zusammenveranlagung nicht erfüllt, muss jeder zusätzlich eine eigene Einkommensteuererklärung
        für beschränkt Steuerpflichtige (ESt 1C) einreichen. Dort ist dann bei der Anlage V nur noch die Zeile 25 auszufüllen.

        Gesellschafter/Gemeinschafter, der nicht Mitunternehmer ist, ohne Haftungsbeschränkung ist schon passend.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Nachtrag: Zeile 13 passt schon, also eine Gesellschaft / eine Gemeinschaft / ein ähnliches Modell im Sinne der §§ 2b / 15b EStG.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Vielen Dank

            Kommentar


              #7
              Nur als Ergänzung: Wir müssen die Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige 2x mal ausfüllen, weil es für beschränkt Steuerpflichtige keinen gemeinsamen Erfassung bzw. Mantelbogen gibt. Jedenfalls habe ich keinen entdeckt. Ich würde jetzt darauf jeweils unsere gemeinsame Steuernummer angeben, weil das Einkommen aus der Vermietung, das einzige ist, was wir angeben müssen, oder sehe ich das was falsch. Muss da dann noch dort die individuelle Steuernummer angegeben werden und nur auf der Feststellungserklärung die gemeinsame Steuernummer?

              Kommentar


                #8
                Muss da dann noch dort die individuelle Steuernummer angegeben werden und nur auf der Feststellungserklärung die gemeinsame Steuernummer?
                Habt ihr denn individuelle Steuernummern zugeteilt bekommen? Wenn nicht, dann würde ich bei den Einkommensteuererklärungen jeweils
                eine neue Steuernummer beantragen und nicht die der Gemeinschaft verwenden.

                Wenn das Finanzamt neben der Steuernummer für die Gemeinschaft bereits persönliche Steuernummern vergeben hat, sind die zu verwenden.

                Eine Zusammenveranlagung ist nur möglich, wenn unbeschränkte Steuerpflicht besteht oder beantragt werden kann. Das ist z. B. im Jahr des
                Wegzugs aus Deutschland gegeben oder wenn mehr als 90% der Einkünfte in Deutschland erzielt werden.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Vorher hatten wir die Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung jeweils mit unserer individuellen Steuernummer gemacht bzw. unser Steuerbüro und nun ist es das erste Jahr, dass ich das mal ohne Steuerbüro machen will und nun haben sie uns eine gemeinsame zugeteilt also Grundstücksgemeinschaft und nun bin ich verwirrt.

                  Gut, dann machen ich die Feststellungserklärung mit der neuen gemeinsamen Steuernummer und die beiden einzelnen für die beschränkte Steuerpflicht mit unseren individuellen.

                  Bei der Auflistung der Beteiligten auf der Feststellungserklärung gebe ich aber die gemeinsame Steuernummer an? Danke.

                  Kommentar


                    #10
                    Bei der Auflistung der Beteiligten auf der Feststellungserklärung gebe ich aber die gemeinsame Steuernummer an? Danke.
                    In der Anlage FB trägst du bei jedem Beteiligten die persönliche Steuernummer ein, also die, unter der die Einkommensteuererklärung abgegeben wird.

                    Die Steuernummer der Gemeinschaft wird nur auf der Startseite des Formulars angegeben und bei den persönlichen Erklärungen dann in Zeile 25 der Anlage V.




                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      Danke für die Unterstützung. Das ist sehr hilfreich

                      Kommentar


                        #12
                        Hallo Charlie 24
                        Ich habe doch nochmal eine kurze Frage. Bei der individuellen Anlage V, also der Anlage, die zur jeweiligen Est1c von mir und meinem Mann gehört, kann ich nicht NUR Zeile 25 ausfüllen. Ich kriege dann eine Fehlermeldung. Ich habe jetzt beide nochmal vollständig ausgefüllt und die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben jeweils aufgeführt - also wie in der gemeinsamen Anlage V, die zur gesonderten einheitlichen Feststellung gehört.

                        Ist das so richtig? Oder kann ich bei der individuellen Anlage V gleich 50/50 machen. Also Einnahmen und Ausgaben halbieren. Ich kann das ja leider nicht auf dem Formular vermerken.
                        Vielen Dank.

                        Kommentar


                          #13
                          Du bekommst keine Fehlermeldung, wenn du nur deine 50 % in die Zeile 25 deiner Anlage V einträgst. Du darfst an keiner Stelle Angaben zu dem Objekt machen!

                          Es darf in der gesamten Anlage V auf Seite 2 nur diese eine Zeile ausgefüllt werden, sonst bekommst du Fehlermeldungen!

                          Anteile_Zeile_25.JPG
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #14
                            Ah ok danke. Aber Zeile 25 gebe ich auch meinen Mann an als Beteiligten oder nur mich?

                            Kommentar


                              #15
                              Du gibst bei der Gemeinschaft natürlich beide Vornamen mit an, die Gemeinschaft besteht ja aus euch beiden, beim Betrag aber nur deinen hälftigen Anteil.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X