Hallo,
ich lebe mit meiner Freundin und unserer gemeinsamer Tochter in einem gemeinsamen Haushalt und wir erziehen unsere Tochter zusammen (eheähnliche Gemeinschaft?). Bei den Kinderbetreuungskosten sind uns in 2017 monatliche Kosten von:
€ 336,00 / Monat
€ 4032,00 / Jahr
…entstanden.
Trage ich jetzt bei (67) ein: € 4032,00
und bei (69): € 2016,00
Zwei Fragen: 1. Stimmt dass grundsätzlich von der Aufteilung so bei unverheirateten Paarn und 2. muss ich dort schon 1/3 abziehen, bzw rechnet dass das Finanzamt den Wert automatisch runter?
Danke.
ich lebe mit meiner Freundin und unserer gemeinsamer Tochter in einem gemeinsamen Haushalt und wir erziehen unsere Tochter zusammen (eheähnliche Gemeinschaft?). Bei den Kinderbetreuungskosten sind uns in 2017 monatliche Kosten von:
€ 336,00 / Monat
€ 4032,00 / Jahr
…entstanden.
Trage ich jetzt bei (67) ein: € 4032,00
und bei (69): € 2016,00
Zwei Fragen: 1. Stimmt dass grundsätzlich von der Aufteilung so bei unverheirateten Paarn und 2. muss ich dort schon 1/3 abziehen, bzw rechnet dass das Finanzamt den Wert automatisch runter?
Danke.
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