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Kinderbetreuungskosten (11) | Gesamtaufwendungen d. Eltern + (69)

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    Kinderbetreuungskosten (11) | Gesamtaufwendungen d. Eltern + (69)

    Hallo,

    ich lebe mit meiner Freundin und unserer gemeinsamer Tochter in einem gemeinsamen Haushalt und wir erziehen unsere Tochter zusammen (eheähnliche Gemeinschaft?). Bei den Kinderbetreuungskosten sind uns in 2017 monatliche Kosten von:

    € 336,00 / Monat
    € 4032,00 / Jahr

    …entstanden.

    Trage ich jetzt bei (67) ein: € 4032,00

    und bei (69): € 2016,00

    Zwei Fragen: 1. Stimmt dass grundsätzlich von der Aufteilung so bei unverheirateten Paarn und 2. muss ich dort schon 1/3 abziehen, bzw rechnet dass das Finanzamt den Wert automatisch runter?

    Danke.

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten (11) | Gesamtaufwendungen d. Eltern + (69)

    Zitat von shenanigans Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich lebe mit meiner Freundin und unserer gemeinsamer Tochter in einem gemeinsamen Haushalt und wir erziehen unsere Tochter zusammen (eheähnliche Gemeinschaft?). Bei den Kinderbetreuungskosten sind uns in 2017 monatliche Kosten von:

    € 336,00 / Monat
    € 4032,00 / Jahr

    …entstanden.

    Trage ich jetzt bei (67) ein: € 4032,00

    und bei (69): € 2016,00

    Zwei Fragen: 1. Stimmt dass grundsätzlich von der Aufteilung so bei unverheirateten Paarn und 2. muss ich dort schon 1/3 abziehen, bzw rechnet dass das Finanzamt den Wert automatisch runter?

    Danke.
    Hallo

    zu 1 - ja-
    zu 2 - ja- falls Zeile 73 nicht zutrifft
    du ziehst gar nichts ab. Wird bei der Anrechnung der Kinderbetreuungskosten vom Amt durchgeführt

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Kinderbetreuungskosten (11) | Gesamtaufwendungen d. Eltern + (69)

      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
      Hallo

      zu 1 - ja-
      zu 2 - ja- falls Zeile 73 nicht zutrifft
      du ziehst gar nichts ab. Wird bei der Anrechnung der Kinderbetreuungskosten vom Amt durchgeführt

      Gruß FIGUL
      Perfekt. Vielen Dank :-)

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