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Eigentumswohnung keine Eigennutzung, nicht vermietet

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    Eigentumswohnung keine Eigennutzung, nicht vermietet

    Hallo,

    ich sitze gerade über der Steuererklärung der Schwiegereltern und diese haben letztes Jahr im April eine Eigentumswohnung geerbt und diese dann im Laufe des restlichen Jahres durch Fremdfirmen renoviert um sie zu vermieten. Momentan ist sie noch nicht vermietet, aber wir sind auf der Suche nach einem Mieter.

    Kann ich die Kosten für die Renovierung ( Maler, Klempner, Fussbodenleger) in der Steuerklärung mit angeben? Wenn ja Wo und wie?

    Können auch die Kosten für ein Zeitungsinserat mit angegeben werden?

    Die Anlage V hab ich mir schon mal angeschaut, aber irgendwie seh ich da nicht so richtig durch.

    Über Hilfe und Ratschläge wäre ich sehr dankbar.

    #2
    AW: Eigentumswohnung keine Eigennutzung, nicht vermietet

    Ja, natürlich können die Werbungskosten in der Anlage V angegeben werden.

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      #3
      AW: Eigentumswohnung keine Eigennutzung, nicht vermietet

      Das man diese wohl in der Anlage V angeben kann, hab ich wie oben geschrieben mir schon gedacht, allerdings sehe ich dort überhaupt nicht durch was wohin muss.

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        #4
        AW: Eigentumswohnung keine Eigennutzung, nicht vermietet

        Werbungskosten sind auf den Seiten 4-8.

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          #5
          AW: Eigentumswohnung keine Eigennutzung, nicht vermietet

          Renovierungen fallen normalerweise unter Erhaltungsaufwand, dafür gibt es in der Anlage V eigene Zeilen. Größere Erhaltungsaufwendungen dürfen gleichmäßig auf bis zu 5 Jahre verteilt werden.

          Unter Umständen können aber Renovierungen auch einmal nachträgliche Herstellungskosten sein und nur die AfA erhöhen. Erben müssen die AfA des Rechtsvorgängers fortführen, was einfach ist,

          wenn die Wohnung bereits vermietet war. Wenn der Erblasser die Wohnung aber selbst bewohnt hat, ist das alles nicht ganz so trivial und geht über die Hilfestellung, die das Forum leisten darf und

          kann, deutlich hinaus. Da ist dann der Steuerberater gefragt.

          Kosten für ein Zeitungsinserat, mit dem Mieter gesucht werden, fallen unter sonstige Werbungskosten.

          Ich persönlich würde so eine Steuererklärung für die Schwiegereltern nur dann machen wollen, wenn ich mir das auch ohne fremde Hilfe zutrauen würde! Ohne profunde Kenntnisse geht das nicht gut.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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