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Einspruch ohne Steuernummer einlegen

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    Einspruch ohne Steuernummer einlegen

    Hi!

    Ich habe heute die Ablehnung für meine Verlustfeststellung bekommen. Da dies meine erste abgegebene Steuererklärung ist, habe ich bisher auch noch keine Steuernummer zugewiesen bekommen. Wenn ich jetzt aber bei ELSTER Einspruch einlegen möchte, muss ich meine Steuernummer eingeben, sonst kann ich das Formular nicht ausfüllen.

    Was kann ich tun? Gibt's da einen Weg drumherum? Ich habe nämlich weder Fax noch Drucker, und alles was nicht digital ist bedeutet für mich ziemlichen Aufwand.
    Ich nehme mal an, dass ich den Wiederspruch nicht einfach so als PDF per E-Mail an das Finanzamt schicken kann, oder können die mit sowas schon umgehen?

    LG
    Zuletzt geändert von Mrvn; 14.12.2019, 17:58.

    #2
    Schau mal den Bescheid genau an, ob nicht doch eine Steuernummer drauf steht. Falls der Antrag abgelehnt wurde, weil es sich um ein Erststudium handelt,

    sollte es einen Vorläufigkeitsvermerk geben. Da wäre dann ein Einspruch überflüssig. Einspruch kann man nur dann per E-Mail einlegen, wenn das Finanzamt

    auf dem Bescheid ein E-Mailadresse angegeben hat.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Moin!

      Definitiv keine Steuernummer drauf, mehrmals überprüft. Es handelt sich tatsächlich um ein Erststudium, allerdings wurde die Steuererklärung abgelehnt, weil angeblich die Frist überschritten sei (was sie ja nicht ist, denn bei Verlustfeststellung beträgt die Frist 7 Jahre). Dementsprechend findet sich auch kein Vorläufigkeitsvermerk.
      Es gibt eine Mail die mit „poststelle@...“ beginnt, ich könnte das ja mal auf gut Glück versuchen.

      LG

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        #4
        Dass das Finanzamt eine Mailadresse hat, ist schon klar. [Wenn die aber auf dem Bescheid nicht angegeben ist, hat dir das Finanzamt

        keinen elektronischen Zugang eröffnet.] Da hat sich offenbar die Rechtsauffassung dahin geändert, dass E-Mail auch zulässig ist, wenn

        auf dem Bescheid keine Mailadresse angegeben ist.
        Zuletzt geändert von Charlie24; 14.12.2019, 19:04.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Es wurde sicherlich die Einkommensteuerfestsetzung abgelehnt, da da die Verjährung nur 4 Jahre beträgt. Aber die Verlustfeststellung ? Ggf. noch ein paar Tage warten, wenn dann nichts kommt, dann an die Erledigung der Verlustfeststellung, das wird durchaus mal übersehen.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Bei einem Erststudium wird die Verlustfeststellung abgelehnt da nach aktueller Rechtslage kein Verlust entstanden ist.

            Allerdings müsste sich auf dem "Bescheid" auch eine Steuernummer befinden.
            Zumindest in Hessen wird bei Eingang einer Steuererklärung zu aller erst eine Neuaufnahme gemacht (Steuernummer erteilt) wenn der Steuerpflichtige bislang nicht geführt wurde.
            Die inhaltliche Prüfung der Erklärung erfolgt erst später und jeglicher Schriftverkehr oder Bescheide erfolgen unter der erteilten Steuernummer.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

            Kommentar


              #7
              Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
              Bei einem Erststudium wird die Verlustfeststellung abgelehnt da nach aktueller Rechtslage kein Verlust entstanden ist.

              Allerdings müsste sich auf dem "Bescheid" auch eine Steuernummer befinden.
              Zumindest in Hessen wird bei Eingang einer Steuererklärung zu aller erst eine Neuaufnahme gemacht (Steuernummer erteilt) wenn der Steuerpflichtige bislang nicht geführt wurde.
              Die inhaltliche Prüfung der Erklärung erfolgt erst später und jeglicher Schriftverkehr oder Bescheide erfolgen unter der erteilten Steuernummer.
              Das stimmt, der Sachverhalt liegt aber im Moment beim Bundesverfassungsgericht, weil es eventuell Verfassungswidrig ist, wenn man Verluste nur für eine Zweitausbildung und nicht für eine Erstausbildung geltend machen kann (Aktenzeichen 2 BvL 22-27/14). Ändert aber weiterhin nichts daran, dass ich meine Frist für eine Verlustfeststellung nicht überschritten habe und der Bescheid dadurch unrechtmäßig erteilt wurde. Ich will also, dass meine Verlustfeststellung zurückgelegt wird, bis das Bundesverfassungsgericht entschieden hat..

              Ich weiß, dass bei der Abgabe der ersten Steuererklärung eine Neuaufnahme gemacht wird, aber auf meinem Dokument befindet sich definitiv keine Steuernummer.

              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
              Es wurde sicherlich die Einkommensteuerfestsetzung abgelehnt, da da die Verjährung nur 4 Jahre beträgt. Aber die Verlustfeststellung ? Ggf. noch ein paar Tage warten, wenn dann nichts kommt, dann an die Erledigung der Verlustfeststellung, das wird durchaus mal übersehen.
              Ich habe auch eine Verlustfeststellung abgegeben, und keine Einkommenssteuereklärung. Das habe ich auch genau so auf dem Mantelbogen Seite 1 angekreuzt. Ich vermute, dass man meinen Fall gar nicht berarbeitet, sondern direkt abgelehnt hat. Deswegen hat man sich auch nicht den Aufwand gemacht mir eine Steuernummer zuzuteilen. Ich habe bisher auch noch keine Mitteilung in meinem ELSTER-Postfach erhalten, das untermauert meine Vermutung.

              Werde wohl versuchen, irgendwo meinen Einspruch auszudrucken und ihn dann per Post an das Finanzamt zu schicken.
              Zuletzt geändert von Mrvn; 16.12.2019, 16:16.

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                #8
                Zusammenfassung:
                Das Finanzamt müsste die Einkommensteuerfestsetzung ablehnen wegen Verjährung für 2014 und früher.
                Das Finanzamt müsste alle Verlustfeststellungsfälle ablehnen wegen Verjährung für 2011 und früher.
                Das Finanzamt müsste derzeit Verlustfeststellungen in Erststudiumsfällen ablehnen für 2012 ff., dabei aber einen Vorläufigkeitsvermerk anbringen. Wenn der Vorläufigkeitsvermerk angebracht ist, wäre Dein Einspruch mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig, da der Vorläufigkeitsvermerk reicht.
                Sowohl in Einkommensteuer- als auch Verlustfeststellungsfällen hat das Finanzamt eine Steuernummer zu vergeben, egal ob verjährt etc. oder nicht.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                  #9
                  Das Finanzamt müsste derzeit Verlustfeststellungen in Erststudiumsfällen ablehnen für 2012 ff., dabei aber einen Vorläufigkeitsvermerk anbringen. Wenn der Vorläufigkeitsvermerk angebracht ist, wäre Dein Einspruch mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig, da der Vorläufigkeitsvermerk reicht.
                  Es ist er aber kein Vorläufigkeitsvermerk angebracht, weil der Antrag wegen Fristversäumnis abgelehnt wurde. Siehe Antworten #2 und #3
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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