AfA Gebäude Bodenwert

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  • Natalie99
    Neuer Benutzer
    • 18.01.2017
    • 44

    #1

    AfA Gebäude Bodenwert

    Hallo zusammen,

    eine Frage: muss ich den Bodenrichtwert für die neue Steuererklärung neu von Verkehrswertgutachter bestimmen lassen?

    LG Natalie
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45927

    #2
    muss ich den Bodenrichtwert für die neue Steuererklärung neu von Verkehrswertgutachter bestimmen lassen?
    In welchem Zusammenhang stellst du diese Frage? Wofür brauchst du einen aktualisierten Bodenrichtwert?

    Wenn ein Vermietungsobjekt geerbt wurde, führen die Erben die AfA des Erblassers fort.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Natalie99
      Neuer Benutzer
      • 18.01.2017
      • 44

      #3
      Guten Tag Charlie24,

      es geht um die gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung der vermietete Wohnung.
      Übernehme ich den Bodenrichtwert für die AfA von letzten Jahr, oder muss ich die Abschreibung für neues Jahr mit neuen Bodenrichtwert neu Ausrechnen lassen?

      LG Natalie

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45927

        #4
        Eine lineare Gebäude-AfA bleibt über den gesamten Abschreibungszeitraum immer gleich, Der ursprünglich ermittelte Bodenwertanteil,

        der nicht der AfA unterliegt, ändert sich nie ! Die Gebäude-AfA selbst muss nur bei nachträglichen Herstellungskosten aktualisiert werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • Natalie99
          Neuer Benutzer
          • 18.01.2017
          • 44

          #5
          Vielen Dank klar und deutlich Charlie24.

          LG Natalie

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