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Werbungskosten oder Sonderausgaben?

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    Werbungskosten oder Sonderausgaben?

    Hallo zusammen,

    ich erstelle für 2015 meine Steuererklärung. Damals war ich in meinem Bachelorstudium (Erststudium). Ich hatte parallel dazu einige Nebenjobs und habe Lohnsteuer bezahlt.
    Wenn ich jetzt meine Studienkosten absetzen will, kommen diese in die Werbungskosten oder als Sonderausgaben? Oder ist es egal wo?

    Ich hatte auch noch eine andere Fortbildung gemacht, die im Zusammenhang mit Studium und Beruf steht. Wo kann ich da die Kosten dazu eintragen?

    Vielen Dank!

    #2
    Du kannst die Studienkosten zwar bei den Werbungskosten erklären, das Finanzamt wird sie aber aufgrund der Gesetzeslage nur als Sonderausgaben berücksichtigen.

    Wenn die Studienkosten nicht höher als deine Einkünfte waren und deshalb nicht zu einem Verlust führen, kannst du sie auch als Sonderausgaben eintragen.

    Die anderen Fortbildungskosten solltest du getrennt von den Studienkosten bei den Werbungskosten in der Anlage N eintragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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