Hallo Leute,
Ich habe zusammen mit einem Kollegen eine GbR letzes Jahr gegründet. Beruflich haben wir jedoch gar nichts nach der Anmeldung für die GbR unternommen. Nun müssen wir die GbR abmelden und eine Erklärung abgeben.
Habe schon einiges hier im Web zu dem Thema gelesen aber mir ist es immer noch nicht klar wie das abläuft. Ich arbeite erst seit 3 Jahren dementsprechend habe ich auch nur 2mal eine Steuererklärung abgegeben und das auch nur ausgedruckt.
Stimmt es, dass man als "Unternehmer" die Erklärung für die GbR online einreichen muss ?
So wie es bis jetzt verstanden habe müssen wir eine sogenannte gesonderte einheitliche Festellungserklärung nur für die GbR zusammen abgeben und dann die Anlage G oder S in unserer eigenen Erklärung beilegen ?
Entschuldigt bitte falls diese Thema hier schon besprochen wurde. Leider habe ich keine Klare und Verständliche Antwort gefunden.
Würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte.
Mit freundlichen Grüßen
sanjay4500
Ich habe zusammen mit einem Kollegen eine GbR letzes Jahr gegründet. Beruflich haben wir jedoch gar nichts nach der Anmeldung für die GbR unternommen. Nun müssen wir die GbR abmelden und eine Erklärung abgeben.
Habe schon einiges hier im Web zu dem Thema gelesen aber mir ist es immer noch nicht klar wie das abläuft. Ich arbeite erst seit 3 Jahren dementsprechend habe ich auch nur 2mal eine Steuererklärung abgegeben und das auch nur ausgedruckt.
Stimmt es, dass man als "Unternehmer" die Erklärung für die GbR online einreichen muss ?
So wie es bis jetzt verstanden habe müssen wir eine sogenannte gesonderte einheitliche Festellungserklärung nur für die GbR zusammen abgeben und dann die Anlage G oder S in unserer eigenen Erklärung beilegen ?
Entschuldigt bitte falls diese Thema hier schon besprochen wurde. Leider habe ich keine Klare und Verständliche Antwort gefunden.
Würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte.
Mit freundlichen Grüßen
sanjay4500
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