Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Lohnsteuererklärung nicht erhalten - wie die Anlage N ausfüllen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Lohnsteuererklärung nicht erhalten - wie die Anlage N ausfüllen?

    Hallo,

    ich habe 2018 in einem Midijob (500 EUR brutto) sowie nebenbei als Selbstständig gearbeitet (unter 2500 EUR).

    Mein AG hat mittlerweile ein Insolvenzverfahren angemeldet und ist gar nicht mehr erreichbar. Alle meine Bitten, mir die Lohnsteuerbescheinigung zuzuschicken, werden ignoriert.
    Das heißt, ich habe keine Ahnung, was er an Abgaben (KV etc) für mich gezahlt hat. Diese Angaben brauche ich aber für die Anlage N der Steuererklärung (da ich nebenbei selbstständig tätig war, bin ich zu einer Steuererklärungsabgabe verpflichtet).

    Jetzt habe ich hier im Forum gelesen, dass man seine elektronische Lohnsteuerbescheinigung im Mein Elster einsehen kann. Hier kommt aber das nächste Problem - ich bin seit ein paar Monaten aus Deutschland umgezogen, meine alte Zertifikatsdatei ist abgelaufen und Elster lässt mich nicht mehr neu registrieren, weil eine Anmeldung in Deutschland fehlt.

    Mir bleiben nur die Elster Formulare, die ich ausfüllen und an das Finanzamt schicken muss.

    Meine Frage ist, da ich ja eh eigentlich unter dem Grundfreibetrag bleibe, wäre es möglich, auf die Angaben zu Arbeitgeberanteilen zur KV, einbehaltenen Steuern etc in der Anlage N (Seite 1) zu verzichten und nur das Bruttoeinkommen anzugeben? Oder wäre es eine Falsfizierung der Daten? Letztendlich benachteile ich damit nur mich selbst, nicht den Staat.

    Danke an alle, die sich Zeit genommen haben meinen langen Post durchzulesen!

    VG

    #2
    Wenn du in der Lohnsteuerbescheinigung zu den Sozialversicherungsbeiträgen keine Angaben machst, wird da nichts passieren.

    Wenn die Daten an das Finanzamt übermittelt wurden, wird das in der Regel von amtswegen berücksichtigt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      und wenn du wirklich auf die Erstattung der Steuern verzichten willst dann brauchst du gar keine Steuererklärung abgeben.
      Ein kurzes formloses Schreiben mit Unterschrift(!) in dem du sagst, dass du weit unter dem Grundfreibetrag liegst kann aber dann nicht schaden, so bekommst du mit großer Wahrscheinlichkeit auch keine Aufforderung/Mahnung mehr.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #4
        Vielen Dank für eure Antworten!

        Dann ist es doch nicht so schlimm, wie ich befürchtet habe.
        Das mit den Steuern, die ich eventuell nicht zurückerstattet bekommen, wird nicht so viel sein, weil ich monatlich ca. 500 Brutto und davon ca. 430 EUR Netto verdient habe. Ich bin mir nicht mal sicher, ob davon überhaupt irgendwelche Steuern abgezogen worden sind oder nur Sozialabgaben.

        Danke nochmals!

        Kommentar


          #5
          Bei einem Monatslohn von 500,00 Brutto wurde bei der Lohnsteuerklasse 1 keine Lohnsteuer einbehalten. Eine Erklärungspflicht nach § 56 EStDV besteht bei

          Einnahmen von 2.500,00 € auch nicht, es sei denn, das Finanzamt hat dich zur Abgabe einer Erklärung für 2018 aufgefordert. Aber da sollte ein Brief reichen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          Lädt...
          X