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Einnahmen ohne Selbstständigkeit ("Privatrechnungen" und Ehrenamtspauschale)

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    Einnahmen ohne Selbstständigkeit ("Privatrechnungen" und Ehrenamtspauschale)

    Hi,

    ich habe bei Ausfüllen der Einkommenssteuererklärung für 2017 leider ein paar Probleme. Für die zwei Festanstellungen 2017 (Wechsel im Herbst), habe ich über Elster Online alles ohne Probleme eintragen und speichern können. Kompliziert wird es jedoch bei den Einnahmen, die ich neben meiner Haupttätigkeit erzielt habe. Ich habe:

    - einen Tag bei einer kulturellen Einrichtung gearbeitet (ca. 130€), dies würde ich gerne als Ehrenamtspauschale verbuchen, jedoch bin ich mir überhaupt nicht sicher, wo ich dies in Elster Online angeben muss
    - Bei einem weiteren Event habe ich ebenfalls einen Tag gejobbt und das als sog. "Einmalrechnung" abgewickelt (wurde mir so vom Arbeitgeber geraten), ca. 120€
    - Dann habe ich zweimal als Auftragsarbeit an Flyer gearbeitet (2 x 100€, wobei ca. 2 Monate zwischen den beiden Aufträgen lagen), hier habe ich jeweils eine ordentliche Rechnung geschrieben, worauf ich meine Steuer ID vermerkt hatte (ohne zu wissen, ob das wirklich notwendig war)

    Nun habe ich gelesen, dass man pro Jahr bis zu 730€ als Privatrechnung verbuchen kann, nur habe ich leider auf den Rechnungen der beiden letzten Punkte keinen entsprechenden Vermerk auf der Rechnung gehabt. Kann ich dies trotzdem als Privatrechnung angeben und wenn ja, wo muss ich dies wieder angeben? Ich vermute, ich benötige die EüR, aber wie und was genau, damit tue ich mir aktuell sehr schwer.

    (p.s. ich habe weder ein gewerbe noch selbstständigkeit angemeldet)

    Ich wäre sehr dankbar, wenn mir hierbei jemand behilflich sein könnte!

    viele grüße

    #2
    AW: Einnahmen ohne Selbstständigkeit ("Privatrechnungen" und Ehrenamtspauschale)

    Zitat von mmmz Beitrag anzeigen
    Nun habe ich gelesen, dass man pro Jahr bis zu 730€ als Privatrechnung verbuchen kann
    Wo steht denn sowas?

    Du hast vier Aufträge erledigt, da solltest Du schon klären, ob Du nicht einem Gewerbe oder einer selbständigen Tätigkeit nachgehst. Wenn das geklärt ist dann kann man klären, wo die Eintragung in der Steuererklärung zu machen ist.

    Meines Wissens gibt es für die Ehrenamtspauschale Eintragungsmöglichkeiten in der Anlage N und in der Anlage S. Je nachdem also, was da für Dich zutrifft.

    Du sprichst von Elster Online, postest aber im Unterforum ElsterFormular. Was von den beiden verwendest Du denn jetzt?

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      #3
      AW: Einnahmen ohne Selbstständigkeit ("Privatrechnungen" und Ehrenamtspauschale)

      Auf Seite 7 der Anlage N (Zeile 27) können steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen/Einnahmen erklärt werden. Ob die Voraussetzungen in deinem Fall gegeben sind, musst du selbst prüfen.

      In der Hilfe zu Zeile 27 sind die Voraussetzungen genannt.

      Nun habe ich gelesen, dass man pro Jahr bis zu 730€ als Privatrechnung verbuchen kann
      Wo hast du das gelesen und was verstehst du unter dem Begriff Privatrechnung?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Einnahmen ohne Selbstständigkeit ("Privatrechnungen" und Ehrenamtspauschale)

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Wo hast du das gelesen und was verstehst du unter dem Begriff Privatrechnung?
        Findet man zB. hier
        https://www.arbeitstipps.de/rechnung...-beachten.html

        muss allerdings auch anmerken, dass mir dieser Begriff und die Steuerfeiheit mit der 730EUR-Grenze noch nie untergekommen sind!

        Ergänzung: O.g. Regelung gilt wohl für Österreich
        Zuletzt geändert von Kent; 06.05.2018, 21:16. Grund: Ergänzung
        mfg. - Kent

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          #5
          AW: Einnahmen ohne Selbstständigkeit ("Privatrechnungen" und Ehrenamtspauschale)

          ... muss allerdings auch anmerken, dass mir dieser Begriff und die Steuerfeiheit mit der 730EUR-Grenze noch nie untergekommen sind!
          Danke für die Recherche! Meines Erachtens wird da alles mögliche miteinander vermengt. Private Veräußerungsgeschäfte und selbständig erbrachte Arbeitsleistungen haben nun wirklich nichts miteinander zu tun.

          Wenn, dann kann der/die TE von § 46 Abs. 3 EStG bzw. von § 46 Abs 5 EStG i. V. m. § 70 EStDV profitieren, je nachdem, ob die Tätigkeit im Kulturbetrieb steuerfrei bleibt bzw. ob Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben angefallen sind.

          Hauptberuflich ist er/sie ja Arbeitnehmer/in!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Einnahmen ohne Selbstständigkeit ("Privatrechnungen" und Ehrenamtspauschale)

            Hallo,

            zunächst mal Entschuldigung, es geht tatsächlich um das Elster Online Portal, das hatte ich wohl übersehen. Soll ich das Thema erneut im passenden Bereich als neues Topic einstellen oder kann/soll ein Moderator/Admin die Diskussion vielleicht verschieben?

            Zu den 730€, hierauf bin ich häufiger gestoßen im Netz, dass dieses Limit für Österreich gilt, konnte ich aus den meisten Quellen wie hier leider nicht herauslesen:

            https://www.freelancejunior.de/blog/...bststandigkeit

            Den Begriff Privatrechnung habe ich auch mehrfach im Netz gelesen, dachte das wäre eine übliche Bezeichnung wenn man als Privatperson eine Rechnung verfasst (ohne angemeldete Selbstständigkeit).


            Danke für die Hilfe, dann werden ich prüfen, ob ich Anlage N verwenden kann bzw. Anlage S für die ehrenamtliche Tätigkeit.

            Vielleicht noch eine Frage an Charlie24, welcher der erwähnten Einnahmen muss denn als privates Veräußerungsgeschäft angesehen werden?

            Danke und LG

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              #7
              AW: Einnahmen ohne Selbstständigkeit ("Privatrechnungen" und Ehrenamtspauschale)

              Vielleicht noch eine Frage an Charlie24, welcher der erwähnten Einnahmen muss denn als privates Veräußerungsgeschäft angesehen werden?
              Meines Erachtens keine! Es wird ja immer deine (Arbeits-)Leistung irgendwie vergütet. Meiner Meinung kann auch alles in der Anlage S erklärt werden! Die Einkünfte aus den Flyern gehören m. E. zwingend dorthin.

              Lies einfach noch einmal den Beitrag von @L. E. Fant!

              Wenn du gelegentlich nebenbei solche Aufträge erledigst, macht es schon Sinn, deine Tätigkeit zu registrieren. Steuerlich passiert da ja nicht die Welt.

              Du darfst in deinen Rechnungen nur keine Umsatzsteuer ausweisen, was du ja hoffentlich nicht gemacht hast!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Einnahmen ohne Selbstständigkeit ("Privatrechnungen" und Ehrenamtspauschale)

                Ähnliche (Mini) Dienstleistungen/Einnahmen wird es vorerst nicht mehr geben für mich, da die Festanstellung mittlerweile finanziell ausreicht.

                Vielen Danke für die Unterstützung!

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